Naturalistischer Fehlschluss
Der Naturalistische Fehlschluss (naturalistic fallacy) wurde von George Edward Moore (1873—1958) in den Principia Ethica (1903) formuliert: “Gut” sei nicht in natürlichen Eigenschaften definierbar. Eng damit verwandt ist der von David Hume (1711—1776) behauptete Sein-Sollen-Fehlschluss (Humes Gesetz): Von einem Seinsurteil könne kein Sollensurteil abgeleitet werden. Beide Thesen bilden das Fundament der modernen Trennung von Sein und Sollen und werden im Buch eingehend kritisiert (vgl. Bexten 2017, S. 115—116, 232, 240—241).
Aus dem Buch
“Ist der durch David Hume (1711—1776) behauptete Graben zwischen Sein und Sollen prinzipiell berechtigt? Ist der durch George Edward Moore (1873—1958) behauptete sogenannte Naturalistische Fehlschluss prinzipiell gültig?”
— Beispiele für die verschiedenen Sichtweisen, Kapitel 3
Die Kernfrage
Im Kern geht es um die Frage: Hat das Sein des Menschen eine normative Kraft? Sagt das, was der Mensch ist, auch etwas darüber, wie mit ihm umgegangen werden soll? Wer mit Hume behauptet, dass man vom Sein nicht auf das Sollen schließen könne, muss erklären, warum aus der Tatsache, dass jemand eine Person ist, irgendetwas für den Umgang mit ihm folgen sollte. Und wer den Naturalistischen Fehlschluss als gültig anerkennt, muss erklären, wie überhaupt aus der Natur eines Wesens moralische Verpflichtungen abgeleitet werden können (vgl. Bexten 2017, S. 115—116).
Zurückweisung durch die Personsein-Ontologie
Die Dissertation weist beide Fehlschlüsse zurück. Ihre Argumentation verläuft in drei Schritten:
1. Es gibt keine wertfreie Natur. Beide Fehlschlüsse beruhen auf einem positivistisch verengten Naturbegriff, der die Natur als wertfreien Bereich reiner Tatsachen auffasst. Doch dieser Naturbegriff ist eine unerwiesene Prämisse: “Der Sein/Sollens-Fehlschluss könnte zum zweiten kein Fehlschluss sein, weil es den Bereich des reinen Seins, also eine wertfreie Natur überhaupt nicht gibt, oder weil zumindest einiges in der Natur einen intrinsischen Wert hat.” (Keil 2005, S. 85f.; vgl. Bexten 2017, S. 240).
2. Die ontologische Würde ist ein objektiver Wert im Sein. Das Personsein des Menschen ist in sich bedeutsam und werthaltig. Die ontologische Würde ist kein dem Sein nachträglich hinzugefügtes Sollen, sondern ein Urphänomen, das im Sein der Person selbst gründet. Die Personalistische Norm ist die einzig angemessene Wertantwort auf dieses Sein — keine von außen auferlegte Pflicht (vgl. Bexten 2017, S. 232, 240).
3. Moores Fehlschluss ist selbst ein Fehlschluss. William K. Frankena (1908—1994) zeigte, dass der sog. Naturalistische Fehlschluss kein genuiner Naturalistischer Fehlschluss ist, sondern ein informaler Paralogismus der Definition (definist fallacy): Der Fehler liegt nicht im Schluss von Natur auf Wert, sondern in der Verwechslung zweier Eigenschaften — im Definieren einer Eigenschaft durch eine andere (vgl. Frankena 1939, S. 467—475; Bexten 2017, S. 241).
Sein-Sollen-Fehlschluss (Humes Gesetz)
David Hume formulierte die These, dass von einem Seinsurteil (“ist”) kein Sollensurteil (“soll”) abgeleitet werden könne. Dieses sog. Humes Gesetz wurde zur Grundlage der modernen Trennung von Tatsachen und Werten. Im Rahmen der Personsein-Ontologie wird diese Trennung als Ausdruck einer theoretischen Personvergessenheit zurückgewiesen: Sie blendet aus, dass das sittliche Sollen ein Urphänomen ist, das nicht aus etwas anderem abgeleitet werden muss, und dass objektive Werte zum Sein der Wirklichkeit selbst gehören (vgl. Bexten 2017, S. 115, 240).
Positivistischer Naturbegriff
Die gemeinsame Voraussetzung beider Fehlschlüsse ist ein positivistischer Naturbegriff: die Auffassung, Natur sei ein wertfreier Bereich reiner Tatsachen. Wolfgang Waldstein zeigte, dass dieser verengte Naturbegriff “einem positivistisch verengten Naturbegriff auf die Nichtexistenz ideeller Gegebenheiten in der Natur” schließt — “diese in sich widersprüchliche Lehre bemerkt nicht, daß sie damit in zwingender Konsequenz auch jeder menschlichen Erkenntnis überhaupt den Boden entzieht” (Waldstein 1992, S. 138; vgl. Bexten 2017, S. 115—116).
Paralogismus der Definition (Definist Fallacy)
William K. Frankena (1908—1994) zeigte in seiner einflussreichen Analyse von 1939, dass Moores sog. Naturalistischer Fehlschluss kein genuiner Naturalistischer Fehlschluss ist. “The definist fallacy is the process of confusing or identifying two properties, of defining one property by another, or of substituting one property for another” (Frankena 1939, S. 467—475). Der eigentliche Fehler liegt also nicht im Schluss von Sein auf Sollen, sondern in einer Verwechslung auf der Ebene der Definition (vgl. Bexten 2017, S. 241).
Kapitelzuordnung: Kapitel 3: Personbegriff, Kapitel 4: Personsein
Ontologische Einordnung:
- Oberbegriff: Theoretische Personvergessenheit
- Unterbegriffe: Sein-Sollen-Fehlschluss (Humes Gesetz), Paralogismus der Definition (Frankenas Korrektur)
Ontologische Beziehungen:
- beruht auf: Positivistischer Naturbegriff
- wird zurückgewiesen durch: Objektiver Wert, Ontologische Würde, Sittliches Sollen
- verletzt Norm: Personalistische Norm
Siehe auch: Personvergessenheit, Theoretische Personvergessenheit, Sittliches Sollen, Ontologische Würde, Intrinsischer Wert, Wertantwort, Personalistische Norm, Personsein, Sein, Natur, Verpflichtung, Urphänomen, Naturrecht, Empirisch-funktionalistischer Personbegriff, Substanzontologischer Personbegriff, Metaphysik, Seinsbegriff, David Hume, George Edward Moore, Robert Spaemann, Josef Seifert, Dietrich von Hildebrand