Irrtum (error) ist die unbewusste Nichtübereinstimmung des durch das Urteil behaupteten Sachverhaltes mit dem in der Wirklichkeit bestehenden Sachverhalt — im Unterschied zur Lüge, die eine bewusste Nichtübereinstimmung darstellt. Er ist möglich, weil die menschliche Erkenntnis fehlbar ist. Zugleich bezeugt die Fähigkeit zur Erkenntnis des Irrtums die grundsätzliche Wahrheitsfähigkeit der Person: Nur wer die Wahrheit grundsätzlich erkennen kann, kann auch den Irrtum als Irrtum durchschauen (vgl. Bexten 2017, S. 40–46).
Irrtum und Urteil
Irrtum setzt das Urteil voraus. Thomas von Aquin unterscheidet zwei Verstandesakte: die einfache Wesenserfassung (simplex apprehensio), in der der Verstand die Washeit (quidditas) eines Dinges erfasst und dabei nicht irren kann, und das Urteil (compositio et divisio), in dem der Verstand einem Ding etwas zuschreibt oder abspricht. Erst im Urteil wird Wahrheit oder Falschheit möglich — und damit der Irrtum. Aristoteles formuliert den Grundsatz: Wahr spricht, wer über Verbundenes sagt, es sei verbunden (synthesis), und über Getrenntes, es sei getrennt (diairesis); falsch, wer das Gegenteil behauptet (Metaphysik IV, 7). Ohne Urteil kein Irrtum — ein Stein irrt nicht, weil er nicht urteilt.
Irrtum und Wahrheitsfähigkeit
Die Möglichkeit des Irrtums ist gerade kein Argument gegen die Wahrheitsfähigkeit, sondern setzt sie voraus. Spaemann betont: Die Person ist ein “freies, endliches, doch wahrheitsfähiges Wesen.” Die Fähigkeit zu irren bezeugt, dass die Person auf Wahrheit hingeordnet ist (ordinatio ad verum). Selbst im Irrtum bleibt die formale Hinordnung auf Wahrheit erhalten — Thomas nennt dies die “Wahrheit des Irrtums” (veritas erroris): Der Irrende erfasst seinen Gegenstand stets “unter der Förmlichkeit der Wahrheit” (sub ratione veri), auch wenn er die Sache verfehlt. Gerade diese Dialektik unterscheidet den personalen Irrtum von der bloßen Fehlfunktion einer Maschine.
Irrtum und Person
Nur Personen können im eigentlichen Sinne irren. Ein Tier kann sich täuschen — etwa eine Attrappe für Beute halten —, aber es urteilt nicht im Sinne der compositio et divisio und kann daher nicht irren. Eine Maschine kann fehlerhaft operieren, aber ihr fehlt die Hinordnung auf Wahrheit, die den Irrtum erst als Verfehlung eines Ziels verständlich macht. Ein Rechenfehler einer Maschine ist kein Irrtum, sondern eine Fehlfunktion. Die Person hingegen ist “jemand” und nicht “etwas” — und nur ein “Jemand” kann irren, weil nur ein “Jemand” Urteile fällt und auf Wahrheit ausgerichtet ist.
Irrtum und Wahrheit
Irrtum und Urteilswahrheit stehen im Verhältnis des konträren Gegenteils. Eine Aussage ist wahr genau dann, wenn der durch sie behauptete Sachverhalt mit dem in der Wirklichkeit bestehenden Sachverhalt übereinstimmt. Diese Formulierung präzisiert die bekannte thomistische Formel adaequatio intellectus et rei, indem sie bestimmt, was am Verstand übereinstimmt — der behauptete Sachverhalt — und was an der Sache — der bestehende Sachverhalt. Der Irrtum ist deren Verfehlung: die Nichtübereinstimmung. Doch beide setzen dieselbe Grundstruktur voraus — ein erkennendes Subjekt, das sich auf die Wirklichkeit richtet. Wer die Möglichkeit des Irrtums leugnet, leugnet zugleich die Möglichkeit der Wahrheit — denn beide sind nur als Pole derselben Beziehung verständlich.
Korrektur des Irrtums
Der Irrtum ist korrigierbar, weil der Verstand auf Wahrheit hingeordnet ist. Die Erkenntnis kann den Irrtum korrigieren — durch Rückbindung an die Sache selbst (res), durch fortschreitende Erfahrung und durch die Einsicht in den Irrtum als Irrtum. Descartes zeigt in der Vierten Meditation, dass der Irrtum vermieden werden kann, wenn der Wille (voluntas) sich nicht über den Verstand (intellectus) hinaus erstreckt — wenn man das Urteil zurückhält (suspensio iudicii), solange keine klare und deutliche Einsicht vorliegt. Bildung und die Entfaltung der Vernunft dienen dazu, die Anfälligkeit für Irrtümer zu verringern und die Person zur eigenverantwortlichen Urteilskraft zu befähigen.
Irrtum und Wissen
Irrtum und Wissen schließen sich gegenseitig aus: Man kann nicht zugleich über denselben Sachverhalt irren und wissen. Wissen ist begründetes, wahres Überzeugtsein; Irrtum ist unbegründetes oder falsch begründetes Fürwahrhalten. Doch die Grenze zwischen beiden ist für die endliche Person nicht immer durchsichtig — das sogenannte Gettier-Problem zeigt, dass eine Überzeugung wahr und gerechtfertigt sein kann, ohne echtes Wissen darzustellen. Die Kontingenz der menschlichen Erkenntnis bleibt bestehen, ohne die grundsätzliche Wahrheitsfähigkeit zu negieren.
Irrtum und Gewissen
Thomas von Aquin behandelt das Problem des irrenden Gewissens (conscientia errans) mit besonderer Tiefe. Das Gewissen verpflichtet kategorisch — auch wenn es irrt —, weil die formale Orientierung an Wahrheit moralisch konstitutiv bleibt. Thomas unterscheidet den entschuldbaren Tatsachenirrtum (ignorantia facti) vom schuldhaften Normirrtum (ignorantia iuris), bei dem der Mensch die Norm “wissen kann und wissen soll” (potest scire et debet). Das irrende Gewissen bezeugt paradoxerweise die Wahrheitsfähigkeit der Person: Es irrt über die Wahrheit, aber es irrt um der Wahrheit willen.
Ontologische Einordnung:
- Oberbegriff: Zustand
Ontologische Beziehungen:
- setzt voraus: Urteil, Wahrheitsfähigkeit
- widerspricht: Wahrheit
- betrifft Subjekt: Person
- ist disjunkt mit: Wissen
- wird korrigiert durch: Erkenntnis
Kapitelzuordnung: Kapitel 2: Wie denkt man über solche Fragen nach?
Quellenangaben: Bexten 2017, S. 40–46 (Wahrheit und Irrtum), S. 49, 72–75 (Urteil), S. 150–160 (Wahrheitsfähigkeit).
Weitere Quellen:
- Aristoteles: Metaphysik IV, 7, 1011b (Wahrheit und Falschheit im Urteil)
- Thomas von Aquin: Summa Theologiae I, q. 17 (De falsitate — Über die Falschheit)
- Thomas von Aquin: De veritate q. 1, a. 1 (veritas est adaequatio rei et intellectus)
- Descartes, René (1641): Meditationes de prima philosophia, IV (Irrtum als Willensüberschreitung)
- Spaemann, Robert (1996): Personen. Versuche über den Unterschied zwischen „etwas” und „jemand”. Stuttgart: Klett-Cotta (Person und Wahrheitsfähigkeit)
Siehe auch: