Gemeinwohl

Das Gemeinwohl ist die Gesamtheit der institutionellen und sozialen Bedingungen, unter denen jede Person ihre Grundwirklichkeitsform in allen drei Dimensionen aktualisieren kann. Es ist kein kollektivistisches Gut, das über der einzelnen Person stünde, sondern dasjenige Gut, das gerade allen Personen gemeinsam dient und die Entfaltung jeder einzelnen ermöglicht.

Das Gemeinwohl umfasst die Bedingungen, die es der Person erlauben, in der ersten Dimension als leiblich-seelische Einheit zu existieren (Gesundheitsversorgung, Nahrung, Wohnung), in der zweiten Dimension in Beziehung zu anderen Personen zu treten (Recht auf Gemeinschaft, Bildung, freie Vereinigung) und in der dritten Dimension sich auf das Absolute hin zu transzendieren (Gewissensfreiheit, Religionsfreiheit, Zugang zu Kultur und Wahrheit). Es wäre eine Verkürzung, das Gemeinwohl rein materiell zu verstehen: Es schließt die geistigen und sittlichen Bedingungen des Personseins ein.

Als objektiver Wert ist das Gemeinwohl nicht beliebig bestimmbar, sondern an der ontologischen Struktur der Person selbst ablesbar. Die Personalistische Norm bildet das Kriterium: Eine Gesellschaftsordnung dient dem Gemeinwohl genau dann, wenn sie jede Person als Person achtet und niemals bloß als Mittel zum Zweck des Ganzen behandelt. Damit unterscheidet sich der personalontologische Gemeinwohlbegriff sowohl vom individualistischen Liberalismus (der nur Einzelinteressen kennt) als auch vom Kollektivismus (der die Person dem Ganzen unterordnet).

Die Beziehung dientDem in der Ontologie drückt aus, dass soziale Institutionen, Gesetze und politische Strukturen dem Gemeinwohl dienen sollen — nicht umgekehrt. Das Gemeinwohl ist der Maßstab, an dem Gerechtigkeit in der sozialen Ordnung gemessen wird.

Ontologische Einordnung

Ontologische Beziehungen:

Siehe auch: