Die folgende Karte zeigt die argumentativen Positionen einzelner Denker als Syllogismen und ihr Verhältnis zueinander: wer stützt wen, wer widerlegt wen, wer setzt wen voraus.
Lesehilfe
- Orange Knoten sind Argumente einzelner Denker, jeweils als Syllogismus (Maior, Minor, Konklusion); violette Knoten sind die Denker selbst; rote Knoten sind Einwände, die sich gegen einen oder mehrere empirisch-funktionalistische Personbegriffe richten.
- Grüne Pfeile stützen, rote Pfeile widerlegen, blaue gestrichelte Pfeile markieren logische Voraussetzungen, graue gepunktete Pfeile verbinden ein Argument mit dem Denker, der es vertritt, karminrote gestrichelte Pfeile verbinden einen Einwand mit dem Personbegriff, gegen den er sich richtet.
- Klick auf ein Argument zeigt rechts die vollständige Prämissen-Konklusions-Struktur und einen Link zur Denker-Seite.
Wie die Karte zustande kommt
Jedes Argument der Karte ist als Syllogismus ausgeführt: eine Begründungsstruktur aus Obersatz (Maior), Untersatz (Minor) und Schlusssatz (Konklusion), die von genau einem Denker vertreten wird. Die Karte zeigt vier Beziehungsarten zwischen Argumenten: stützen (zusätzliche Begründung), widerlegen (Aufweis der Unhaltbarkeit), voraussetzen (logische Abhängigkeit) und vertreten (Zuordnung zum Denker). Jedes Argument nimmt im Diskurs eine Position zum Personbegriff ein und stützt einen der drei basalen Personbegriffe — den substanzontologischen, den empirisch-funktionalistischen oder den substanzontologisch-relationalen. Neben Syllogismen enthält die Karte drei Einwände — eigenständige Gegenargumente, die sich gezielt gegen einen oder mehrere empirisch-funktionalistische Personbegriffe richten und deren Unhaltbarkeit aufweisen.
Die Argumente leben nicht doppelt: was hier sichtbar wird, steht im selben Wortlaut auf den jeweiligen Denker-Seiten. Die Karte ist eine zweite Sicht auf denselben Text — wer eine Position auf einer Denker-Seite schärft, schärft sie auch hier.
Ontologische Einordnung: Syllogismus ist Subklasse von Argument; jedes Argument wird vertreten von einem Denker, kann andere Argumente stützen, widerlegen oder voraussetzen und steht in einer der drei basalen Relationen zum Personbegriff.
Syllogismen im Überblick
Im Folgenden alle in der Karte enthaltenen Argumente, gegliedert nach dem Personbegriff, den sie stützen. Jedes Argument erscheint im selben Wortlaut auf der jeweiligen Denker-Seite.
Methodischer Hinweis. Die Syllogismen sind Rekonstruktionen der jeweiligen Position in der dreigliedrigen Form Maior — Minor — Konklusion. Nur Boëthius, Thomas von Aquin und die scholastische Tradition argumentieren selbst in dieser Form; bei Hume, Locke, Parfit oder Singer wird ihre Position aus Treatise, Essay, Reasons and Persons bzw. Practical Ethics verdichtet. Die Quelle:-Zeile unter jedem Syllogismus nennt den Primärtext, in dem die These ausgeführt ist, und verweist zusätzlich auf Bexten 2017 (Dissertation Was ist menschliches Personsein? Der Mensch im Spannungsfeld von Personvergessenheit und unverlierbarer ontologischer Würde, KU Eichstätt-Ingolstadt) für die hier verwendete Lesart.
Substanzontologischer Personbegriff
Alexander von Hales
Person als nomen dignitatis — hypostasis distincta proprietate ad dignitatem pertinente
- Maior: Wer den Personbegriff bestimmt, bestimmt zugleich einen Würdebegriff: Person ist nicht neutraler Gattungsname, sondern bezeichnet eine Eigentümlichkeit, die zur Würde gehört.
- Minor: Würde haftet nicht an einer akzidentellen Leistung, sondern an der hypostatischen Eigenständigkeit eines Trägers rationaler Natur.
- Konklusion: Personsein ist Würdesein; jeder Träger einer rationalen Natur hat als solcher unverlierbare Würde.
Quelle: Alexander von Hales, Summa Theologica, I, Nr. 405 (Person als nomen dignitatis); vgl. Bexten 2017, S. 125 ff.
Aristoteles
Mensch als zoon logon echon — Substanzbestimmung
- Maior: Jedes Naturwesen ist eine Einheit aus Form und Stoff, in der die Form das Wesen bestimmt; die Form bleibt durch alle akzidentellen Veränderungen identisch.
- Minor: Die Form des Menschen ist der logos — die Vernunftbegabtheit; der Mensch ist seinem Wesen nach zoon logon echon und nicht erst durch aktuale Vernunftakte.
- Konklusion: Personsein gehört zur Wesensform des Menschen, nicht zu seinen jeweils ausgeübten Akten; ein Mensch ist Person, sofern er Mensch ist.
Quelle: Aristoteles, Metaphysik VII (Form und Stoff); Politik I.2 (zoon logon echon); De Anima II (Seele als Form des Leibes); vgl. Bexten 2017, S. 37 ff., 93—98.
Akt und Potenz — gegen die Reduktion auf aktuale Leistungen
- Maior: Wer eine Fähigkeit hat, kann sie haben, ohne sie aktuell auszuüben; Schlafende, Lernende, noch nicht Entwickelte besitzen die Potenz auch dann, wenn sie nicht im Akt steht.
- Minor: Vernunft, Selbstbewusstsein und Sprache sind Vermögen einer rationalen Natur, nicht das Wesen selbst; sie können vorhanden sein, ohne aktualisiert zu werden.
- Konklusion: Personsein an die aktuale Ausübung dieser Vermögen zu binden, verwechselt Akt und Potenz und verfehlt das Wesen.
Quelle: Aristoteles, Metaphysik IX (Akt und Potenz, dynamis und energeia); vgl. Bexten 2017, S. 37 ff., 93—98.
Boëthius
Klassische Persondefinition (naturae rationalis individua substantia)
- Maior: Eine individuelle Substanz rationaler Natur ist eine Person.
- Minor: Der einzelne Mensch ist eine individuelle Substanz rationaler Natur.
- Konklusion: Der einzelne Mensch ist eine Person.
Quelle: Boëthius, Contra Eutychen et Nestorium (Liber de persona et duabus naturis), Kap. 3: naturae rationalis individua substantia; vgl. Bexten 2017, S. 115—130.
Josef Seifert
Personwürde als ontologischer, unverlierbarer Wert
- Maior: Würde, die an aktualen Funktionen hängt, ist bedingt und damit verlierbar; nur eine Würde, die im Sein selbst gründet, ist unverlierbar.
- Minor: Die Person ist eine geistige Substanz im Leib; ihre Würde haftet an diesem geistigen Sein, nicht an seiner aktualen Manifestation.
- Konklusion: Die Personwürde ist ontologischer Wert — unverlierbar, unabhängig von Bewusstsein, Entwicklungsstand oder gesellschaftlicher Anerkennung.
Quelle: Josef Seifert, Essere e persona (1989); Das Leib-Seele-Problem und die gegenwärtige philosophische Diskussion (1989); vgl. Bexten 2017, S. 200 ff.
Max Scheler
Person als absoluter Name — Zweideutigkeit des Wortes Mensch
- Maior: Wer einen Begriff verwendet, der mehrere Bedeutungen hat, ohne zu unterscheiden, gerät unweigerlich in einen Äquivokationsfehler; das gilt insbesondere für den Begriff Mensch (biologischer Organismus vs. personales Wesen).
- Minor: Person ist demgegenüber kein Gattungs-, Funktions- oder Rollenname, sondern ein absoluter Name: Bezeichnung eines einmaligen, unwiederholbaren Trägers.
- Konklusion: Die Frage Was ist eine Person? muss vor jeder Anthropologie geklärt werden; ihre Beantwortung entscheidet, was menschlich Sein heißt.
Quelle: Max Scheler, Der Formalismus in der Ethik und die materiale Wertethik (1913/1916); Die Stellung des Menschen im Kosmos (1928); vgl. Bexten 2017, S. 61 ff.
Thomas von Aquin
Agere sequitur esse — das Handeln folgt dem Sein
- Maior: Was etwas tun kann, kann es nur, weil es zuvor ist, was es ist; das Handeln (agere) folgt dem Sein (esse) und nicht umgekehrt.
