Bewusstsein
Die irreduzible Grundtatsache des Erlebens und der Intentionalität — das Gerichtetsein des Geistes auf Gegenstände. Bewusstsein kann nicht auf neuronale Prozesse, funktionale Zustände oder Informationsverarbeitung reduziert werden. In der Realistischen Phänomenologie (Husserl, Brentano, Seifert, Pfänder): das unmittelbar gegebene Datum des Erlebens, das jeder Reduktion vorausliegt.
Für die Personalontologie ist entscheidend, dass Bewusstsein zwar ein Urphänomen ist, aber nicht mit dem Personsein identifiziert werden darf. Die Person hat Bewusstsein, sie ist nicht ihr Bewusstsein. Ein Mensch, der das Bewusstsein (noch nicht oder nicht mehr) aktuell ausübt — etwa der Embryo, der Schlafende oder der schwer Demente —, hört nicht auf, Person zu sein. Bewusstsein gehört zur Zweiten Wirklichkeit, nicht zur Ersten Wirklichkeit des Personseins (vgl. Bexten 2017, S. 143–149).
Ontologische Einordnung:
- Oberbegriff: Urphänomen
- Unterbegriffe: Intentionalität
Kapitelzuordnung: Kapitel 4: Personsein, Kapitel 3: Was ist eine Person?
Siehe auch: Intentionalität, Personsein, Personverhalten, Deutera Energeia, Prote Energeia, Selbstbewusstsein, Erkenntnis, Innerlichkeit, Zweite Dimension, Erste Dimension, Edmund Husserl, Franz Brentano, Josef Seifert