Die Handlung (actus humanus) ist der bewusste, freie Vollzug der Person — im Unterschied zu bloßen Geschehnissen (actus hominis), die am Menschen ablaufen, ohne dass er sie als Person setzt. In der Handlung tritt das Personverhalten zutage. Die Person verwirklicht sich, indem sie erkennt, entscheidet und verantwortet.

Personvergessenheit kann sich gerade in Handlungen manifestieren. Sie zeigt sich, wenn die Handlung das Personsein des anderen oder das eigene Personsein missachtet — wenn der Mensch so behandelt wird, als sei er kein Jemand, sondern ein bloßes Etwas. Die sittliche Qualität einer Handlung bemisst sich letztlich daran, ob sie dem Personsein — dem eigenen wie dem des anderen — gerecht wird (vgl. Bexten 2017, S. 160—185).

Personaler Akt

Ein einzelner Akt der Deutera Energeia: ein Denkakt

Ontologische Beziehungen:

Der Leib als Ausdruck personaler Akte

Ontologische Relation: Der Leib drückt personale Akte aus — in seiner „Sprache” kann er wahr (adäquat) oder falsch (inadäquat) sein. Der Leib ist nicht stumme Materie, sondern Ausdrucksfeld der geistigen Innerlichkeit. Wenn die leibliche Geste dem inneren Vollzug widerspricht — etwa in der Lüge —, wird die Sprache des Leibes inadäquat (Wojtyła).

Sittlich gute Handlung

Eine sittlich gute Handlung ist eine Handlung, die in Gegenstand, Intention und Umständen mit dem sittlichen Sollen und der Personalistischen Norm vereinbar ist. Sie setzt den freien Willen der Person voraus: Nur wer frei handelt, handelt sittlich. Zudem erfordert sie das Gewissen als innere Instanz, die das sittlich Gebotene erkennt und die Person zum Guten aufruft (vgl. Bexten 2017, S. 170-185).

Thomas von Aquin lehrt, dass eine Handlung nur dann vollständig gut ist, wenn alle drei Bestimmungsstücke — Gegenstand (obiectum), Absicht (finis operantis) und Umstände (circumstantiae) — gut sind. Hildebrand ergänzt: Die sittlich gute Handlung ist zugleich eine angemessene Wertantwort auf objektive Werte. Wer das Gute tut, weil es gut ist, verwirklicht die höchste Form sittlicher Motivation.

Die sittlich gute Handlung gehört zur dritten Dimension des Personseins: Sie vervollkommnet die Person qualitativ und trägt zur Verwirklichung der Tugend bei. Sie ist disjunkt mit der sittlich schlechten Handlung (vgl. Bexten 2017, S. 175-183).

Ontologische Beziehungen:

Sittlich schlechte Handlung

Eine sittlich schlechte Handlung ist eine Handlung, die in Gegenstand, Intention oder Umständen das sittliche Sollen und die Personalistische Norm verletzt. Während bei der sittlich guten Handlung alle drei Bestimmungsstücke gut sein müssen, genügt es für die sittliche Schlechtheit, dass eines von ihnen schlecht ist: bonum ex integra causa, malum ex quocumque defectu (vgl. Bexten 2017, S. 170-185).

Thomas von Aquin unterscheidet Grade sittlicher Schlechtheit. Die schwerste Form ist die in-sich-schlechte Handlung (actus intrinsece malus). Sie ist ihrem Gegenstand nach — unabhängig von Absicht und Umständen — immer und überall sittlich schlecht, weil sie die Würde der Person ihrem Wesen nach verletzt.

Hildebrand betont, dass die sittlich schlechte Handlung eine Wertblindheit gegenüber objektiven Werten voraussetzt oder eine freie Entscheidung gegen das erkannte Gute darstellt.

Die sittlich schlechte Handlung degradiert die Person qualitativ (dritte Dimension) und kann als Verbrechen zugleich die rechtliche Ordnung verletzen (vgl. Bexten 2017, S. 175-183).

Ontologische Beziehungen:

Unterlassung

Die Unterlassung ist das wissentliche und willentliche Nichthandeln in einer Situation, in der die Person hätte handeln können und sollen. Sie ist ontologisch keine bloße Abwesenheit von Handlung, sondern selbst ein Akt des Willens — ein Sich-Entscheiden gegen das Tun (vgl. Bexten 2017, S. 206 ff.).

Damit eine Unterlassung sittlich zurechenbar ist, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Erstens muss die Person über hinreichendes Wissen verfügen, dass eine Handlung geboten ist. Zweitens muss sie die Freiheit besitzen, die Handlung auszuführen. Wo Gewissen und Verantwortung eine Pflicht zum Handeln erkennen lassen — etwa bei Hilfeleistung gegenüber einer Person in Not —, kann die Unterlassung eine sittlich schlechte Handlung und Quelle von Schuld sein. Thomas von Aquin betont, dass die Unterlassung gerade deshalb zurechenbar ist, weil der Wille frei über sein Handeln verfügt.

Ontologische Beziehungen:

Ontologische Einordnung: Oberbegriff: Personaler Akt; Unterbegriffe: Sittlich Gute Handlung, Sittlich Schlechte Handlung, Sühne, Unterlassung, Wiedergutmachung

Quellenangaben: Bexten 2017, S. 72, 105, 238, 260, 264, 273, 282–283, 298–299 (Handlung und Personvergessenheit).

Weitere Quellen:

  • Thomas von Aquin: Summa Theologiae I-II, q.18–21 (zur sittlichen Bewertung menschlicher Handlungen)
  • Dietrich von Hildebrand: Ethik (1973). In: Gesammelte Werke, Bd. II. Regensburg: Habbel. (Wertantwort und sittliche Motivation)
  • Wojtyła, Karol (1969): Osoba i czyn. Kraków (dt.: Person und Tat, Freiburg: Herder, 1981). (Leib als Ausdruck personaler Akte)

Siehe auch: