Der Personalismus ist die philosophische Grundhaltung, die die Person als unhintergehbaren Ausgangspunkt und Zielpunkt allen Denkens und Handelns anerkennt. Die Person ist nicht ein Gegenstand unter anderen, sondern das Seiende, das allen anderen Seienden gegenüber einen unvergleichlichen Vorrang besitzt — den Vorrang des Jemand vor dem Etwas.

In der Personseinsontologie lassen sich zwei Hauptformen des Personalismus unterscheiden:

Der Aktpersonalismus (Scheler) versteht die Person als die konkrete Einheit ihrer geistigen Akte. Die Person lebt in Erkennen, Lieben, Wollen — sie ist dieser lebendige Vollzugszusammenhang. Die Stärke dieses Ansatzes liegt in der Nähe zum konkreten Erleben; seine Schwäche darin, dass er die Identität der Person über die Zeit nicht sichern kann, wenn sie keine Akte vollzieht.

Der Substanzpersonalismus (Stein, Seifert, Spaemann) versteht die Person als Substanz — ein eigenständig existierendes geistiges Seiendes, das seine Akte trägt, aber nicht mit ihnen identisch ist. Dieser Ansatz kann erklären, warum die Person im Schlaf, im Koma und in der Demenz dieselbe bleibt.

Die Synthese beider Einsichten vollzieht der substanzontologisch-relationale Personbegriff: Die Person ist Substanz und Akt, substantiell verfasst und relational auf Gemeinschaft hin angelegt. Die Personalistische Norm (Wojtyła) formuliert die ethische Konsequenz: Die Person darf niemals bloßes Mittel sein, sondern ist immer um ihrer selbst willen zu bejahen.

Quellenangaben: Bexten 2017, Kap. 2 (Personbegriffe) und Kap. 3 (Personalistische Norm).

Weitere Quellen:

  • Wojtyła, Karol (1969): Osoba i czyn. Kraków. — Dt.: Person und Tat. Übers. H. Springer. Freiburg: Herder, 1981.
  • Scheler, Max (1913/16): Der Formalismus in der Ethik und die materiale Wertethik. Halle: Niemeyer. — Krit. Ausg.: Gesammelte Werke, Bd. 2. Bern: Francke, 1954.
  • Spaemann, Robert (1996): Personen. Versuche über den Unterschied zwischen „etwas” und „jemand”. Stuttgart: Klett-Cotta.

Siehe auch