Eine normative Begründung ist eine ontologisch fundierte Begründung für eine ethische Entscheidung. Sie geht über das hinaus, was sich rein statistisch oder empirisch entscheiden lässt — und stützt sich stattdessen auf eine Aussage darüber, was die Person ist und wie ihr begegnet werden muss.
Warum normative Begründung notwendig ist
In vielen ethisch relevanten Bereichen — Bioethik, KI-Ethik, Medizinrecht — besteht die Versuchung, normative Fragen durch statistische oder technische Optimierung zu beantworten. Das Unmöglichkeitstheorem (Chouldechova 2017) zeigt am Beispiel algorithmischer Fairness exemplarisch: Mehrere statistische Fairness-Kriterien (z. B. Calibration, Equal Opportunity, Demographic Parity) lassen sich nicht gleichzeitig optimieren. Eine Wahl unter ihnen ist unvermeidlich — und diese Wahl ist nicht statistisch, sondern normativ.
Daraus folgt: Wer in einem Konfliktfall entscheidet, welches Kriterium Vorrang hat, muss eine ontologische Position einnehmen — bewusst oder unbewusst. Die Frage ist nicht, ob normativ begründet wird, sondern welche Norm zugrundeliegt.
Normative Begründungen in der Personseins-Ontologie
Die Ontologie modelliert mehrere normative Begründungen als eigene Klassen:
- Personalistische Norm — die einzig angemessene Wertantwort auf das Sein der Person
- Vorsichtsprinzip — bei epistemischer Unsicherheit gilt die schärfere Bedingung
- Dead Donor Rule — klinisch-ethisches Grundprinzip der Transplantationsmedizin
- Prinzip der Totalität — der Teil ist auf das Ganze geordnet
Alle diese Normen sind ontologisch fundiert: Sie folgen aus der Position, dass die Person um ihrer selbst willen zu bejahen ist — nicht aus statistischen oder utilitaristischen Erwägungen.
Abgrenzung zur statistischen oder utilitaristischen Begründung
Eine normative Begründung im hier vertretenen Sinn unterscheidet sich von:
- Statistischer Begründung — diese kann nur Korrelationen und Häufigkeiten erfassen, nicht aber den Wert dessen, was häufig oder selten ist.
- Utilitaristischer Begründung — diese maximiert Nutzen, ohne den Wert des Einzelnen unabhängig vom Aggregat zu erfassen. Wer den Wert der Person an Nutzen knüpft, kann ihn auch wieder negieren.
- Konventioneller Begründung — diese stützt sich auf gesellschaftlichen Konsens, nicht auf das Sein der Person.
Die normative Begründung der Personontologie ist demgegenüber substanzontologisch: Sie gründet in dem, was die Person ist, nicht in dem, was sie tut, nutzt oder anerkannt bekommt.
Ontologische Einordnung
Oberbegriff: Seiendes
Ontologische Beziehungen:
- konkretisiert in: Personalistische Norm, Vorsichtsprinzip, Dead Donor Rule, Prinzip der Totalität
- abgegrenzt von: statistischer, utilitaristischer, konventioneller Begründung
- gründet in: Personsein und ontologischer Würde
Kapitelzuordnung: Kapitel 4: Was ist menschliches Personsein?
Quellenangaben
- Chouldechova, Alexandra (2017): Fair prediction with disparate impact: A study of bias in recidivism prediction instruments. Big Data 5(2): 153—163. — Unmöglichkeitstheorem für statistische Fairness-Kriterien.
- Bexten, Raphael E. (2017): Was ist menschliches Personsein? Eichstätt-Ingolstadt, Diss. — Personalistische Norm als ontologisch zureichender Grund.
Siehe auch
- Personalistische Norm
- Vorsichtsprinzip
- Dead Donor Rule
- Prinzip der Totalität
- Würde
- Personsein
- Raphael Bexten
- Vorsichtsprinzip
- Dead Donor Rule
- Prinzip der Totalität
- Würde
Generiert via Abfrage aus der Personseins-Ontologie.