Verantwortung bedeutet das Einstehen der Person für ihre eigenen Taten. Sie setzt Freiheit und Vernunft voraus: Nur wer erkennt, was er tut, und frei handelt, kann verantwortlich sein (vgl. Bexten 2017, S. 259 ff.). Der actus humanus, die bewusste, freie Handlung, ist der eigentliche Gegenstand der Verantwortung. Für den actus hominis (unwillkürliche Handlung) trägt der Mensch keine moralische Verantwortung. Verantwortung setzt zudem Selbstbewusstsein voraus, das Wissen um sich als Handelnden, und Innerlichkeit, denn das Handeln geht aus dem Inneren der Person hervor.

Verantwortung gehört zur zweiten Dimension des Personseins, zum Personverhalten. Tugend ist die Haltung, die verantwortliches Handeln zur Gewohnheit macht. Thomas von Aquin und Aristoteles sehen in der Tugend die Vervollkommnung des Handelnden. Wojtyła analysiert phänomenologisch, wie die Person sich im verantwortlichen Handeln verwirklicht.

Verantwortungsfähigkeit ist Ausdruck der Würde der Person. Die Würde gründet jedoch nicht in der aktualen Verantwortungsfähigkeit, sondern im Personsein selbst (agere sequitur esse). Auch wer nicht (mehr) verantwortlich handeln kann — der Embryo, der Mensch mit Demenz — bleibt Person. In der Bejahung und Liebe übernimmt die Person Verantwortung für den Anderen. Die Personalistische Norm fordert: Die Person darf niemals bloß als Mittel gebraucht werden.

Kapitelzuordnung: Kapitel 4: Was ist menschliches Personsein? (bes. 4.7.4)

Fürsorge

Die personale Zuwendung zu einer verletzlichen oder abhängigen Person. Fürsorge ist nicht bloße Hilfeleistung oder funktionale Versorgung, sondern ein Akt, der die Würde des Anderen als Jemand anerkennt und bejaht — gerade in seiner Verletzlichkeit.

Fürsorge und Personsein

Fürsorge setzt das Liebesvermögen der Person voraus: Nur ein Wesen, das zur Liebe fähig ist, kann sich dem Anderen in seiner Bedürftigkeit zuwenden. Dabei ist Fürsorge wesentlich eine interpersonale Relation — sie geschieht zwischen Personen und ist auf die Zweite Dimension des Personseins bezogen, in der die Person sich als Wesen in Beziehung verwirklicht.

Im Unterschied zur bloßen Pflege oder Versorgung — die auch an Funktionen delegiert werden kann — ist echte Fürsorge ein personaler Akt: Sie entspringt der Einfühlung in die Lage des Anderen und der Ehrfurcht vor seiner Person. Die Personalistische Norm verlangt, dass Fürsorge den Anderen niemals auf seine Bedürftigkeit reduziert, sondern ihn als Person um seiner selbst willen bejaht.

Fürsorge und Verletzlichkeit

Fürsorge richtet sich besonders auf Personen, deren Personsein zwar unantastbar ist, deren Fähigkeit zur Selbstentfaltung aber eingeschränkt sein kann: der Embryo, der alte Mensch, die Person mit Demenz, der Obdachlose. Gerade hier zeigt sich der personalontologische Grundsatz, dass die Würde nicht von der Funktionsfähigkeit abhängt, sondern im Personsein selbst gründet (vgl. Erste Dimension).

Die Fürsorge für den Embryo und das ungeborene Kind ist ein paradigmatischer Fall: Die Person existiert bereits in der vollen Wirklichkeit ihres Personseins, kann aber kein Personverhalten zeigen. Fürsorge anerkennt hier das Personsein jenseits aller sichtbaren Leistung.

Fürsorge und Gemeinwohl

Eine Gesellschaft, die Fürsorge institutionell ermöglicht und fördert, dient dem Gemeinwohl. Umgekehrt ist eine Gesellschaft, die Fürsorge nur als Kostenfaktor betrachtet oder sie an Technologie delegiert, in Gefahr der Personvergessenheit. Die Frage, ob Künstliche Intelligenz Fürsorge leisten kann, ist aus personalontologischer Sicht klar zu beantworten: KI kann Funktionen der Versorgung übernehmen, aber nicht die personale Zuwendung, die echte Fürsorge ausmacht — denn KI besitzt weder Liebesvermögen noch Einfühlung noch Gewissen.

Fürsorge und die Dritte Dimension

In ihrer tiefsten Form ist Fürsorge Ausdruck der Dritten Dimension des Personseins: der sittlichen Vervollkommnung. Wer für den Anderen sorgt, verwirklicht die Selbsthingabe und wächst in der Tugend. So ist Fürsorge nicht nur für den Empfangenden, sondern auch für den Gebenden eine Form der personalen Entfaltung.

Ontologische Einordnung

Ontologische Einordnung: Oberbegriff: Interpersonale Relation; Unterbegriff: Ökologische Verantwortung

Quellenangaben: Bexten 2017, S. 52, 75, 237, 267, 276, 301, 314 (Verantwortung).

Weitere Quellen:

  • Aristoteles: Nikomachische Ethik, III, 1–5 (Freiwilligkeit und Zurechenbarkeit als Voraussetzung der Verantwortung)
  • Thomas von Aquin: Summa Theologiae, I-II, q. 6–7 (Voluntarium und actus humanus)
  • Wojtyła, Karol (1969): Osoba i czyn. Kraków (dt.: Person und Tat, Freiburg: Herder, 1981). (Phänomenologische Analyse verantwortlichen Handelns)

Siehe auch