- Minor: Vernunft, Selbstbewusstsein und Liebe sind Tätigkeiten der Person; sie sind nur möglich, weil das handelnde Subjekt schon Person ist.
- Konklusion: Personsein gründet im substantiellen Sein und ist Voraussetzung des Personverhaltens, nicht dessen Resultat.
Quelle: Thomas von Aquin, Summa Theologiae Ia q. 75—76 (Leib-Seele-Einheit); Summa contra Gentiles III, 69 (agere sequitur esse); De ente et essentia; vgl. Bexten 2017, S. 115—130, 195 ff.
Persona significat id quod est perfectissimum in tota natura
- Maior: Person ist nicht bloß Gattungsbegriff, sondern Würdebegriff: Wer Person sagt, sagt das Vollkommenste in der gesamten Natur.
- Minor: Würde gehört einem Wesen aufgrund seines Seins zu, nicht aufgrund einer akzidentellen Leistung; sie ist verleihbar nicht durch Anerkennung, sondern fundiert in der rationalen Natur.
- Konklusion: Jeder Träger einer rationalen Natur hat unverlierbare Würde, unabhängig vom Entwicklungsstand oder von aktualen Fähigkeiten.
Quelle: Thomas von Aquin, Summa Theologiae Ia q. 29 a. 3 (persona significat id quod est perfectissimum in tota natura); vgl. Bexten 2017, S. 115—130.
Substanzontologisch-relationaler Personbegriff
Raphael Bexten
Performativer Widerspruch gegen den funktionalistischen Personbegriff
- Maior: Wer argumentiert, vollzieht im Akt des Argumentierens das, was er als Personsein in Frage stellt: rationale, wahrheitsfähige, verantwortliche Selbsttranszendenz.
- Minor: Der empirisch-funktionalistische Personbegriff bestreitet das Personsein jener, die diese Fähigkeiten nicht aktual ausüben, im Modus desselben rationalen Argumentierens.
- Konklusion: Der empirisch-funktionalistische Personbegriff widerspricht sich performativ1 und ist als Personbegriff unhaltbar.
Quelle: Raphael Bexten, eigene Weiterentwicklung im Buchprojekt 2026 in Anschluss an Karl-Otto Apel, Transformation der Philosophie II (1976, Apriori der Kommunikationsgemeinschaft) und in Fortführung der substanzontologischen Linie der Dissertation Was ist menschliches Personsein? Der Mensch im Spannungsfeld von Personvergessenheit und unverlierbarer ontologischer Würde (KU Eichstätt-Ingolstadt 2017). Strukturell verwandt: Bexten 2017, S. 53 (Verantwortung als materialer synthetischer Sachverhalt a priori) und S. 106f. (Erinnerungs-Voraussetzungs-Kritik gegen Locke).
Edith Stein
Personales Sein als belichtete Oberfläche über dunkler Tiefe
- Maior: Wer Personsein mit dem aktualen Selbstbewusstsein gleichsetzt, identifiziert das Ganze mit der belichteten Oberfläche; doch das Bewusste ruht stets auf einem nicht-bewussten Grund, der es trägt.
- Minor: Personales Sein zeigt sich phänomenologisch tiefer als das aktuale Bewusstsein — in der Innerlichkeit, im Schlaf, in der Ohnmacht, in der frühen Lebensphase und in der Demenz besteht es fort.
- Konklusion: Personsein darf nicht auf Selbstbewusstsein reduziert werden; es ist substantielle Tiefe, die das Bewusstsein erst ermöglicht.
Quelle: Edith Stein, Der Aufbau der menschlichen Person (1932/33, ESGA 14); Endliches und ewiges Sein (1950, ESGA 11/12); vgl. Bexten 2017, S. 165 ff.
Richard von Sankt-Viktor
Person als intellectualis naturae incommunicabilis existentia
- Maior: Was eine Art individuiert, kann auf andere Träger derselben Art übertragen werden; was hingegen einmalig ist, ist unkommunizierbar — es kann mit niemand anderem geteilt werden.
- Minor: Die Person ist nicht ein weiteres Vorkommen einer Art, sondern ein einmaliger Existenzvollzug intellektueller Natur, der nur in der communio amoris zu sich selbst kommt.
- Konklusion: Personsein ist substantiell-relational: einmalig im Sein und konstitutiv auf das Du der communio bezogen.
