Bioethik bezeichnet die ethische Reflexion auf den Umgang mit menschlichem Leben, insbesondere an dessen Anfang und Ende. Sie ist kein abstraktes Fachgebiet, sondern der Ort, an dem sich zeigt, ob eine Gesellschaft die Würde der Person tatsächlich achtet oder nur behauptet. Die Fragen der Bioethik — von Abtreibung über Leihmutterschaft bis zur Euthanasie — sind letztlich Fragen nach dem Personsein. Wem kommt es zu, und was folgt daraus?

Aus personalontologischer Sicht kann die Bioethik nicht rein utilitaristisch oder konsequentialistisch betrieben werden. Wenn die Person ein Jemand ist und kein Etwas, dann verbietet die Personalistische Norm, sie jemals bloß als Mittel zu gebrauchen. Der Embryo ist von der Befruchtung an Person. Nicht weil er bestimmte Fähigkeiten zeigt, sondern weil er ein substanzielles Ganzes mit einer menschlichen Natur ist. Die Bioethik wird so zum Prüfstein dafür, ob der Personbegriff einer Gesellschaft das Personsein an Bedingungen knüpft oder es als unbedingt anerkennt. Günther Pöltner hat in Die konsequenzialistische Begründung des Lebensschutzes (1993) und Ontologische Voraussetzungen der Debatte über den Embryonenschutz (2005) gezeigt, dass jede bioethische Stellungnahme stillschweigend eine Ontologie der Person voraussetzt — die Debatte ist vor der ethischen Frage eine ontologische.

Abortiv wirkendes Verhütungsmittel

Ein abortiv wirkendes Verhütungsmittel ist ein Verhütungsmittel, das neben der empfängnisverhütenden Wirkung auch die Einnistung einer bereits befruchteten Eizelle verhindern kann. Damit wirkt es potentiell abtreibend. Ein Beispiel ist die sogenannte Pille danach.

Da die Person von der Empfängnis an existiert, kommt bei abortiv wirkenden Verhütungsmitteln zur Verletzung der natürlichen Finalität des ehelichen Aktes die mögliche Tötung der menschlichen Person hinzu. Jede befruchtete Eizelle ist bereits ein Embryo mit voller ontologischer Würde und vollem Personsein. Die Verwendung solcher Mittel stellt daher eine schwerwiegende ethische Problematik dar, die über die Frage der Empfängnisverhütung hinausgeht.

Ontologische Einordnung: Oberbegriff: Verhütungsmittel

Verhüten

Verhüten bezeichnet die absichtliche Verhinderung der Empfängnis durch künstliche Mittel oder Methoden. In der thomistisch-personalistischen Tradition, der die Dissertation folgt, wird diese Handlung als in sich schlechte Handlung qualifiziert (vgl. Bexten 2017, S. 291 ff.).

Die Begründung liegt in der Sprache des Leibes. Die leibliche Selbsthingabe in der ehelichen Vereinigung drückt die totale, vorbehaltlose Hingabe der Person aus. Die künstliche Verhütung führt einen inneren Widerspruch in diese Sprache ein. Der Leib sagt “ganz”, während der Wille einen wesentlichen Aspekt zurückhält. Karol Wojtyła zeigt, dass dies eine Form der praktischen Personvergessenheit darstellt. Die Person des Partners wird nicht in ihrer vollen leiblich-personalen Wirklichkeit angenommen, sondern instrumentell verkürzt.

Verhütungsmittel

Ein Verhütungsmittel ist ein Gebrauchsgegenstand, der die Empfängnis verhindern soll, indem er die natürliche Finalität des ehelichen Aktes künstlich unterbricht. Als Gegenstand ist das Verhütungsmittel sittlich neutral — die sittliche Bewertung betrifft die Handlung des Verhütens, die es verwendet. Diese Unterscheidung zwischen dem Mittel und der Handlung ist ontologisch bedeutsam.

Eine besondere Problemlage ergibt sich bei abortiv wirkenden Verhütungsmitteln, die nicht nur die Empfängnis verhindern, sondern die Einnistung eines bereits empfangenen Embryos unterbinden. Da die Person von der Befruchtung an existiert, berührt dies unmittelbar die Würde und das Lebensrecht der menschlichen Person. Die bräutliche Liebe als höchste Form der personalen Liebe zwischen Mann und Frau schließt die Offenheit für neues Leben wesentlich ein.

Quellenangaben: Bexten 2017, S. 291–306 (Bioethik und Personvergessenheit).

Weitere Quellen:

  • Wojtyła, Karol (1960): Liebe und Verantwortung (Miłość i odpowiedzialność). Towarzystwo Naukowe KUL, Lublin (Sprache des Leibes und personalistische Norm in der Bioethik).
  • Singer, Peter (1979/1993): Practical Ethics. Cambridge: Cambridge University Press (vertritt utilitaristische Bioethik — in der Dissertation kritisch diskutiert).
  • Spaemann, Robert (1996): Personen. Versuche über den Unterschied zwischen „etwas” und „jemand”. Stuttgart: Klett-Cotta (Personsein ab Empfängnis).
  • Thomas von Aquin: Summa Theologiae II-II, q. 64 (Recht auf Leben und Tötungsverbot).
  • Kant, Immanuel (1785): Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Akademie-Ausgabe Bd. IV, S. 429 (Selbstzweckformel: Person nie bloß als Mittel).

Siehe auch:

Siehe auch: Bräutliche Liebe, Embryo, Befruchtung, Person, Würde, Personalistische Norm