Die Spende nach Hirntod — englisch Donation after Brain Death (DBD) — ist die postmortale Organspende nach festgestelltem irreversiblem Hirnfunktionsausfall (IHA). Sie ist seit der Harvard-Definition von 1968 (Ad-hoc-Komitee der Harvard Medical School) und der UDDA-Setzung von 1980 die Standard-Form der postmortalen Spende — in den meisten Ländern die einzige rechtlich vorgesehene Form (so auch in Deutschland nach TPG §3).
DBD steht damit gleichberechtigt neben der DCD als Form der postmortalen Spende. Beide Formen unterscheiden sich darin, welches Todeskriterium zur Feststellung des Todes herangezogen wird:
| Form | Todeskriterium | Praktiziert in |
|---|---|---|
| DBD | Irreversibler Hirnfunktionsausfall (IHA) | weltweit Standard, in Deutschland einzige zugelassene Form |
| DCD | Permanenz des Kreislaufstillstands | 18+ Länder, in Deutschland ausgeschlossen |
Substanzontologische Bewertung
Die hier vertretene Personontologie betrachtet beide Formen postmortaler Spende als unter der Spannung der Dead Donor Rule stehend, aber in anders gelagerter Weise:
Bei DCD (Permanenz-Setzung): Die Verletzung liegt in der Frage, ob Permanenz für den sicheren Tod hinreicht — substanzontologisch nicht (vgl. Permanenz und Irreversibilität).
Bei DBD (Hirntod-Setzung): Die Verletzung liegt in der Frage, ob der irreversible Hirnfunktionsausfall mit dem sicheren Tod identifiziert werden darf. Die hier vertretene Ontologie verneint diese Identifikation: IHA betrifft nur die Deutera Energeia, nicht die Prote Energeia; die Person ist also bei IHA nicht definitiv tot, sondern in ihrer Aktualisierung schwer eingeschränkt (vgl. Irreversibler Hirnfunktionsausfall).
In der Ontologie wird diese Position durch die Disjointness-Aussage SichererTod owl:disjointWith IrreversiblerHirnfunktionsausfall formal verankert.
Argumente gegen die IHA = Tod-Gleichsetzung
Mehrere Argumente stützen die hier vertretene Position:
D. Alan Shewmon (2001) — The brain and somatic integration: Nach IHA bleiben zahlreiche integrative Funktionen erhalten (Homöostase, Thermoregulation, Wundheilung, hormonelle Stressreaktion, erfolgreiche Fortsetzung einer Schwangerschaft). Damit kann das Gehirn nicht der einzige somatische Integrator sein.
Hans Jonas (1974) — Against the Stream: Comments on the Definition and Redefinition of Death: Die Umdefinition des Todes zum Zweck der Transplantation fragmentiert das lebende Personsein in Gehirn und Leib — ein Dualismus, der der organismischen Ganzheit nicht gerecht wird.
Bundesärztekammer (2015, 2022) — terminologische Präzisierung: Umstellung von „Hirntod” auf „irreversibler Hirnfunktionsausfall”. Die Korrektur räumt sprachlich ein, dass es sich um einen Funktionsausfall handelt, nicht notwendig um den Tod der Person.
UDDA-Revision USA (2021—2023): Der Versuch, den Uniform Determination of Death Act anzupassen, scheiterte am Befund, dass bei bis zu 50 Prozent der klinisch als hirntot diagnostizierten Patienten die hypothalamische Osmoregulation fortbesteht — eine Hirnfunktion, die der UDDA-Wortlaut fordert.
Lehramtliche Position
Benedikt XVI. (2008, Ansprache vor dem Internationalen Kongress für Organspende) formuliert das Vorsichtsprinzip: „Wo Gewissheit nicht erreicht ist, muss das Prinzip der Vorsicht vorherrschen.” Im DBD-Kontext bedeutet das: Solange die Identifikation IHA = Tod substanzontologisch kontrovers ist, gilt die schärfere Bedingung — die Annahme, der Spender lebe noch.
Praktische Asymmetrie zur DCD
Auch wenn DBD und DCD beide unter der DDR-Spannung stehen, ist die praktische Lage unterschiedlich:
- DBD ist seit 50 Jahren etabliert; gesellschaftlicher Konsens trägt die Praxis.
- DCD ist eine jüngere Praxis (UDDA 1980 erlaubte sie, breit etabliert seit Pittsburgh-Protokoll 1992).
- Bei DBD ist die maschinelle Lebenserhaltung (Beatmung) während der Organentnahme der Standardfall — der Körper „lebt” sichtbar weiter.
- Bei DCD ist der Kreislauf gestoppt, das sichtbare Sterben kürzer.
Ontologische Einordnung
Oberbegriff: Postmortale Spende (Geschwisterklasse zur DCD)
Ontologische Beziehungen:
- setzt voraus: Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls
- problematisch unter: Vorsichtsprinzip
- verletzt potentiell: Dead Donor Rule (substanzontologische Lücke zwischen IHA und sicherem Tod)
- Geschwisterklasse von: DCD
Kapitelzuordnung: Kapitel 4: Was ist menschliches Personsein?, Kapitel 5: Personvergessenheit
Quellenangaben
Klinisch-rechtliche Grundlagen
- Ad Hoc Committee of the Harvard Medical School (1968): A Definition of Irreversible Coma. JAMA 205(6): 337—340. — Erste systematische Definition des Hirntods.
- President’s Commission for the Study of Ethical Problems in Medicine (1981): Defining Death: A Report on the Medical, Legal, and Ethical Issues in the Determination of Death. — Grundlage des Uniform Determination of Death Act (UDDA, 1980).
- Bundesärztekammer (2022): Richtlinie zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (Fünfte Fortschreibung).
- Transplantationsgesetz (Deutschland), §3.
Substanzontologische Kritik
- Shewmon, D. Alan (2001): The brain and somatic integration: insights into the standard biological rationale for equating „brain death” with death. Journal of Medicine and Philosophy 26(5): 457—478.
- Jonas, Hans (1974): Against the Stream: Comments on the Definition and Redefinition of Death. In: Philosophical Essays: From Ancient Creed to Technological Man. Englewood Cliffs: Prentice-Hall.
- Veatch, Robert M.; Ross, Lainie F. (2016): Defining Death: The Case for Choice. Washington: Georgetown University Press.
- Truog, Robert D.; Robinson, Walter M. (2003): Role of brain death and the dead-donor rule in the ethics of organ transplantation. Critical Care Medicine 31(9): 2391—2396.
Lehramtliche Stützung
- Johannes Paul II. (2000): Ansprache an den XVIII. Internationalen Kongress der Transplantationsgesellschaft. — Differenzierte Aufnahme des neurologischen Kriteriums.
- Benedikt XVI. (2008): Ansprache an den Internationalen Kongress für Organspende. — Vorsichtsprinzip.
Siehe auch
- Organspende nach Kreislaufstillstand (DCD)
- Irreversibler Hirnfunktionsausfall
- Dead Donor Rule
- Vorsichtsprinzip
- Maschinelle Lebenserhaltung
- Sicherer Tod
- Benedikt XVI.
- Johannes Paul II.
Generiert via Abfrage aus der Personseins-Ontologie.