Quelle: Richard von Sankt-Viktor, De Trinitate IV, bes. Kap. 22—24 (intellectualis naturae incommunicabilis existentia); vgl. Bexten 2017, S. 112—114.
Robert Spaemann
Natur-als-Grund-Argument
- Maior: Personsein gründet im Haben einer rationalen Natur, nicht in der aktualen Ausübung rationaler Fähigkeiten.
- Minor: Jeder Mensch hat von Anfang an und ohne Unterbrechung eine rationale Natur.
- Konklusion: Jeder Mensch ist von Anfang an Person, auch wenn er rationale Fähigkeiten aktuell nicht ausübt.
Quelle: Robert Spaemann, Personen. Versuche über den Unterschied zwischen „etwas” und „jemand” (1996), bes. Kap. 9—11; vgl. Bexten 2017, S. 218 ff.
Personvergessenheits-Diagnose
- Maior: Wer Person und Personverhalten gleichsetzt, schließt jene Menschen aus dem Personenkreis aus, die kein aktuales Personverhalten zeigen.
- Minor: Der empirisch-funktionalistische Personbegriff setzt Person und Personverhalten gleich.
- Konklusion: Der empirisch-funktionalistische Personbegriff führt theoretisch und praktisch zur Personvergessenheit.
Quelle: Robert Spaemann, Personen. Versuche über den Unterschied zwischen „etwas” und „jemand” (1996), bes. Einleitung und Kap. 12 (Diagnose der Personvergessenheit); vgl. Bexten 2017, S. 218 ff.
Karol Wojtyła
Personalistische Norm — Person um ihrer selbst willen
- Maior: Was Träger einer einmaligen, unwiederholbaren Würde ist, kann nicht angemessen als bloßes Mittel behandelt werden; die einzig wesensgemäße Antwort auf einen Jemand ist die Bejahung um seiner selbst willen.
- Minor: Die Person ist Trägerin einer solchen Würde; sie ist Jemand, nicht Etwas.
- Konklusion: Die Person ist um ihrer selbst willen zu bejahen und zu lieben; jede Verzweckung verletzt ihr Sein.
Quelle: Karol Wojtyła, Liebe und Verantwortung (Miłość i odpowiedzialność, 1960); Person und Tat (Osoba i czyn, 1969); vgl. Bexten 2017, S. 205 ff.
Empirisch-funktionalistischer Personbegriff (Gegenpositionen)
David Hume
Bundle Theory — Person als Bündel von Wahrnehmungen
- Maior: Was empirisch nicht aufweisbar ist, kann nicht als reale Entität angenommen werden; nur die einzelnen Wahrnehmungen sind unmittelbar gegeben, ein substantielles Selbst hingegen nicht.
- Minor: Bei Selbstbeobachtung lässt sich kein einheitliches Selbst, sondern nur ein rascher Wechsel von Wahrnehmungen finden.
- Konklusion: Die Person ist nichts als ein Bündel von Wahrnehmungen, kein substantielles Subjekt.
Quelle: David Hume, A Treatise of Human Nature (1739/40), Book I, Part IV, Section VI („Of Personal Identity”); vgl. Bexten 2017, S. 115, 240.
John Locke
Mensch-Person-Trennung
- Maior: Person ist ein denkendes, seiner selbst bewusstes Wesen, das sich diachron als dasselbe identifiziert.
- Minor: Der Begriff Mensch bezeichnet eine biologische Spezies, nicht notwendig ein selbstbewusstes Wesen.
- Konklusion: Mensch und Person sind begrifflich zu trennen; nicht jeder Mensch ist eo ipso Person.
Quelle: John Locke, An Essay Concerning Human Understanding (1690), Book II, Ch. 27 („Of Identity and Diversity”); vgl. Bexten 2017, S. 85—100.
Derek Parfit
Personale Identität als bloße psychologische Kontinuität
- Maior: Wenn personale Identität ohne Rest in Ketten von Erinnerungen, Absichten und Charakterzügen aufgeht, gibt es kein zugrundeliegendes Selbst über diese Ketten hinaus.
- Minor: Diese Ketten lassen sich vollständig empirisch beschreiben und sind das Einzige, was sich nachweisen lässt.
- Konklusion: Die Person ist kein substantielles Subjekt, sondern Epiphänomen psychischer Kontinuität; identity does not matter.
