Eine normative Begründung ist eine ontologisch fundierte Begründung für eine ethische Entscheidung. Sie geht über das hinaus, was sich rein statistisch oder empirisch entscheiden lässt — und stützt sich stattdessen auf eine Aussage darüber, was die Person ist und wie ihr begegnet werden muss.

Warum normative Begründung notwendig ist

In vielen ethisch relevanten Bereichen — Bioethik, KI-Ethik, Medizinrecht — besteht die Versuchung, normative Fragen durch statistische oder technische Optimierung zu beantworten. Das Unmöglichkeitstheorem (Chouldechova 2017) zeigt am Beispiel algorithmischer Fairness exemplarisch: Mehrere statistische Fairness-Kriterien (z. B. Calibration, Equal Opportunity, Demographic Parity) lassen sich nicht gleichzeitig optimieren. Eine Wahl unter ihnen ist unvermeidlich — und diese Wahl ist nicht statistisch, sondern normativ.

Daraus folgt: Wer in einem Konfliktfall entscheidet, welches Kriterium Vorrang hat, muss eine ontologische Position einnehmen — bewusst oder unbewusst. Die Frage ist nicht, ob normativ begründet wird, sondern welche Norm zugrundeliegt.

Normative Begründungen in der Personseins-Ontologie

Die Ontologie modelliert mehrere normative Begründungen als eigene Klassen:

Alle diese Normen sind ontologisch fundiert: Sie folgen aus der Position, dass die Person um ihrer selbst willen zu bejahen ist — nicht aus statistischen oder utilitaristischen Erwägungen.

Abgrenzung zur statistischen oder utilitaristischen Begründung

Eine normative Begründung im hier vertretenen Sinn unterscheidet sich von:

  • Statistischer Begründung — diese kann nur Korrelationen und Häufigkeiten erfassen, nicht aber den Wert dessen, was häufig oder selten ist.
  • Utilitaristischer Begründung — diese maximiert Nutzen, ohne den Wert des Einzelnen unabhängig vom Aggregat zu erfassen. Wer den Wert der Person an Nutzen knüpft, kann ihn auch wieder negieren.
  • Konventioneller Begründung — diese stützt sich auf gesellschaftlichen Konsens, nicht auf das Sein der Person.

Die normative Begründung der Personontologie ist demgegenüber substanzontologisch: Sie gründet in dem, was die Person ist, nicht in dem, was sie tut, nutzt oder anerkannt bekommt.

Ontologische Einordnung

Oberbegriff: Seiendes

Ontologische Beziehungen:

Kapitelzuordnung: Kapitel 4: Was ist menschliches Personsein?

Quellenangaben

  • Chouldechova, Alexandra (2017): Fair prediction with disparate impact: A study of bias in recidivism prediction instruments. Big Data 5(2): 153—163. — Unmöglichkeitstheorem für statistische Fairness-Kriterien.
  • Bexten, Raphael E. (2017): Was ist menschliches Personsein? Eichstätt-Ingolstadt, Diss. — Personalistische Norm als ontologisch zureichender Grund.

Siehe auch


Generiert via Abfrage aus der Personseins-Ontologie.