Ein überzähliger Embryo ist ein bei der In-vitro-Fertilisation erzeugter Embryo, der nicht in den Uterus transferiert, sondern eingefroren (kryokonserviert), verworfen oder zu Forschungszwecken verbraucht wird.
Jeder überzählige Embryo ist eine menschliche Person mit voller ontologischer Würde. Sein Personsein beginnt mit der Befruchtung — in der Ersten Dimension (Prote Energeia) ist er vollständig Person. Seine Erzeugung auf Vorrat, sein Einfrieren und sein Verwerfen sind schwere Formen der praktischen Personvergessenheit.
Die Bezeichnung “überzählig” selbst offenbart die Personvergessenheit: Sie behandelt eine Person als quantifizierbare Einheit, die “zu viel” sein kann. Aus personalontologischer Sicht kann keine Person “überzählig” sein — jede Person ist einmalig und besitzt unveräußerlichen intrinsischen Wert.
Das Lebensrecht des überzähligen Embryos ist dasselbe wie das jeder anderen menschlichen Person. Die Praxis, Embryonen einzufrieren, verkennt, dass es sich um Personen in einer Lebensphase handelt, nicht um biologisches Material.
Ontologische Einordnung
Oberbegriffe: Embryonale Phase, Lebensphase
Ontologische Beziehungen:
- wird erzeugt durch: In-vitro-Fertilisation (erzeugtUeberzaehlige)
- besitzt: Personsein, Ontologische Würde
Kapitelzuordnung: Kapitel 5: Personvergessenheit
Siehe auch
- In-vitro-Fertilisation
- Embryotransfer
- Frozen Embryo Transfer (Kryotransfer)
- Embryospende
- Embryoforschungsverwertung
- Unbefristete Kryolagerung
- Embryo
- Befruchtung
- Lebensrecht
- Personsein
- Würde
- Abtreibung
- Josef Seifert
Quellenangaben: Bexten 2017, S. 293 ff. (Personvergessenheit als Mangelphänomen).