Irrtum
Irrtum ist die Nichtübereinstimmung des Urteils mit dem Seienden. Er ist möglich, weil die menschliche Erkenntnis fehlbar ist. Zugleich bezeugt die Fähigkeit zur Erkenntnis des Irrtums die grundsätzliche Wahrheitsfähigkeit der Person: Nur wer die Wahrheit grundsätzlich erkennen kann, kann auch den Irrtum als Irrtum durchschauen.
Der Irrtum zeigt die Endlichkeit und Kontingenz der menschlichen Erkenntnis, ohne sie in ihrer Grundfähigkeit zu negieren. Die Möglichkeit des Irrtums ist gerade kein Argument gegen die Wahrheitsfähigkeit, sondern setzt sie voraus. Bildung und die Entfaltung der Vernunft dienen unter anderem dazu, die Anfälligkeit für Irrtümer zu verringern und die Person zur eigenverantwortlichen Urteilskraft zu befähigen.
Siehe auch: Erkenntnis, Wahrheit, Wissen, Person, Vernunft, Bildung, Kontingenz