Eine zukünftige Person ist eine menschliche Person, die noch nicht gezeugt ist und daher noch nicht real existiert. Sie befindet sich im Modus des möglichen Seins (potentia objectiva).
Sie besitzt noch kein reales Personsein und noch keine reale ontologische Würde, da kein Subjekt existiert, an dem diese inhärieren könnten. Aber: Sobald sie gezeugt wird, besitzt sie sofort und unverlierbar volles Personsein (Prote Energeia) und volle ontologische Würde. Die Gewissheit dieses zukünftigen Personseins begründet die gegenwärtige ethische Pflicht.
Die zukünftige Person ist ontologisch disjunkt mit der gegenwärtigen Person: Die gegenwärtige Person existiert real und besitzt aktuales Personsein; die zukünftige Person existiert nur als Möglichkeit. Dennoch hat die gegenwärtige Person eine vorausgreifende Verantwortung für die zukünftige Person — sie muss heute so handeln, dass die Bedingungen für das gute Leben zukünftiger Personen erhalten bleiben.
Diese Verantwortung betrifft insbesondere Fragen der Gentechnologie, der künstlichen Befruchtung und des Transhumanismus: Eingriffe, die heute vorgenommen werden, betreffen Personen, die morgen real existieren werden. Die Personalistische Norm gilt auch prospektiv.
Ontologische Einordnung
Ontologische Beziehungen:
- disjunkt mit: Gegenwärtige Person
- hatVorausgreifendeVerantwortungFuer: Menschliche Person hat vorausgreifende Verantwortung für Zukünftige Person
- Seinsmodus: potentia objectiva (mögliches Sein)
Kapitelzuordnung: Kapitel 4: Was ist menschliches Personsein?
Siehe auch
- Person
- Personsein
- Embryo
- Verantwortung
- Gentechnologie
- Transhumanismus
- Akt und Potenz
- Kontingenz
- Thomas von Aquin
- Robert Spaemann
Quellenangaben: Bexten 2017, S. 195 ff. (Personsein und Seinsmodi).