Das Wort “Person” besitzt eine außergewöhnliche Bedeutungsbreite: Es kann ein bloßes Zählwort sein, einen Namen, eine soziale Rolle, eine Idee, ein einmaliges Wesen, eine geistige Substanz, einen Würdebegriff oder ein Wesen mit bestimmten Fähigkeiten bezeichnen. Die Dissertation unterscheidet achtzehn verschiedene Bedeutungen des Wortes (vgl. Bexten 2017, S. 61—65). Die meisten philosophischen Kontroversen um die Person rühren daher, dass verschiedene Gesprächspartner mit demselben Wort etwas völlig Verschiedenes meinen — und das, ohne es zu bemerken.

Aus dem Buch

“Wann ist jemand Person? Wenn etwas jemand ist, dann heißt das: er ist Person… wer jemand ist, war es immer.”Robert Spaemann

Der Mensch als eigenständiges Wesen in Beziehung, Kapitel 4

Im Kern des hier vertretenen substanzontologischen Personbegriffs steht die Einsicht: Eine Person ist ein Jemand, kein bloßes Etwas — ein einmaliges, unwiederholbares, eigenständiges Wesen mit vernünftiger Natur. Boëthius hat die klassische Definition formuliert: “Die Person ist ein einmaliges eigenständiges Wesen mit vernünftiger Natur.” Thomas von Aquin ergänzt: “Die Person bezeichnet das Vollkommenste in der gesamten Natur.” Der Personbegriff ist zugleich immer ein Würdebegriff, wie schon Alexander von Hales feststellte: “Die Person ist eine Sache der Sittlichkeit, weil sie eine Eigentümlichkeit der Würde ausdrückt.”

Das Personsein ist keine hinzutretende Eigenschaft, sondern das eigenständige Wesen selbst — das Zugrundeliegende aller Fähigkeiten. Es ist ein Urphänomen, das sich nicht auf Unpersönliches zurückführen lässt. Wer die Person auf ihr Personverhalten reduziert, verwechselt den Seinsgrund mit seinen Äußerungen. Die Personalistische Norm besagt, dass die Person um ihrer selbst willen zu bejahen und zu lieben ist.

Kapitelzuordnung: Kapitel 3: Was ist eine Person?, Kapitel 1: Einleitung

Gegenwärtig existierende Person

Die gegenwärtig existierende Person ist eine menschliche Person, die zum jetzigen Zeitpunkt lebt und handelt. Sie wird von der zukünftigen Person unterschieden, besitzt aber dieselbe ontologische Würde (vgl. Bexten 2017, S. 320 ff.).

Die Unterscheidung ist nicht ontologisch-substantiell, sondern temporal. Eine zukünftige Person ist nicht weniger Person, sondern existiert nur noch nicht. Gerade daraus ergibt sich die spezifische Verantwortung der gegenwärtigen Person: Sie trägt eine vorausgreifende Verantwortung für die Bedingungen, unter denen zukünftige Personen leben werden. Dies betrifft insbesondere die intergenerationale Gerechtigkeit und die ökologische Verantwortung.

Spaemann betont, dass die Zeitlichkeit der Existenz den Personbegriff nicht relativiert. Personsein ist kein graduelles Merkmal, das mit der Gegenwärtigkeit zu- oder abnimmt.

Ontologische Beziehungen:

Zukünftige Person

Eine zukünftige Person ist eine menschliche Person, die noch nicht gezeugt ist und daher noch nicht real existiert. Sie befindet sich im Modus des möglichen Seins (potentia objectiva). Da kein Subjekt existiert, an dem Personsein und ontologische Würde inhärieren könnten, besitzt die zukünftige Person noch kein reales Personsein und noch keine reale ontologische Würde.

Entscheidend ist jedoch: Sobald sie gezeugt wird, besitzt sie sofort und unverlierbar volles Personsein und volle ontologische Würde. Die Gewissheit dieses zukünftigen Personseins begründet bereits die gegenwärtige ethische Pflicht gegenüber zukünftigen Personen. Dies betrifft insbesondere Fragen der natürlichen Lebensgrundlagen, der Gentechnologie und der unternehmerischen Entscheidung. Unsere Handlungen heute prägen die Bedingungen, unter denen zukünftige Personen ihr Personsein werden entfalten können.

Die zukünftige Person ist von der gegenwärtigen Person und der vergangenen Person disjunkt.

Ontologische Einordnung

Oberbegriff: Seiendes

Ontologische Beziehungen:

Vorausgreifende Verantwortung

Ontologische Relation: Jede gegenwärtig existierende Person hat eine vorausgreifende Verantwortung für die zukünftigen Personen. Diese Verantwortung gründet nicht in einer bereits realen Würde der zukünftigen Person, sondern in: (1) der Gewissheit, dass jede zukünftige Person Würde haben wird (Notwendigkeit des Personseins als Wesensgesetz), (2) der Personalistischen Norm, die das Personsein zeitübergreifend zu bejahen fordert, (3) der Dritten Dimension der handelnden Person selbst: Nur verantwortliches Handeln vervollkommnet die Person qualitativ.

Ontologische Einordnung: Oberbegriffe: Geistige Substanz, Urphänomen; Unterbegriffe: Menschliche Person, Nicht Menschliche Person

Ontologische Beziehungen:

Quellenangaben: Bexten 2017, S. 59–65 (Bedeutungen des Wortes ‘Person’), S. 112–130 (basale Personbegriffe), S. 190–193 (Substanzialität der Person).

Weitere Quellen:

  • Boëthius (ca. 512–522): Contra Eutychen et Nestorium (Liber de persona et duabus naturis), Kap. 3 („rationalis naturae individua substantia”).
  • Thomas von Aquin: Summa Theologiae I, q. 29, a. 3 („persona significat id quod est perfectissimum in tota natura”).
  • Alexander von Hales: Summa Theologica, Lib. III, Inq. 1 (ca. 1245) (Person als „res naturae cum distinctione proprietatis ad dignitatem pertinente”).
  • Spaemann, Robert (1996): Personen. Versuche über den Unterschied zwischen „etwas” und „jemand”. Stuttgart: Klett-Cotta.

Siehe auch: Personsein, Personverhalten, Jemand, Würde, Substanz, Seele, Leib, Leib-Seele-Einheit, Erkenntnis, Freiheit, Liebe, Embryo, Personvergessenheit, Menschliche Person, Natur, Urphänomen, Personalistische Norm, Selbstbewusstsein, Vernunft, Innerlichkeit, Intentionalität, Selbsttranszendenz, Bejahung, Akt und Potenz, Form und Stoff, Agere sequitur esse, Basale Relationen, Personbegriff, Substanzontologischer Personbegriff, Empirisch-funktionalistischer Personbegriff, Relationaler Personbegriff, Demenz, Befruchtung, Personales Leben, Metaphysik, Wesensgesetz, Dritte Dimension, Zweite Dimension, Erste Dimension, Robert Spaemann, Thomas von Aquin, Boëthius, Josef Seifert, Karol Wojtyła, Rene Descartes, Martin Heidegger, Kapitel 4: Personsein, Kapitel 3: Personbegriff