Das Gemeinwohl ist die Gesamtheit der institutionellen und sozialen Bedingungen, unter denen jede Person ihre Grundwirklichkeitsform in allen drei Dimensionen aktualisieren kann. Es ist kein kollektivistisches Gut, das über der einzelnen Person stünde, sondern dasjenige Gut, das gerade allen Personen gemeinsam dient und die Entfaltung jeder einzelnen ermöglicht.
Das Gemeinwohl umfasst die Bedingungen, die es der Person erlauben, in allen drei Dimensionen zu leben. In der ersten Dimension betrifft dies die Existenz als leiblich-seelische Einheit (Gesundheitsversorgung, Nahrung, Wohnung). In der zweiten Dimension geht es um die Beziehung zu anderen Personen (Recht auf Gemeinschaft, Bildung, freie Vereinigung). In der dritten Dimension betrifft es die Transzendenz auf das Absolute hin (Gewissensfreiheit, Religionsfreiheit, Zugang zu Kultur und Wahrheit). Es wäre eine Verkürzung, das Gemeinwohl rein materiell zu verstehen. Es schließt die geistigen und sittlichen Bedingungen des Personseins ein.
Als objektiver Wert ist das Gemeinwohl nicht beliebig bestimmbar, sondern an der ontologischen Struktur der Person selbst ablesbar. Die Personalistische Norm bildet das Kriterium: Eine Gesellschaftsordnung dient dem Gemeinwohl genau dann, wenn sie jede Person als Person achtet und niemals bloß als Mittel zum Zweck des Ganzen behandelt. Damit unterscheidet sich der personalontologische Gemeinwohlbegriff sowohl vom individualistischen Liberalismus (der nur Einzelinteressen kennt) als auch vom Kollektivismus (der die Person dem Ganzen unterordnet).
Die Beziehung dientDem in der Ontologie drückt aus, dass soziale Institutionen, Gesetze und politische Strukturen dem Gemeinwohl dienen sollen — nicht umgekehrt. Das Gemeinwohl ist der Maßstab, an dem Gerechtigkeit in der sozialen Ordnung gemessen wird.
Ontologische Einordnung
- Oberbegriff: Objektiver Wert
- Relation: range von dientDem
Ontologische Beziehungen:
- ist Unterklasse von: Objektiver Wert
- (invers) range: dientDem
Institutionen im Dienst des Gemeinwohls
Ontologische Relation: Eine Institution dient dem Gemeinwohl. Institutionen haben ihren Zweck nicht in sich selbst, sondern in der Förderung des Wohls der Personen, denen sie dienen. Wo eine Institution nicht mehr dem Gemeinwohl dient, verfehlt sie ihren Sinn und wird zum Instrument der Instrumentalisierung.
Diese Relation ist Ausdruck des thomistischen Grundsatzes, dass alle sozialen Strukturen ihre Legitimation aus dem Dienst an der menschlichen Person beziehen. Die Personalistische Norm verlangt, dass Gesetze, politische Autoritäten und Unternehmenskulturen stets auf die Aktualisierung der Dimensionen des Personseins hingeordnet bleiben. Eine instrumentalisierende Kultur kehrt dieses Verhältnis um und macht die Person zum Mittel institutioneller Zwecke.
- Domain: Institution
- Range: Gemeinwohl
Institution
Eine Institution ist eine überindividuelle, dauerhafte Ordnungsstruktur, die Personen in ihren Beziehungen reguliert. Sie kann die Aktualisierung der Dimensionen des Personseins ermöglichen oder verhindern. Institutionen dienen dem Gemeinwohl und sind am Maßstab der Personalistischen Norm zu messen. Die politische Autorität ist eine besondere Form der Institution mit Jurisdiktion über eine politische Gemeinschaft.
Ontologische Einordnung: Oberbegriff: Seiendes; Unterbegriffe: Politische Autorität, Verteilungsstruktur
Politische Gemeinschaft
Die politische Gemeinschaft ist eine durch politische Autorität geordnete Gemeinschaft von Personen. Sie setzt politische Autorität voraus und ist auf das Gemeinwohl ausgerichtet. In der politischen Gemeinschaft wird das Zusammenleben durch Gesetze und Institutionen geregelt, die am Maßstab der Personalistischen Norm zu messen sind. Solidarität und Subsidiarität sind Grundprinzipien ihrer Ordnung.
Ontologische Einordnung: Oberbegriff: Gemeinschaft
Solidarität
Solidarität ist die wechselseitige Verantwortung der Mitglieder einer Gemeinschaft füreinander, gegründet in der gleichen Würde aller Personen. Als interpersonale Relation drückt Solidarität aus, dass Personen nicht isolierte Individuen sind, sondern wesentlich aufeinander bezogen. Sie ergänzt das Subsidiaritätsprinzip: Während dieses die Eigenverantwortung der Person schützt, betont Solidarität die gegenseitige Verpflichtung innerhalb der Gemeinschaft.
Ontologische Einordnung: Oberbegriff: Interpersonale Relation
Quellenangaben: Bexten 2017, S. 312–318 (Verteilungsgerechtigkeit und Gemeinwohl).
Weitere Quellen:
- Thomas von Aquin: Summa Theologiae, I-II, q. 90, a. 2 (Gesetz als Ordnung zum Gemeinwohl)
- Hildebrand, D. von: Ethik (1973). In: Gesammelte Werke, Bd. II. Regensburg: Habbel. (Objektive Werte und sittliche Ordnung der Gemeinschaft)
- Scheler, M.: Der Formalismus in der Ethik und die materiale Wertethik (1913/1916). Halle: Niemeyer. (Materiale Wertordnung als Grundlage des Gemeinwohls)
Siehe auch: