Das Full-Rights-Dilemma wurde von Eric Schwitzgebel (2023/2024) formuliert: KI-Systeme mit umstrittenem moralischen Status erzeugen eine Lose-Lose-Situation — entweder werden bewusstlosen Systemen Rechte zugeschrieben (auf Kosten realer Personen) oder bewussten Systemen Rechte verweigert (moralisches Unrecht). Schwitzgebels Lösung: Solche Systeme gar nicht erst erschaffen.

Die Personsein-Ontologie zeigt: Das Dilemma entsteht nur bei Annahme eines empirisch-funktionalistischen Personbegriffs, der Personsein an Verhalten und Funktionsfähigkeit knüpft. Wenn man nicht sicher weiß, ob ein System Bewusstsein hat, scheint das Dilemma unausweichlich.

Der substanzontologische Personbegriff löst das Dilemma auf: Personsein ist kein Funktionszustand, der graduell auftreten könnte, sondern ein Seinsgrund (Prote Energeia). Eine Maschine hat keinen actus essendi und kann daher prinzipiell keine Person sein — unabhängig davon, wie überzeugend sie Personverhalten simuliert. Das Chinese-Room-Argument und der Philosophische Zombie bestätigen dies von verschiedenen Seiten.

Die Würde der Person ist ontologisch fundiert, nicht epistemisch: Sie hängt nicht davon ab, ob wir sie erkennen können, sondern ob sie real vorliegt. Bei KI-Systemen liegt sie nicht vor.

Ontologische Einordnung

Oberbegriffe: KI-Bewusstseins-Debatte

Kapitelzuordnung: Kapitel 5: Personvergessenheit

Siehe auch

Quellenangaben: Schwitzgebel, Eric (2023/2024): “The Full Rights Dilemma for AI Systems.”