Der Sachverhalt (state of affairs) ist das Dass-etwas-so-ist: ein eigenständiger ontologischer Typus, der weder auf Dinge noch auf Sätze noch auf Urteile reduziert werden kann. Reinach hat in seiner Untersuchung Zur Theorie des negativen Urteils (1911) gezeigt, dass Sachverhalte objektiv bestehen — unabhängig davon, ob jemand sie erkennt oder ausspricht. Der Sachverhalt “dass diese Rose rot ist” ist verschieden von der Rose, verschieden vom Satz und verschieden vom Urteil, das ihn bejaht. Es gibt auch negative Sachverhalte (das Nicht-F-Sein des x), es gibt unendlich viele Sachverhalte, und Sachverhalte können alle Seinsweisen betreffen (vgl. Bexten 2017, S. 30–55).

Sachverhalt als Urphänomen

Sachverhalte sind Urphänomene — etwas geistig Letztes, das nicht weiter auf Einfacheres zurückgeführt werden kann. Man kann sie aufweisen, aber nicht aus anderen Gegebenheiten ableiten. Sie besitzen eine prädikative Struktur: das F-Sein des x. Ein Gegenstand sättigt die prädikative Komponente. Dieser Seinsmodus — das Bestehen (obtinere) — ist kategorial verschieden von der Existenz der Dinge: Dinge existieren, Sachverhalte bestehen (vgl. Bexten 2017, S. 38–46).

Sachverhalt und Urteil

Der Sachverhalt ist das objektive Korrelat des Urteils — das, worauf sich das Urteil richtet. Reinach zeigt: Das Urteil entdeckt den Sachverhalt, es erzeugt ihn nicht. Der Sachverhalt “dass diese Rose rot ist” besteht, ob jemand ihn bejaht oder nicht. In der compositio et divisio (Thomas von Aquin) richtet sich der Verstand auf einen Sachverhalt, indem er einem Ding etwas zuschreibt oder abspricht. Erst im Urteil wird Wahrheit oder Falschheit möglich — und damit auch der Irrtum.

Sachverhalt und Wahrheit

Sachverhalte sind die Grundlage der Wahrheit: Eine Aussage ist wahr genau dann, wenn der durch sie behauptete Sachverhalt mit dem in der Wirklichkeit bestehenden Sachverhalt übereinstimmt. Diese Formulierung präzisiert die bekannte thomistische Formel veritas est adaequatio intellectus et rei: Sie bestimmt, was am Verstand (intellectus) übereinstimmt — nämlich der behauptete Sachverhalt — und was an der Sache (res) — nämlich der bestehende Sachverhalt. Aristoteles formuliert den Grundsatz: “Nicht darum, weil unsere Meinung wahr ist, bist du weiß, sondern darum, weil du weiß bist, ist unsere Meinung wahr” (Metaphysik IX, 10). Die Wirklichkeit bestimmt die Wahrheit, nicht umgekehrt.

Sachverhalt und Erkenntnis

Sachverhalte sind der eigentliche Gegenstand der Erkenntnis. In der Erkenntnis erfasst der Geist nicht bloß einzelne Dinge, sondern Sachverhalte — dass etwas so ist und nicht anders sein kann. Die Wesenserschauung (eidetische Intuition) erschließt apriorische Sachverhalte: Sachverhalte, die im Wesen ihrer Gegenstände gründen und daher notwendig gelten. Seifert betont, dass diese Sachverhalte nicht konstruiert, sondern entdeckt werden — der Intellekt hat Zugang zu “intrinsisch notwendigen und intelligiblen Wesenheiten”, die autonom “an sich” existieren.

Reinach formuliert: “Apriorische Sachverhalte gründen in der Natur oder dem Wesen ihrer zugrunde liegenden Gegenstände.” So liegt es etwa im Wesen der Bewegung, ein Substrat zu haben — das ist ein apriorischer Sachverhalt, der in jeder möglichen Welt gilt.

Sachverhalt und Wirklichkeit

Sachverhalte beruhen auf der Wirklichkeit — sie bestehen in ihr, unabhängig vom erkennenden Subjekt. Dies ist der entscheidende Punkt der realistischen Phänomenologie gegen jede Form des Idealismus: Sachverhalte sind nicht Produkte des Bewusstseins, sondern Strukturen der Wirklichkeit selbst, die der Geist entdecken kann. Husserl sprach von “kategorialer Anschauung” (kategoriale Anschauung) als dem Vermögen, durch das Sachverhalte zugänglich werden — eine Anschauungsform, die über die sinnliche Wahrnehmung hinausgeht.

Bestehende und nicht-bestehende Sachverhalte

Reinach verteidigt die Existenz genuiner negativer Sachverhalte: Das Nicht-F-Sein des x ist ebenso ein Sachverhalt wie das F-Sein des x. Da nur Sachverhalte prädikative Struktur besitzen, gibt es keine negativen Gegenstände, keine negativen Wesenheiten, keine negativen Qualitäten — wohl aber negative Sachverhalte. Ein nicht-bestehender Sachverhalt ist eine genuine Entität, nicht bloß Nichts.

Wittgenstein unterscheidet im Tractatus drei Kategorien: den Sachverhalt als mögliche Konfiguration einfacher Gegenstände, die Tatsache als das Bestehen von Sachverhalten (“Die Welt ist die Gesamtheit der Tatsachen, nicht der Dinge”), und die Sachlage als umfassenderen Möglichkeitsraum.

Sachverhalt in der Personalontologie

Für die Frage nach dem Personsein ist der Sachverhaltsbegriff von grundlegender Bedeutung. Das Personsein selbst ist kein Sachverhalt, sondern eine Seinsweise — die Wirklichkeitsform der Person. Wohl aber ist es ein apriorischer Sachverhalt, dass dieser Mensch Person ist: Es liegt im Wesen des Menschen, Person zu sein, und dieser Sachverhalt besteht unabhängig davon, ob er von anderen anerkannt wird. Die Personvergessenheit verkennt nicht eine Meinung, sondern diesen Sachverhalt — und damit die Wirklichkeit selbst.

Ontologische Einordnung:

Ontologische Beziehungen:

Kapitelzuordnung: Kapitel 2: Wie denkt man über solche Fragen nach?

Quellenangaben: Bexten 2017, S. 30–55 (Sachverhalt und Erkenntnis), S. 38–46 (Apriorische Sachverhalte und Wesenserschauung).

Weitere Quellen:

  • Reinach, Adolf (1911): “Zur Theorie des negativen Urteils”. In: Münchener Philosophische Abhandlungen. Leipzig (Sachverhalt als eigenständiger ontologischer Typus)
  • Husserl, Edmund (1900/01): Logische Untersuchungen. Halle: Niemeyer (Sachverhalt und kategoriale Anschauung)
  • Seifert, Josef (1987): Back to ‘Things in Themselves’. A Phenomenological Foundation for Classical Realism. London/New York: Routledge & Kegan Paul (Apriorische Sachverhalte und Wesenserschauung)
  • Aristoteles: Metaphysik IX, 10 (Wahrheit und Wirklichkeit)
  • Thomas von Aquin: Summa Theologiae I, q. 16, a. 2 (Wahrheit im Urteil)
  • Wittgenstein, Ludwig (1921): Tractatus Logico-Philosophicus. (Sachverhalt, Tatsache, Sachlage)

Siehe auch: