Ein Kampfroboter ist ein Roboter mit militärischer Zweckbestimmung. Die Klasse umfasst fernsteuerbare, semi-autonome und vollautonome Systeme — Luft, Boden, See, Unterwasser. Im Jahrzehnt 2015–2025 hat die Waffengattung der Kampfdrohne den Kern moderner Kriegführung tiefgreifend verändert. Seit 2020 sind — durch dokumentierte Einsätze in Nordafrika und im Krieg in der Ukraine — auch letale autonome Waffensysteme (LAWS) militärische Realität.

Typen (anonymisierte Beschreibung)

Fernsteuerbare Systeme (Human-in-the-loop):

  • Unbemannte Luftfahrzeuge großer Reichweite aus US-amerikanischer Produktion; bemanntes Cockpit in zentraler Leitstelle, Waffenfreigabe ausschließlich durch menschlichen Operator.
  • Türkische Kampfdrohnen mittlerer Reichweite, eingesetzt in mehreren regionalen Konflikten seit 2020.

Teilautonome Systeme (Human-on-the-loop):

  • US-amerikanische Loitering Munitions (Sprengdrohnen) mit autonomer Navigation und Objekterkennung; Auswahl und Freigabe durch menschlichen Operator.
  • Russische Loitering Munitions mit KI-gestützter Zielerkennung und Bildklassifikation, eingesetzt im Krieg in der Ukraine.

Vollautonome Systeme (Human-out-of-the-loop, LAWS):

  • Türkische Quadcopter-Loitering-Drohne, die laut UN-Expertenpanel (S/2021/229) 2020 in Libyen in einer „fire-forget-find”-Logik ohne menschliche Freigabe gegen Menschen engagiert wurde — erster öffentlich bekannter Einsatz einer autonomen Letalwaffe dieser Art. Der Hersteller bestreitet die Einstufung.
  • Ukrainische Quadcopter-Drohne, die im Herbst 2023 nach Berichten der BBC und New Scientist erstmals einen dokumentierten autonomen KI-Letalangriff der Kriegsgeschichte ausführte.

Personalontologische Bewertung

Die Personalontologie verbietet nicht den Krieg als solchen (vgl. die gerecht-Krieg-Tradition von Aquin bis Grisez), fordert aber unabdingbar, dass jede letale Wirkung einer personal zurechenbaren Entscheidung entspricht. Diese Forderung gründet in drei Sätzen:

  1. Verantwortung ist personal. Nur Personen können Verantwortung tragen, weil sie Freiheit, Gewissen und Vernunft besitzen.
  2. Töten ist sittlicher Akt. Die Beendigung personalen Lebens ist ein qualitativ anderes Handeln als das Ausschalten eines Ziels. Es fordert die Wahrnehmung der zu tötenden Person als Person.
  3. Verantwortungsdelegation verletzt Personwürde. Wenn das Tötungsurteil an ein System delegiert wird, das keine Person sein kann, wird das Opfer nicht mehr als Jemand getötet, sondern als etwas klassifiziert und eliminiert. Das ist exakt die von Personvergessenheit gekennzeichnete Struktur.

Sparrow hat die praktische Konsequenz präzise beschrieben: Eine Verantwortungslücke — und das heißt: eine Struktur ohne personale Adressate der Tötung — verletzt das jus in bello.

Die gegenwärtige Regulierungslage

  • UN GGE on Lethal Autonomous Weapons Systems (seit 2014, im Rahmen der CCW).
  • UN-Generalversammlung, First Committee, 6. November 2025: Resolution gegen LAWS — 164 Ja, 6 Nein (Belarus, Burundi, Nordkorea, Israel, Russland, USA), 7 Enthaltungen. Generalsekretär Guterres fordert ein bindendes völkerrechtliches Verbot vollautonomer Letalwaffen bis Ende 2026.
    1. CCW-Review-Konferenz 2026 — entscheidender Verhandlungstermin.
  • EU AI Act (2024/1689) — Art. 2(3) nimmt militärische Anwendungen aus, aber Mitgliedstaaten können strengere nationale Regeln erlassen.
  • Internationales Rotes Kreuz (IKRK 2021): Empfehlung für ein rechtlich verbindliches Instrument, das bestimmte LAWS verbietet und andere streng reguliert.

Ontologische Einordnung

Oberbegriffe: Roboter

Unterklassen: Kampfdrohne, Letales autonomes Waffensystem

Typische Autonomiegrade: alle vier Stufen (Human-in-the-loop bis Voll-autonom)

Kapitelzuordnung: Kapitel 5: Personvergessenheit

Siehe auch

Quellenangaben: Sparrow, Robert (2007): „Killer Robots”. Journal of Applied Philosophy 24(1), S. 62–77.

Weitere Quellen:

  • United Nations Panel of Experts on Libya (2021): Final Report S/2021/229 (dokumentiert autonomen Drohneneinsatz ohne menschliche Freigabe).
  • International Committee of the Red Cross (2021): ICRC position on autonomous weapon systems.
  • United Nations General Assembly First Committee (2025): Resolution on Lethal Autonomous Weapons Systems, 6. November 2025.
  • United Nations Secretary-General (2023): A New Agenda for Peace, Policy Brief 9 (Forderung Verbot LAWS bis 2026).
  • Heyns, Christof (2013): Report of the Special Rapporteur on extrajudicial, summary or arbitrary executions. UN-Dok. A/HRC/23/47.
  • Article 36 (NGO) (2018 und Fortschreibungen): Key Areas for Debate on Autonomous Weapons Systems.
  • Bode, Ingvild / Watts, Tom (2023): Loitering Munitions and Unpredictability: Autonomy in Weapon Systems and Challenges to Human Control. Center for War Studies Research Report.
  • BBC News (2023): Berichterstattung zu autonomen Drohneneinsätzen im Ukraine-Krieg.
  • New Scientist (2023): Berichterstattung zu KI-gestützten Zielauswahlsystemen im Ukraine-Krieg.