🇬🇧 English version: Substance-Ontological Conception of Intelligence

Die substanzontologische Intelligenzkonzeption versteht Intelligenz nicht als Funktionsleistung, sondern als Vermögen einer Substanz, das im Akt aktualisiert wird. Sie ist die methodische Leitlinie der vorliegenden Personalontologie.

Aristoteles und Thomas

Aristoteles (De anima III) bestimmt den intellectus als Teil der vernünftigen Seele. Er unterscheidet intellectus possibilis (das aufnehmende Vermögen) und intellectus agens (das tätige Vermögen, das die Form des Erkannten in der Erkenntnis aktuiert).

Thomas von Aquin (Summa Theologiae I, q. 79) übernimmt diese Unterscheidung und vertieft sie im Begriff der redire ad seipsum — der Selbstrückkehr des Geistes als Voraussetzung der Wahrheitserkenntnis. Wer urteilt, weiß um sein Urteilen; wer behauptet, übernimmt seine Behauptung.

Erste und zweite Wirklichkeit

Die zentrale Distinktion:

  • Erste Wirklichkeit (Prote Energeia) — das Vermögen als Habitus, die Wesensform der rationalen Natur. Auch der schlafende, der demente, der noch nicht denkende Mensch hat dieses Vermögen.
  • Zweite Wirklichkeit (Deutera Energeia) — der Vollzug des Vermögens in konkreten Akten: Wahrnehmen, Urteilen, Schließen, Erinnern.

Intelligenz im substanzontologischen Sinn ist primär das Vermögen, nicht die Leistung. Die Leistung ist Folge des Vermögens, nicht dessen Maß.

Spaemanns Aktualisierung

Robert Spaemann (Personen 1996) erneuert diese Linie für die Gegenwart. Drei Pointen:

  1. “Es gibt keine potentiellen Personen.” Wer das rationale Vermögen hat, ist Person; das Vermögen ist nicht graduell.
  2. Der performative Widerspruch: wer die menschliche Wahrheitsfähigkeit bestreitet, beansprucht sie im Akt des Bestreitens.
  3. Der Mensch ist jemand, nicht etwas — eine Bestimmung, die sich nicht durch Verhalten allein zeigt, sondern durch die ontologische Verfassung des Trägers.

Anschluss an die Personalontologie

In der vorliegenden Ontologie ist die substanzontologische Konzeption die methodische Leitlinie:

Methodischer Mehrwert

Gegenüber der empirisch-funktionalistischen Konzeption hat die substanzontologische Linie drei Vorteile:

  1. Sie bewahrt das Personsein dort, wo Funktionen aktuell nicht vollzogen werden — Embryo, Schlafender, Schwerstdementer.
  2. Sie verhindert die rhetorische Zuschreibung von Personalität an Systeme, die Funktionen simulieren — fortgeschrittene LLMs.
  3. Sie hält das Offenbleiben des Personstatus dort möglich, wo die ontologische Frage nicht entschieden ist — Brain Organoid, ontologisch unklarer Intelligenzträger.

Einwand der Nicht-Messbarkeit

“Wenn Intelligenz ein Vermögen einer Substanz ist, lässt sie sich nicht in Zahlen fassen, nicht zwischen Wesen abstufen, nicht durch Tests prüfen. Eine Forschungsfrage wie ‘hat dieser LLM mehr Intelligenz als jener?’ ist innerhalb der substanzontologischen Konzeption nicht sinnvoll formulierbar.”

Der Einwand trifft. Er ist aber nicht ein Defekt der Konzeption, sondern ihr Strukturmerkmal — und genau dieses Strukturmerkmal macht sie für die zentrale Frage der KI-Ethik unverzichtbar.

Drei Antworten

1. Der Einwand trifft, ist aber kein Defekt.

Die substanzontologische Konzeption beantwortet eine andere Frage als die empirisch-funktionalistische:

KonzeptionFrage
Empirisch-funktionalistischWie viel Intelligenz hat dieses System?
SubstanzontologischWas ist Intelligenz, und wer kann Träger sein?

Beide Fragen sind legitim. Die substanzontologische Konzeption ist nicht schwächer, sondern anders ausgerichtet — auf das Sein, nicht auf den Grad.

2. Vergleichbarkeit gibt es trotzdem — kategorial, nicht graduell.

Die substanzontologische Konzeption ermöglicht eine kategoriale Klassifikation: Träger einer rationalen Wesensform → Person; Träger einer sensitiven Wesensform → Tier; Träger einer vegetativen Wesensform → Pflanze; funktionales System ohne Substanz im Vollsinn → LLM; Status offen → ontologisch unklarer Träger.

Das ist Vergleichbarkeit auf der ontologischen Ebene. Sie ersetzt keine IQ-Tests, aber sie beantwortet die Frage, welche Wesen überhaupt einen Personstatus haben.

3. Genau die Nicht-Messbarkeit ist die methodische Pointe.

Die Frage “gibt es etwas, das die menschliche Intelligenz einzigartig macht?” lässt sich prinzipiell nicht durch Messung beantworten. Wenn der Mensch auf einem Test 95 Prozent erreicht und das LLM 92 Prozent, ist keine Sonderstellung etabliert — nur eine Differenz im selben Maßstab. Sonderstellung ist eine kategoriale Aussage. Und kategorial argumentieren kann nur eine Konzeption, die nicht im Messbarkeitsparadigma operiert.

Drei Fälle

Embryo. Empirisch-funktionalistisch: minimal intelligent. Substanzontologisch: Träger eines Vermögens, das ihn zur Person macht — der Test bleibt blind für die Wesensform.

Schwerstdemente Person. Empirisch-funktionalistisch: verliert Intelligenz. Substanzontologisch: das Vermögen bleibt, auch wenn die Aktualisierung verloren ist — die Würde bleibt, weil das Sein bleibt.

Fortgeschrittenes LLM. Empirisch-funktionalistisch: kann menschliche Tests übertreffen. Substanzontologisch: bleibt ein funktionales System ohne Substanz, ohne Wahrheitsfähigkeit aus erster Person — keine Person.

Komplementarität statt Konkurrenz

Die kluge Antwort ist nicht “die eine oder die andere”, sondern Komplementarität mit klarer Aufteilung der Zuständigkeit:

KonzeptionZuständigkeit
Empirisch-funktionalistischDiagnostik, Bildung, AI-Benchmarking, komparative Studien
SubstanzontologischEthik, Recht, Anthropologie, Würde-Fragen, Personalstatus, Trägerklassifikation

Die Konzeptionen kollidieren nur, wenn eine die Domäne der anderen besetzt. Wenn Singer eine empirische Schwelle (aktuelles Selbstbewusstsein) zur Definitionsgrenze des Personseins macht, kollidiert die Domäne — empirische Mittel werden für eine kategoriale Frage eingesetzt.

Vier Vermögensgrenzen für die KI-Anwendung

Die substanzontologische Konzeption gewinnt ihre Anwendungsschärfe in vier Vermögensgrenzen, die menschliche Intelligenz kategorial vom künstlichen System scheiden. Sie ruhen alle auf einer vorgeordneten Grundbestimmung — der Wahrheitsfähigkeit — und entfalten sie in vier prüfbaren Hinsichten:

Grundlage: Wahrheitsfähigkeit — Sätze als wahr oder falsch behaupten und übernehmen können (Spaemann, Pieper, Apel).

  1. Verstehen und Einsehen — Sachverhalte als wahr durchschauen, nicht nur Zeichenmuster verarbeiten.
  2. Begründetes ethisches Urteilen — Handlungen als gut oder böse aus Gründen erkennen, nicht moralische Regeln nur anwenden.
  3. Verantwortung übernehmen — für das eigene Tun aus erster Person einstehen, nicht nur als Zurechnungspunkt fungieren.
  4. Affektive Wertantwort — auf Werte mit dem Herzen (Hildebrand) als drittem Geistzentrum antworten, nicht nur affektives Verhalten simulieren.

Diese Vermögen sind keine Leistungsstufen, sondern Strukturmerkmale der personalen Wesensform. Sie lassen sich nicht durch Skalierung erzeugen, weil sie einen substantiellen Träger mit rationaler Natur und Wahrheitsfähigkeit verlangen — nicht ein funktionales System mit hoher Output-Qualität. Vgl. Vier Vermögensgrenzen.

Ontologische Einordnung

Quellenangaben: Recherchestand 25. April 2026.

Weitere Quellen:

  • Aristoteles: De anima III (Bekker-Paginierung).
  • Thomas von Aquin: Summa Theologiae I, q. 79.
  • Boëthius: Contra Eutychen et Nestorium, c. III. Edition Loeb 74, Cambridge, MA: Harvard University Press 1973.
  • Spaemann, Robert (1996): Personen. Versuche über den Unterschied zwischen „etwas” und „jemand”. Stuttgart: Klett-Cotta.
  • Spaemann, Robert (2006): Persons. The Difference between “Someone” and “Something”. Oxford: Oxford University Press (englische Übersetzung von 1996, Oliver O’Donovan).
  • Pieper, Josef (1947): Wahrheit der Dinge. Eine Untersuchung zur Anthropologie des Hochmittelalters. München: Kösel.
  • Pöltner, Günther (2015): Menschennatur und Speziesismus. In: Rothhaar, Markus & Hähnel, Martin (Hg.): Normativität des Lebens — Normativität der Vernunft? Berlin / Boston: De Gruyter, S. 251 – 270. DOI: 10.1515/9783110399820-015.
  • Bexten, Raphael E. (2017): Was ist menschliches Personsein? Der Mensch im Spannungsfeld von Personvergessenheit und unverlierbarer ontologischer Würde. Dissertation, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt.
  • Wald, Berthold (2005): Substantialität und Personalität. Philosophie der Person in Antike und Mittelalter. Paderborn: Mentis.
  • Seifert, Josef (1989): Das Leib-Seele-Problem und die gegenwärtige philosophische Diskussion. Eine systematisch-kritische Analyse, 2. Aufl. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft.
  • Stump, Eleonore (2003): Aquinas (Arguments of the Philosophers). London / New York: Routledge.
  • Eberl, Jason T. (2006): Thomistic Principles and Bioethics. Routledge Annals of Bioethics.
  • Pannenberg, Wolfhart (1983): Anthropologie in theologischer Perspektive. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht.
  • van Inwagen, Peter (1990): Material Beings. Ithaca: Cornell University Press.

Siehe auch