Recht

Recht ist ein in der ontologischen Würde der Person gegründeter Anspruch auf Achtung, Schutz oder Ermöglichung einer wesentlichen Lebensbedingung. Es folgt unmittelbar aus dem Personsein und ist daher nicht durch menschliche Setzung verliehen, sondern in der Natur der Person selbst erkennbar. Grundrechte sind nicht verhandelbare, in der Würde gegründete Rechte; Eigentum ist ein Recht, das der Sozialpflichtigkeit untersteht. Dem Recht korrespondiert stets eine Verpflichtung anderer Personen.

Ontologische Einordnung: Oberbegriff: Seiendes; Unterbegriffe: Grundrecht, Eigentum

Siehe auch