Wahrheit ist die Übereinstimmung des Denkens mit der Wirklichkeit. Aristoteles hat diese Definition gegeben: “Die Philosophie ist die Wissenschaft der Wahrheit. Die theoretische Wissenschaft hat die Wahrheit zum Ziel.” Wahrheit hängt nicht davon ab, ob jemand sie für richtig hält. Sie gilt, ob Menschen sie anerkennen oder nicht. Wer behauptet, es gebe keine Wahrheit, widerspricht sich selbst — denn er beansprucht, dass es wahr sei, dass es keine Wahrheit gibt. Das ist der “relativistische Widerspruch”: Selbst der Verzicht auf Wahrheit setzt Wahrheit voraus.

Das Buch unterscheidet zwei grundlegende Dimensionen der Wahrheit (vgl. Bexten 2017, S. 30—50):

  1. Urteilswahrheit (veritas logica): Eine Aussage ist wahr genau dann, wenn der durch sie behauptete Sachverhalt mit dem in der Wirklichkeit bestehenden Sachverhalt übereinstimmt. Ihr Gegenteil ist der Irrtum: die Nichtübereinstimmung des behaupteten mit dem bestehenden Sachverhalt.

Explikation der thomistischen Formel

Die bekannte thomistische Formel veritas est adaequatio intellectus et rei sagt, dass Verstand und Sache übereinstimmen — aber sie lässt offen, worin diese Übereinstimmung besteht. Die Sachverhalts-Formulierung expliziert dies:

Das ist keine Korrektur der thomistischen Formel, sondern deren Explikation: Sie macht explizit, was Thomas meint.

  1. Ontologische Wahrheit (veritas ontologica): Die Erkennbarkeit und Eigentlichkeit des Seienden selbst — das, was ein Seiendes in Wahrheit ist. Bezogen auf die Person bedeutet dies die Übereinstimmung zwischen dem, was der Mensch ist, und dem, was er tut. In der dritten Dimension des Personseins verwirklicht der Mensch seine ontologische Wahrheit, wenn er das Gute tut und liebt — oder er wird zur “ontologischen Lüge”, wenn sein Handeln seinem Wesen widerspricht.

Für das Verständnis der Person ist entscheidend, dass es einen treffenden (adäquaten) Begriff der Person gibt — einen, der die Sache trifft und nicht bloß eine willkürliche Setzung darstellt. Spaemann ergänzt: “Der Philosoph hat nicht für wahr zu halten, was die herrschende Meinung verlangt. Er muss, ohne Erfolgsgarantie, das einbringen, was er als wahr erkannt hat.” Die Einsicht in die Wahrheit über die Person bildet die Grundlage für die Personalistische Norm und steht der Personvergessenheit entgegen.

Ontologische Einordnung: Oberbegriffe: Objektiver Wert, Urphänomen

Ontologische Beziehungen:

Kapitelzuordnung: Kapitel 2: Wie denkt man über solche Fragen nach?, Kapitel 3 (bes. 3.2.3)

Ontologische Wahrheit

Ontologische Wahrheit (veritas ontologica) ist von der Urteilswahrheit grundverschieden. Während die Urteilswahrheit die Übereinstimmung des behaupteten mit dem bestehenden Sachverhalt betrifft, meint die ontologische Wahrheit die Wahrheit des Seienden selbst: das, was ein Seiendes in Wahrheit ist. Bezogen auf die menschliche Person bedeutet dies, dass das Personsein eine objektive, vom erkennenden Subjekt unabhängige Wirklichkeit ist. Die Person ist in Wahrheit Person, unabhängig davon, ob dies von anderen anerkannt wird oder nicht.

Diese ontologische Wahrheit des Personseins gründet in der dritten Dimension. Die Person ist dazu berufen, ihr Sein in Übereinstimmung mit dem, was sie in Wahrheit ist, zu entfalten. Die Leugnung der ontologischen Wahrheit des Personseins ist die tiefste Form der Personvergessenheit (vgl. Bexten 2017, S. 185 ff.).

Ontologische Einordnung: Oberbegriffe: Urphänomen, Wesenscharakteristikum

Quellenangaben: Bexten 2017, S. 40–46, 85–86, 188–190, 275, 281 (Wahrheit und Erkenntnis).

Weitere Quellen:

  • Aristoteles: Metaphysik, II, 1 (Philosophie als Wissenschaft der Wahrheit)
  • Thomas von Aquin: Summa Theologiae, I, q. 16, a. 1 (Veritas est adaequatio rei et intellectus)
  • Spaemann, Robert (1996): Personen. Versuche über den Unterschied zwischen „etwas” und „jemand”. Stuttgart: Klett-Cotta. (Wahrheit und adäquater Personbegriff)

Siehe auch: