Suizid

Hinweis: Die ethischen Urteile auf dieser Seite beziehen sich ausschließlich auf die Handlung — niemals auf die Person, die sie ausführt. Jede Person besitzt unverlierbare Würde, unabhängig davon, was sie tut oder getan hat. Vgl. Hinweis zu ethischen Urteilen.

Der Suizid ist die absichtliche und freiwillige Tötung der eigenen Person. Er ist eine in-sich-schlechte Handlung, weil er das Recht auf Leben verletzt, das der Person als Person zukommt — ein Recht, über das auch die Person selbst nicht verfügen kann.

Thomas von Aquin begründet die sittliche Verwerflichkeit des Suizids mit drei Argumenten (STh II-II q.64 a.5): Erstens widerstreitet der Suizid der natürlichen Neigung zur Selbsterhaltung, die als Ausdruck der Schöpfungsordnung zu verstehen ist. Zweitens schädigt er die Gemeinschaft, deren Teil jede Person ist — das Gemeinwohl wird durch den Verlust einer Person verletzt. Drittens greift der Suizid in Gottes Verfügungsrecht über das Leben ein, da das Leben ein Geschenk ist, das der Person anvertraut, aber nicht zu freier Disposition übergeben wurde.

Aus personalontologischer Sicht fügt die Dissertation eine weitere Begründungsebene hinzu: Der Suizid ist eine Form der praktischen Personvergessenheit, weil er das eigene Personsein verkennt. Die Person, die den Suizid vollzieht, behandelt sich selbst als ein Etwas, über das verfügt werden kann — und widerspricht damit der Personalistischen Norm, die auch gegenüber der eigenen Person gilt. Die Würde der Person fordert, dass sie sich selbst als Jemand bejaht, nicht als bloßes Objekt verneint.

Die Freiheit des Menschen, auf die sich Befürworter eines “Rechts auf Suizid” berufen, wird hier in ihrem tieferen Sinn verstanden: Echte Freiheit ist nicht die bloße Fähigkeit zur Willkür, sondern die Fähigkeit, sich im Lichte der Wahrheit für das Gute zu entscheiden. Die Freiheit verwirklicht sich in der dritten Dimension des Personseins als Selbsttranszendenz — als Hinausgehen über sich selbst hin zum anderen und zum Guten. Der Suizid ist gerade die Verneinung dieser Selbsttranszendenz.

Dies alles bezieht sich auf die Handlung als solche. Die subjektive Situation der Person, die einen Suizid erwägt oder begeht, kann von tiefem Leiden, psychischer Krankheit oder Verzweiflung geprägt sein. Die Ontologie urteilt nicht über die subjektive Schuld, sondern über den objektiven Charakter der Handlung. Die personale Würde bleibt in jedem Fall unangetastet.

Ontologische Einordnung

Oberbegriffe: In-sich-schlechte Handlung, Praktische Personvergessenheit

Ontologische Beziehungen:

Kapitelzuordnung: Kapitel 5: Personvergessenheit

Siehe auch