5.5 Wenn sich das Vergessen in Handlungen zeigt
Die sichtbarste Form dieses Vergessens sind Handlungen. Denn im konkreten Tun zeigt sich am deutlichsten, ob jemand den anderen als Person sieht oder nicht.
Was ist damit gemeint? Eine personvergessene Handlung ist eine Handlung, in der ein Mensch sich selbst oder einen anderen Menschen so behandelt, als wäre er keine Person — als wäre er ein Ding, eine Sache, ein Mittel zum Zweck. Der andere wird nicht als Jemand gesehen, sondern als Etwas benutzt.
Stellen Sie sich folgende Szene vor: Ein Pfleger in einem Altenheim betritt das Zimmer einer hochbetagten Frau. Die Frau ist dement, sie erkennt kaum noch jemanden. Der Pfleger kann sie nun als Person behandeln: Er kann sie ansprechen, ihr in die Augen sehen, behutsam mit ihr umgehen — auch wenn sie seine Worte vielleicht nicht versteht. Oder er kann sie behandeln wie einen Gegenstand: sie waschen, füttern, umlagern, ohne sie auch nur anzusprechen, als wäre sie ein Ding, das verwaltet werden muss. Im ersten Fall sieht er die Person, auch wenn ihre Fähigkeiten fast erloschen sind. Im zweiten Fall hat er vergessen, wer vor ihm liegt.
Die Beispiele für personvergessene Handlungen reichen von den äußersten Extremen bis in den Alltag: vom Mord über die Folter, die Vergewaltigung, die Vertreibung und die Ausbeutung bis hin zur Gleichgültigkeit gegenüber dem Leid eines anderen, zur Lüge, die den anderen in seiner Wahrheitsfähigkeit missachtet, oder zur Instrumentalisierung von Menschen für wirtschaftliche oder politische Zwecke. In all diesen Fällen liegt dasselbe Grundmuster vor: Der Mensch, der eigentlich um seiner selbst willen bejaht und geliebt werden sollte, wird behandelt, als wäre er weniger als das, was er ist.
5.5.1 Handlungen, die in sich schlecht sind
Es gibt in diesem Zusammenhang eine wichtige Unterscheidung, die zum Verständnis beiträgt. Nicht alle schlechten Handlungen sind auf dieselbe Weise schlecht. Es gibt einen grundlegenden Unterschied zwischen zwei Arten:
Es gibt Handlungen, die in sich schlecht sind — immer und überall, unabhängig davon, warum jemand sie tut und unter welchen Umständen sie geschehen. Mord, Folter, Vergewaltigung: Diese Handlungen sind nicht deshalb schlecht, weil die Umstände unglücklich sind oder weil die Absicht falsch war. Sie sind schlecht durch das, was sie sind — durch das, was der Handelnde bewusst und willentlich tut. Kein noch so guter Zweck kann sie rechtfertigen. Keine Umstände können sie zu etwas Gutem machen. Sie sind in sich schlecht, weil sie das, was der Mensch ist, in seinem Kern verletzen.
Nehmen wir ein konkretes Beispiel: die Folter. Jemand könnte argumentieren, dass Folter in bestimmten Situationen gerechtfertigt sei — etwa um das Leben vieler Menschen zu retten. Aber diese Argumentation übersieht etwas Entscheidendes: In dem Augenblick, in dem ein Mensch einen anderen Menschen foltert, behandelt er ihn als Ding — als einen Körper, dem man Schmerz zufügen kann, um ein Ziel zu erreichen. Die Würde des Gefolterten wird dabei nicht nur verletzt, sondern geleugnet. Und diese Leugnung kann durch keinen noch so guten Zweck aufgehoben werden. Deshalb ist Folter in sich schlecht — nicht wegen der Umstände, sondern wegen der Handlung selbst.
5.5.2 Handlungen, die durch Umstände schlecht werden
Und es gibt Handlungen, die erst durch die Umstände oder die Absicht schlecht werden. Eine Handlung kann in einer bestimmten Situation schlecht sein, weil sie unter den gegebenen Umständen die Person des anderen nicht ernst nimmt — obwohl dieselbe Handlung unter anderen Umständen angemessen wäre. Hier spielen Zusammenhang, Beweggrund und Folgen eine Rolle. Die Umstände machen die Handlung nicht in sich schlecht, aber sie können sie sittlich schlecht machen.
Ein Beispiel, das auf den Philosophen Dietrich von Hildebrand zurückgeht1: Jemand behandelt seinen Kanarienvogel so, als wäre er sein leibliches Kind. Das ist eine unangemessene Handlung — aber nicht unbedingt eine sittlich schlechte. Behandelt jemand hingegen sein leibliches Kind so, als wäre es ein Kanarienvogel — oder schlimmer noch: wie ein rein materielles Ding —, dann ist das eine Handlung, die der Würde des Kindes als Person nicht gerecht wird. Es ist eine personvergessene Handlung, die in jedem Fall sittlich schlecht ist.
Worin liegt der Unterschied zwischen beiden Arten schlechter Handlungen? Bei einer Handlung, die in sich schlecht ist, liegt die Schlechtigkeit im Gegenstand der Handlung selbst — in dem, was bewusst und willentlich getan wird. Keine Absicht und kein Umstand kann daran etwas ändern. Bei einer Handlung, die durch die Umstände schlecht wird, muss man Gegenstand, Absicht und Umstände zusammen betrachten, um ein sittliches Urteil zu fällen.
Warum ist diese Unterscheidung wichtig? Weil sie zeigt, dass es Grenzen gibt, die niemals überschritten werden dürfen. Es gibt Dinge, die man einem Menschen niemals antun darf — nicht unter bestimmten Umständen, nicht für bestimmte Zwecke, nicht auf Grund bestimmter Überlegungen. Niemals. Diese Grenze ist nicht willkürlich gesetzt. Sie ergibt sich aus dem, was der Mensch ist: ein Jemand, der eine unverlierbare Würde besitzt.
5.5.3 Was personale Handlungen ausmacht
Es ist hier auch wichtig zu verstehen, was eine Handlung überhaupt zu einer personalen Handlung macht — im Unterschied zu einer bloßen Bewegung oder einem Reflex. Nur die Person ist zu wirklichen Handlungen fähig. Nur ein Wesen mit Vernunft und freiem Willen kann einen echten Anfang setzen, etwas Neues beginnen, eine Wertantwort geben — ein Ausdruck, den der Philosoph Dietrich von Hildebrand geprägt hat.2 Eine Maschine oder ein instinktgelenktes Tier handelt in diesem Sinne nicht personal. Nur geistige Personen — und nicht rein Materielles — können ganz neue Handlungen schaffen und einen ersten Handlungsbeginn setzen. Deshalb kann es auch nur dort personvergessene Handlungen geben, wo Personen handeln. Und deshalb wiegt dieses Vergessen so schwer: Wer personvergessen handelt, verleugnet in gewissem Sinne das, was ihn selbst zu dieser Handlung befähigt — sein eigenes Personsein.
5.5.4 Die personalistische Norm
Was aber ist das Wesen personvergessener Handlungen? Es ist immer der Verstoß gegen einen Grundsatz, der sich aus dem Personsein selbst ergibt: Die menschliche Person ist um ihrer selbst willen zu bejahen und zu lieben. Diesen Grundsatz hat der Philosoph Karol Wojtyła die personalistische Norm genannt — persona est affirmanda propter se ipsam.3 Sie ist keine willkürliche Forderung, sondern die einzig angemessene Antwort auf das, was der Mensch ist. Wer einen Menschen instrumentalisiert — wer ihn als bloßes Mittel benutzt, als Werkzeug, als Sache —, der verstößt gegen diese Norm. Und er tut dies, weil er vergessen hat — oder nie wirklich erkannt hat —, wer der andere ist.
Der Personwert — so hat es der Philosoph Max Scheler ausdrücklich festgestellt4 — ist höher als jeder Sachwert. Die Person steht über allen Organisationen, über allen Gemeinschaften, über allen Dingen. Nicht weil sie nützlicher wäre als diese, sondern weil sie ist, was sie ist: ein Jemand, der um seiner selbst willen bejaht zu werden verdient. Wer diesen Grundsatz missachtet, missachtet die Person selbst. Und wer die Person missachtet, öffnet die Tür für ihre Verdinglichung — dafür, dass ein Mensch in der Vorstellung anderer zu einem Ding wird, über das verfügt werden kann.
Die personalistische Norm entspricht inhaltlich dem, was auch Kant forderte: den Menschen nie bloß als Mittel, sondern immer auch als Zweck zu behandeln.5 Aber die Begründung ist eine andere — und dieser Unterschied ist entscheidend, wie die Philosophen Hans-Eduard Hengstenberg und Max Scheler gezeigt haben.6 Für Kant gründet die Achtung vor dem Menschen letztlich im Sittengesetz, in einer Pflicht, in einem allgemeinen moralischen Gesetz. Die personalistische Norm dagegen gründet im Sein der Person selbst: Weil der Mensch ist, was er ist — ein Jemand mit unverlierbarer Würde —, deshalb gebührt ihm Bejahung und Liebe. Nicht aus Pflicht, sondern als angemessene Antwort auf die Wirklichkeit.
Dieser Unterschied mag zunächst wie eine philosophische Feinheit erscheinen. Aber er hat tiefgreifende Folgen. Wenn die Achtung vor dem Menschen nur in einer Pflicht gründet, dann wird die Person letztlich nicht als Person bejaht, sondern um des Gesetzes willen. Die Person wird dann nicht wirklich bejaht und geliebt, sondern es wird lediglich die Pflicht erfüllt. Die Person wird dann nicht als einmaliges Du angesprochen, sondern als Fall unter einem allgemeinen Gesetz behandelt. Wenn hingegen die Achtung vor dem Menschen in seinem Sein gründet — in dem, was er ist —, dann ist die angemessene Antwort nicht Pflichterfüllung, sondern Bejahung: die Anerkennung des anderen als dessen, der er ist, und die Liebe zu ihm um seiner selbst willen.
Wo die personalistische Norm verletzt wird — ob im Großen oder im Kleinen —, da zeigt sich das Vergessen dessen, wer der Mensch ist. Es zeigt sich im Mord und in der Folter, aber auch in der alltäglichen Gleichgültigkeit gegenüber dem Wert des anderen. Es zeigt sich dort, wo Menschen als Mittel für wirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, ohne dass ihre Würde geachtet wird. Es zeigt sich dort, wo ein Staat seine Bürger als Masse verwaltet statt als Personen behandelt. Es zeigt sich dort, wo der ungeborene Mensch als etwas behandelt wird, über das man verfügen kann. Es zeigt sich dort, wo — wie die Politikwissenschaftlerin Kelly Greenhill gezeigt hat7 — Masseneinwanderung von Menschen durch einen Staat als geostrategische Waffe eingesetzt wird, um die Bevölkerung eines anderen Landes zu destabilisieren.
Und es zeigt sich oft genug im Verborgenen: in der Art, wie wir über andere denken, in der Art, wie wir über sie sprechen, in den Haltungen, die wir für so selbstverständlich halten, dass wir sie gar nicht mehr hinterfragen.
Siehe auch:
Weiterlesen: Wenn eine falsche Theorie den Menschen verkennt →
Fußnoten
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von Hildebrand, Ethik (1973), in: Gesammelte Werke, Bd. II, Regensburg: Habbel, 1973. Vgl. auch ders., Was ist Philosophie?, in: Gesammelte Werke, Bd. I, Regensburg: Habbel, 1976. ↩
-
von Hildebrand, a.a.O. Der Ausdruck „Wertantwort” (value-response) ist ein Zentralbegriff in Hildebrands Ethik. ↩
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Wojtyła, Liebe und Verantwortung (1979), München: Kösel, 1979. Die lateinische Formulierung lautet: „persona est affirmanda propter se ipsam.” Vgl. auch Seifert, Leib und Seele (1973), Salzburg: Pustet, 1973; ders., Essere e persona (1989), Milano: Vita e Pensiero, 1989. ↩
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Scheler, Der Formalismus in der Ethik und die materiale Wertethik (1913), in: Gesammelte Werke, Bd. 2, hrsg. von Maria Scheler, Bonn: Bouvier, Vorwort. Scheler stellt fest, „dass Personwert höher ist als aller Sach-, Organisations-, Gemeinschaftswert”. ↩
-
Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1785), AA IV, S. 429. ↩
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Hengstenberg, Die geistigen Ursachen unseres Zusammenbruches und ihre Überwindung (1947), Heidelberg: Kemper, 1947, S. 20. Hengstenberg argumentiert in Anknüpfung an Max Schelers Kantkritik (vgl. Scheler, Der Formalismus in der Ethik, a.a.O.), dass Kants Begriff der Persönlichkeit sich „lediglich auf das allgemeine (autonome) moralische Gesetz, nicht auf eine seinsmäßige (substantielle) Bestimmung der Person“ gründe. ↩
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Greenhill, Weapons of Mass Migration: Forced Displacement, Coercion, and Foreign Policy, Ithaca: Cornell University Press, 2010. ↩