Quelle: Derek Parfit, Reasons and Persons (Oxford 1984), Part III („Personal Identity”); vgl. Bexten 2017, S. 90—95.
Peter Singer
Empirisch-funktionalistischer Personbegriff
- Maior: Person ist, wer aktual rationale Selbstreflexion und Zukunftsinteressen ausübt.
- Minor: Embryonen, Neugeborene und schwer demente Menschen üben aktual keine rationale Selbstreflexion und keine Zukunftsinteressen aus.
- Konklusion: Embryonen, Neugeborene und schwer demente Menschen sind keine Personen.
Quelle: Peter Singer, Practical Ethics (Cambridge 1979/1993), Kap. 4—5; Rethinking Life and Death (Melbourne 1994); vgl. Bexten 2017, S. 90—100.
Einwände gegen den empirisch-funktionalistischen Personbegriff
Die folgenden drei Einwände richten sich gezielt gegen bestimmte empirisch-funktionalistische Personbegriffe und zeigen deren Unhaltbarkeit auf.
Ausschluss-Einwand
Richtet sich gegen: Locke, Parfit, Singer
Wer Personsein an die aktuale Ausübung rationaler Fähigkeiten bindet, schließt systematisch alle Menschen aus dem Personenkreis aus, die diese Fähigkeiten nicht aktuell zeigen: Embryonen und Föten, Neugeborene und Kleinkinder, Schlafende und Bewusstlose, schwer geistig Behinderte, fortgeschritten Demente und irreversibel Komatöse. Dieser Einwand deckt auf, dass der funktionalistische Personbegriff Sein und Verhalten verwechselt: Wer nicht denkt, ist dennoch ein denkendes Wesen — er denkt nur gerade nicht. Die substanzontologische Position vermeidet diese Ausschließung, indem sie Personsein über die Natur des Trägers bestimmt, nicht über seine aktualen Akte.
Einwand der diachronen Identität
Richtet sich gegen: Hume, Parfit
Die Erklärung personaler Identität durch psychologische Kontinuität (Hume: Bündel von Wahrnehmungen; Parfit: Ketten von Erinnerungen) kann nicht erklären, warum wir ein und dieselbe Person durch alle Zustandswechsel hindurch dieselbe nennen. Ein Bündel von Erfahrungen kann nicht erklären, warum es mein Bündel ist. Eine Kette von Erinnerungen setzt das identische Subjekt, dem die Erinnerungen zugeschrieben werden, bereits voraus: Erinnerung setzt die Person voraus, die sich erinnert; sie kann Personsein nicht konstituieren. Die Substanzontologie erklärt die diachrone Identität, indem sie die Person als Substanz bestimmt — als ein einheitliches, sich durch die Zeit hindurch tragendes Sein rationaler Natur.
Einwand des performativen Widerspruchs
Richtet sich gegen: Singer
Wer den empirisch-funktionalistischen Personbegriff argumentativ verteidigt, vollzieht im Akt des Argumentierens genau das, was er theoretisch bestreitet: rationale, wahrheitsfähige, verantwortliche Selbsttranszendenz. Dieser Einwand ist der radikalste der drei, weil er zeigt, dass der funktionalistische Personbegriff sich nicht einmal widerspruchsfrei aussprechen lässt. Die vier Strukturmomente des Argumentierens — diachrone Identität, Wahrheitsbezug, Verantwortung und Anrede an ein Du — setzen je ein überaktuell-personal verfasstes Wesen voraus. Ausführlich entfaltet in Bextens Syllogismus oben und in der zugehörigen Fußnote.
Verdeckte Stützungs- und Voraussetzungskanten
Neben den in den Syllogismen explizit genannten Stützungs- und Widerlegungskanten enthält die Ontologie weitere Relationen, die das argumentative Netz verdichten:
Zusätzliche Stützungskanten (grüne Pfeile)
- Thomas agere sequitur esse stützt Boëthius’ Substanzdefinition: Erst das Prinzip das Handeln folgt dem Sein macht verständlich, warum eine individuelle Substanz rationaler Natur Person ist, unabhängig von aktualen Akten.
- Seifert ontologische Würde stützt Thomas perfectissimum in natura: Seiferts Aufweis, dass Würde im Sein gründet, liefert die wertphilosophische Begründung für Thomas’ Satz, Person sei das Vollkommenste in der Natur.
- Scheler Person als absoluter Name stützt Alexander nomen dignitatis und Thomas perfectissimum: Schelers Bestimmung der Person als absoluter Name (kein Gattungs- oder Funktionsname) fundiert sowohl Alexanders Würdebegriff als auch Thomas’ Vollkommenheitssatz.
Zusätzliche Voraussetzungskanten (blaue gestrichelte Pfeile)
- Bexten performativer Widerspruch setzt voraus Boëthius’ Substanzdefinition und Spaemanns Natur-als-Grund: Der performative Widerspruch funktioniert nur, wenn Personsein substantiell (Boëthius) und in der Natur gegründet (Spaemann) ist — andernfalls ließe sich der Vorwurf der Selbstwiderlegung nicht erheben.
- Wojtyła personalistische Norm setzt voraus Thomas perfectissimum: Die Norm, die Person um ihrer selbst willen zu bejahen, setzt voraus, dass Person das Vollkommenste in der Natur ist; ohne diese ontologische Würdegrundlage bliebe die Norm unbegründet.
- Parfit psychologische Kontinuität setzt voraus Hume Bundle Theory und Locke Mensch-Person-Trennung: Parfits These, dass personale Identität nicht zählt, steht und fällt mit Humes Substantivitätsleugnung und Lockes Trennung von Mensch und Person.
Verwandte Seiten
- Kapitel 3: Was ist eine Person?
- Kapitel 5: Personvergessenheit
- Performativer Widerspruch
- Ausschluss-Einwand
- Einwand der diachronen Identität
- Personbegriff
Fußnoten
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Warum nur überaktuell-personal verfasste Wesen überhaupt argumentieren können. Der performative Widerspruch greift nicht nur deshalb, weil Singer & Co. zufällig gerade Vernunftakte vollziehen, während sie sprechen. Er greift, weil Argumentieren als solches vier Strukturmomente verlangt, die sich nur einem überaktuell, d. h. substantiell-personal verfassten Wesen zuschreiben lassen: (i) Diachrone Identität. Ein Argument hat Maior, Minor und Konklusion; zwischen erstem und drittem Satz vergeht Zeit. Wer den Schluss zieht, muss derselbe sein, der die Prämissen aufgestellt hat — sonst wäre es keine Schlussfolgerung, sondern eine zufällige Aufeinanderfolge fremder Sätze. Diese Selbigkeit liefert weder ein „Bündel von Wahrnehmungen” (Hume) noch eine „psychologische Kette” (Parfit), sondern nur ein substantieller Träger, der durch alle Bewusstseinszustände hindurch derselbe bleibt. (ii) Wahrheitsbezug. Argumentieren erhebt einen Geltungsanspruch, der über den eigenen aktuellen Zustand hinausgeht: Die behauptete These soll auch dann gelten, wenn ich sie morgen vergesse oder schlafe. Diese Selbsttranszendenz auf einen objektiven Sachverhalt hin setzt ein Wesen voraus, das von seiner Natur her auf Wahrheit angelegt ist — nicht eines, das gelegentlich Wahrheitsfunktionen ausübt. (iii) Verantwortung. Wer eine These behauptet, steht für sie ein — auch später, auch unter Kritik. Verantwortung kann nur tragen, wer als identisches Subjekt durch die Zeit hindurch bleibt; ein bloßes Funktionsbündel verantwortet nichts, weil es im nächsten Moment ein anderes Bündel ist. (iv) Anrede an ein Du. Argumentieren richtet sich an jemanden, der die Gründe nachvollziehen, prüfen und einwilligen kann; es setzt Personsein auch beim Adressaten voraus — als Sein, auf das man sich verlassen können muss, nicht als momentane Leistung. — Diese vier Strukturmomente lassen sich nicht aus einer Reihe von Momentakten zusammensetzen; sie setzen ein Wesen voraus, das von seiner Wesensform her so bestimmt ist, dass es solche Akte überhaupt vollziehen kann. Genau das meint „überaktuell personal”: Das Personsein gehört zur Wesensform (Aristoteles: zoon logon echon), liegt im esse vor allem agere (Thomas: agere sequitur esse), trägt die prote energeia der deutera energeia voraus. Wer argumentiert, lebt aus dieser Tiefe — auch wenn er sie theoretisch leugnet. Vgl. Bexten 2017, S. 107—116. ↩