Das Hirntodkriterium ist die Oberklasse aller Todeskriterien, die auf dem irreversiblen Funktionsausfall des Gehirns oder seiner Teile beruhen. Es umfasst drei historisch und geographisch unterscheidbare Konzepte:

  • Ganzhirntod-Konzept — Standard in den USA (UDDA 1981) und in Deutschland (TPG §3, BÄK 2022)
  • Hirnstammtod-Konzept — britischer Standard (AoMRC Code of Practice 2008)
  • Großhirntod-Konzept — nicht etablierter Minderheitsvorschlag (Veatch)

Alle drei sind Subklassen des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls — sie unterscheiden sich darin, welche Hirnregionen von der Diagnose erfasst sein müssen.

Historischer Bruchpunkt: Harvard 1968

Das Ad Hoc Committee der Harvard Medical School schlug 1968 in JAMA 205, 337–340 das irreversible Koma als neues Todeskriterium vor — mit explizitem Verweis auf die Beatmungsmedizin und den Transplantationsbedarf. Hans Jonas reagierte 1968/1970 unmittelbar mit der Verzweckungs-Kritik (Gegen den Strom): Die Umdefinition diene der Verfügbarmachung von Spenderorganen.

Der Uniform Determination of Death Act (UDDA, 1981) kodifizierte das Konzept rechtlich in den USA. Deutschland folgte mit dem TPG (1997) und der ersten BÄK-Hirntod-Richtlinie. In der vierten Fortschreibung 2015 nahm die BÄK die terminologische Korrektur vor — seither heißt es offiziell „irreversibler Hirnfunktionsausfall”, nicht mehr „Hirntod” — um die missverständliche Gleichsetzung von Funktionsausfall und Tod zu vermeiden.

Diagnostik

Die Feststellung des Hirntodkriteriums erfolgt über klinische und apparative Irreversibilitäts-Nachweisverfahren: Apnoetest, Prüfung der Hirnstammreflexe, Beobachtungszeiträume zwischen den Untersuchungen und gegebenenfalls EEG-Nulllinie, transkranielle Doppler-Sonographie, zerebrale Angiographie oder Perfusionsszintigraphie.

Empirische Krise: Hypothalamus-Restfunktion

Bei einem signifikanten Anteil klinisch hirntot diagnostizierter Patienten persistiert die hypothalamisch-hypophysäre Funktion (insbesondere ADH-Sekretion und Osmoregulation). Damit ist die UDDA-Forderung „irreversible cessation of all functions of the entire brain” empirisch nicht erfüllt — Ankerpunkt der gescheiterten UDDA-Revisionsdebatte 2021–2023.

Substanzontologische Position

Aus der hier vertretenen Position sind alle drei Hirntodkonzepte nicht mit dem sicheren Tod gleichzusetzen: Sie betreffen die DeuteraEnergeia (Funktionsausübung), nicht die ProteEnergeia (Personsein als solches). Solange der Organismus durch maschinelle Lebenserhaltung weiter integriert ist, lebt die Person — ihre Würde bleibt unverlierbar.

Ontologische Einordnung

Oberklasse: Todeskriterium

Verbunden mit: Irreversibler Hirnfunktionsausfall, Apnoetest, Hypothalamus-Restfunktion, Vorsichtsprinzip

Quellenangaben


Generiert via Abfrage aus der Personseins-Ontologie.