Personverhalten ist alles, was eine Person aktuell tut oder als Fähigkeit besitzt und grundsätzlich ausüben könnte: Denken, Urteilen, Fühlen, Wollen, Handeln, Lieben, Verzeihen. Es ist die “zweite Wirklichkeit” — die Aktualisierung dessen, was in der “ersten Wirklichkeit”, dem Personsein, als Anlage bereits da war.

Die klassische Tradition unterscheidet dabei zwischen dem actus humanus und dem actus hominis. Der actus humanus ist die bewusste, freie, personale Handlung. Der actus hominis dagegen ist eine Tätigkeit, die der Mensch vollzieht, die aber nicht aus seiner bewussten Freiheit hervorgeht — etwa das Atmen oder der Herzschlag.

Entscheidend ist: Personverhalten konstituiert nicht das Personsein, sondern setzt es voraus. Erst muss jemand da sein, dann kann er handeln. Ein Mensch wird nicht dadurch zur Person, dass er denkt — er denkt, weil er eine Person ist. Personverhalten ist der Erkenntnisgrund des Personseins: Wir erkennen, dass jemand eine Person ist, unter anderem daran, dass er sich als Person verhält. Aber der Erkenntnisgrund ist nicht der Seinsgrund — so wie wir ein Feuer am Rauch erkennen, ohne dass der Rauch das Feuer hervorbringt (vgl. Bexten 2017, S. 143—152).

Die Verwechslung von Personsein und Personverhalten liegt dem empirisch-funktionalistischen Personbegriff zugrunde. Von John Locke über Derek Parfit bis Peter Singer wird Personverhalten als personkonstitutiv aufgefasst. Wer so denkt, muss dem schlafenden Menschen, dem Embryo und dem Menschen mit schwerer Demenz das Personsein absprechen. Robert Spaemann und Karol Wojtyła weisen diese Konsequenz als Grundirrtum zurück.

Kapitelzuordnung: Kapitel 4: Was ist menschliches Personsein? (bes. 4.6.2), Kapitel 3

Aktive Potenz zum Personverhalten

Die aktive Potenz zum Personverhalten bezeichnet die ontologisch reale Anlage einer Person, personale Akte des Erkennens, Wollens und Liebens zu vollziehen, auch wenn sie diese gegenwärtig nicht ausübt. Im Unterschied zur bloß passiven Potenz, die einer Verwirklichung von außen bedarf, strebt die aktive Potenz von innen heraus auf ihre Entfaltung hin (vgl. Bexten 2017, S. 155—170).

Diese Unterscheidung gehört zur ersten Dimension des Personseins. Sie ist von entscheidender Bedeutung für den ontologischen Status des Embryos, des Schlafenden und des Komatösen. Sie alle besitzen die aktive Anlage zum Personverhalten, ohne es aktuell auszuüben. Die aktive Potenz unterscheidet sich vom aktuellen Personverhalten wie das Können vom tatsächlichen Tun. Das Prinzip agere sequitur esse zeigt, dass die Anlage im substantialen Sein der Person gründet und nicht erst durch äußere Bedingungen verliehen wird.

Ontologische Beziehungen:

Aktuelles Personverhalten

Das aktuelle Personverhalten bezeichnet das gegenwärtig ausgeübte personale Verhalten, die deutera energeia im aristotelisch-thomistischen Sinne. Die Person vollzieht hier und jetzt Akte des Erkennens, Wollens oder Liebens. Dieses tatsächliche Tätigsein bildet die Vollendung der aktiven Potenz zum Personverhalten: Was die Person der Anlage nach kann, wird im aktuellen Verhalten zur Wirklichkeit gebracht (vgl. Bexten 2017, S. 173—178).

Entscheidend ist, dass das aktuelle Personverhalten nicht das Personsein selbst konstituiert, sondern es lediglich manifestiert. Auch wenn eine Person gegenwärtig keinen personalen Akt vollzieht — etwa im Schlaf oder im Koma —, bleibt sie Person, weil ihr Personsein in der Substanz gründet, nicht in der aktuellen Tätigkeit. Das Prinzip agere sequitur esse besagt: Das Handeln folgt dem Sein, nicht umgekehrt. Das aktuelle Personverhalten gehört zur zweiten Dimension des Personseins.

Ontologische Beziehungen:

Voluntativ-aktualisierbares Personverhalten

Das voluntativ-aktualisierbare Personverhalten bezeichnet jenes personale Verhalten, dessen Verwirklichung einen freien Willensakt voraussetzt. Die Person geht hier nicht bloß passiv in die Tätigkeit über, sondern aktualisiert ihre aktive Potenz durch eine freie Handlung. Damit steht dieser Typus des Personverhaltens in enger Verbindung mit der zweiten Dimension des Personseins, in der die Person sich selbst bestimmt und entfaltet (vgl. Bexten 2017, S. 173—178).

Wojtyła betont, dass die Person im freien Handeln in besonderer Weise sich selbst erfährt. Im voluntativen Vollzug zeigt sich das Personsein als Selbstbesitz und Selbstbestimmung. Der freie Wille ist hierbei nicht nur Auslöser, sondern konstitutives Moment der personalen Selbstverwirklichung.

Das voluntativ-aktualisierbare Personverhalten unterscheidet sich damit von personalen Akten, die unwillkürlich geschehen (z. B. spontane Einsicht). Es verweist auf die Dignität der Person als Jemand, der über sein Tun verfügt.

Ontologische Beziehungen:

Ontologische Einordnung: Unterbegriffe: Aktive Potenz Zum Personverhalten, Aktuelles Personverhalten, Voluntativ Aktualisierbares Personverhalten

Ontologische Beziehungen:

Quellenangaben: Bexten 2017, S. 195–210 (Personsein vs. Personverhalten), S. 284–286 (Personverhalten und Dimensionen).

Weitere Quellen:

  • Locke, J.: An Essay Concerning Human Understanding (1690). Book II, Ch. 27. (Personale Identität durch Bewusstseinskontinuität)
  • Parfit, D.: Reasons and Persons (1984). Oxford: Clarendon Press. (Reduktionistischer Personbegriff)
  • Singer, P.: Practical Ethics (1979/1993). Cambridge University Press. (Funktionalistischer Personbegriff)
  • Spaemann, R.: Personen. Versuche über den Unterschied zwischen „etwas” und „jemand” (1996). Stuttgart: Klett-Cotta. (Kritik des funktionalistischen Personbegriffs)
  • Wojtyła, Karol (1969): Osoba i czyn. Kraków (dt.: Person und Tat, Freiburg: Herder, 1981). (Person als Subjekt des Handelns)

Siehe auch: Personsein, Person, Freiheit, Erkenntnis, Zweite Dimension, Dritte Dimension, Substanz, Akt und Potenz, Einsicht, Wahrheit, Liebe, Würde, Jemand, Embryo, Personalistische Norm, Menschliche Person, Natur, Agere sequitur esse, Actus humanus, Selbstbewusstsein, Vernunft, Innerlichkeit, Intentionalität, Selbsttranszendenz, Bejahung, Verzeihen, Tugend, Verantwortung, Personvergessenheit, Personbegriff, Empirisch-funktionalistischer Personbegriff, Demenz, Seele, Leib, Erste Dimension, Basale Relationen, Robert Spaemann, John Locke, Karol Wojtyła, Thomas von Aquin, Kapitel 4: Personsein, Kapitel 3: Personbegriff