Hinweis: Die ethischen Urteile auf dieser Seite beziehen sich ausschließlich auf die Handlung — niemals auf die Person, die sie ausführt oder durch sie betroffen ist. Vgl. Hinweis zu ethischen Urteilen.
Die Kryokonservierung ist das Einfrieren biologischen Materials — insbesondere von Embryonen oder Gameten — bei extrem niedrigen Temperaturen zur späteren Verwendung. Heute überwiegend als Vitrifikation durchgeführt (Schockfrost in flüssigem Stickstoff bei −196 °C, ohne Eiskristallbildung).
Im Rahmen der In-vitro-Fertilisation werden überzählige Embryonen kryokonserviert, weil mehrere Embryonen pro Zyklus erzeugt, aber nur einer oder wenige transferiert werden. Die Embryonen können nach Auftauen für weitere Embryotransfers verwendet werden (Frozen Embryo Transfer) oder verbleiben in unbestimmter Lagerung (unbefristete Kryolagerung).
Ontologische Einordnung
- ist Unterklasse von: Praktische Personvergessenheit
- hat Unterklasse: Unbefristete Kryolagerung
- Voraussetzung für: Frozen Embryo Transfer
Personalontologische Einordnung
Bei der Kryokonservierung von Embryonen wird die menschliche Person auf unbestimmte Zeit in einem Zustand der Suspension gehalten — ein Zustand, der dem Personsein und der ontologischen Würde des Embryos nicht gerecht wird, weil er die natürliche Entwicklung anhält und die Person zum verfügbaren Objekt einer späteren Entscheidung macht.
Der kryokonservierte Embryo bleibt eine vollständige menschliche Person mit voller Würde. Die Würde erleidet keine Verminderung; problematisch ist die Praxis, die das Personsein der Suspension aussetzt.
Drei Verwendungspfade
Aus der Kryokonservierung führen drei unterschiedlich zu bewertende Pfade:
- Späterer Embryotransfer ( Kryotransfer) — der Embryo wird aufgetaut und an seinem natürlichen Entwicklungsort eingebracht. Personalontologisch der naheliegende Pfad.
- Embryospende — der Embryo wird an dritte Wunscheltern weitergegeben. Ambivalent, aber gegenüber Verwerfung der mildere Pfad.
- Embryoforschungsverwertung oder Verwerfung — schwere Verletzung des Rechts auf Leben.
Der Sonderfall der unbefristeten Kryolagerung entsteht, wenn keiner dieser Pfade aktiv beschritten wird.
Quellenangaben: Recherchestand 25. April 2026.
Weitere Quellen:
- Kongregation für die Glaubenslehre (2008): Instruktion Dignitas personae über einige Fragen der Bioethik (8. Dezember 2008), insbesondere Nr. 18 zur Kryokonservierung. Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 183.
- Human Fertilisation and Embryology Authority (HFEA) (2021): Fertility treatment 2019: trends and figures. hfea.gov.uk.
- Practice Committee of ASRM (2021): Disposition of unclaimed embryos. Fertility and Sterility 116(1): 48–53.
- Lyerly, A. D. et al. (2010): Fertility patients’ views about frozen embryo disposition: results of a multi-institutional U.S. survey. Fertility and Sterility 93(2): 499–509.