Urteil
Der personale Akt der Bejahung oder Verneinung eines Sachverhalts. Im Urteil nimmt die Person Stellung zur Wirklichkeit und bindet sich an die erkannte Wahrheit.
Siehe auch:
Der personale Akt der Bejahung oder Verneinung eines Sachverhalts. Im Urteil nimmt die Person Stellung zur Wirklichkeit und bindet sich an die erkannte Wahrheit.
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