Freier Wille

Ontologische Willensfreiheit; gehört notwendig zum Wesen der Person. Der freie Wille ist nicht bloß die Abwesenheit äußeren Zwanges, sondern die Fähigkeit der Person, sich selbst zu bestimmen — sich für das erkannte Gute zu entscheiden oder sich ihm zu verweigern. Er ist ein Wesenscharakteristikum und ein Urphänomen: Der freie Wille kann nicht auf Determinismus, neuronale Prozesse oder kausale Notwendigkeit reduziert werden.

Der freie Wille ist Voraussetzung des sittlichen Lebens: Nur eine freie Person kann gut oder böse handeln, kann Verantwortung tragen und schuldig werden. Er ist auch Voraussetzung der Personalen Liebe — denn Liebe, die nicht frei ist, ist keine Liebe. Der freie Wille gründet das Recht auf Freiheit (vgl. Bexten 2017, S. 150–160).

Freiheit als Selbstbestimmung

Der freie Wille meint in der personalontologischen Analyse nicht die bloße Wahlfreiheit zwischen Alternativen (libertas indifferentiae), sondern eine tiefere Selbstbestimmung: Die Person ist Herrin ihrer eigenen Akte. Sie wird nicht von ihren Trieben, Neigungen oder Umständen determiniert, sondern kann sich über sie erheben und aus Einsicht handeln. Diese Fähigkeit zur Selbstbestimmung setzt die Rationalität voraus — nur wer das Gute erkennt, kann sich frei für es entscheiden — und zugleich die Affektivität, denn der Wille wird durch Werte motiviert, die affektiv erfasst werden.

Die Freiheit der Person zeigt sich besonders in der Selbsthingabe: Die Person kann sich frei an ein Du verschenken, sich in den Dienst einer Sache stellen, sich für andere opfern. In der Selbsthingabe erreicht der freie Wille seine höchste Verwirklichung — nicht in der willkürlichen Wahl, sondern in der liebenden Hingabe an das Gute.

Freier Wille und Determinismus

Die Dissertation verteidigt die Willensfreiheit gegen alle Formen des Determinismus — sei es der physikalische, der neurobiologische oder der psychologische Determinismus. Der freie Wille ist ein Urphänomen: Er wird in der unmittelbaren Selbsterfahrung der Person bezeugt und kann nicht durch kausale Erklärungen „wegerklärt” werden. Wer die Willensfreiheit leugnet, leugnet damit zugleich die Möglichkeit von Verantwortung, Schuld und sittlichem Handeln — und damit das Personsein selbst.

Freier Wille und Verantwortung

Weil die Person frei ist, ist sie verantwortlich. Verantwortung setzt Freiheit voraus: Nur wer anders hätte handeln können, kann für sein Tun zur Rechenschaft gezogen werden. Der freie Wille gründet daher nicht nur das Recht auf Freiheit, sondern auch die Möglichkeit des sittlichen Sollens: Die Person soll das Gute tun, weil sie es tun kann.

Notwendig und unverlierbar

Als Wesenscharakteristikum ist der freie Wille notwendig und unverlierbar. Auch ein Mensch, der äußerlich unfrei ist — etwa in Gefangenschaft —, besitzt ontologisch den freien Willen. Selbst dort, wo die Ausübung des freien Willens durch Krankheit oder Bewusstlosigkeit unmöglich wird, bleibt die ontologische Bestimmung der Willensfreiheit erhalten.

Ontologische Einordnung:

Ontologische Beziehungen:

Kapitelzuordnung: Kapitel 4: Personsein

Siehe auch: Freiheit, Personale Liebe, Verantwortung, Person, Personsein, Handlung, Entscheidung, Erkenntnis, Sittliches Sollen, Selbsthingabe, Rationalität, Affektivität, Wesenscharakteristikum, Dritte Dimension, Zweite Dimension