Entscheidung

Der Willensakt, in dem die Person sich für eine bestimmte Handlungsmöglichkeit entschließt. Die Entscheidung setzt Erkenntnis des Guten (Urteil) und Freiheit des Willens voraus (vgl. Bexten 2017, S. 245 ff.).

Die Entscheidung ist ein personaler Akt im vollen Sinne: In ihr verwirklicht sich die Person als freies, selbstbestimmtes Wesen. Thomas von Aquin analysiert die Entscheidung (electio) als Akt des Willens, der auf ein vorausgehendes Urteil der Vernunft folgt — der Wille wählt das, was die Vernunft als gut erkannt hat. Dabei ist der Wille nicht mechanisch durch das Erkannte determiniert: Die Person kann sich auch gegen das erkannte Gute entscheiden, was die Möglichkeit der sittlich schlechten Handlung begründet.

Wojtyła betont die phänomenologische Dimension der Entscheidung: Im “Ich handle” erfährt die Person sich als Urheberin ihrer Tat. Diese Erfahrung der Urheberschaft (suppositum) offenbart die Selbstbestimmung (autodeterminatio) der Person — in jeder Entscheidung bestimmt die Person nicht nur, was sie tut, sondern auch, wer sie wird. Die dritte Dimension des Personseins — die sittliche Vervollkommnung oder Verfehlung — verwirklicht sich gerade in der Entscheidung.

Die Entscheidung steht im Zentrum der Verantwortung: Nur weil die Person sich frei entscheidet, kann ihr die Handlung zugerechnet werden. Der freie Wille ist dabei kein bloßes Vermögen der Wahlfreiheit (libertas indifferentiae), sondern die Fähigkeit der Person, sich selbst zum Guten oder zum Schlechten zu bestimmen. Die Personalistische Norm gibt der Entscheidung ihren letzten Maßstab: Die Person soll so entscheiden, dass der Andere niemals bloß als Mittel gebraucht wird.

Jede Entscheidung hat eine Intention — eine Ausrichtung auf ein Ziel (finis operantis). Die sittliche Qualität der Entscheidung bemisst sich nach der Angemessenheit der Intention an das Objekt der Handlung und an die Umstände.

Ontologische Einordnung:

Kapitelzuordnung: Kapitel 4: Was ist menschliches Personsein?

Siehe auch