Der irreversible Ausfall aller Hirnfunktionen — umgangssprachlich “Hirntod” genannt — ist nicht mit dem sicheren Tod gleichzusetzen. Die betroffene Person lebt, sofern sie durch maschinelle Lebenserhaltung (insbesondere eine Herz-Lungen-Maschine) am Leben erhalten wird. Das Personsein und die ontologische Würde bleiben vollständig erhalten.

Der entscheidende Punkt ist die Unterscheidung von Prote Energeia und Deutera Energeia: Betroffen ist ausschließlich die Deutera Energeia — die aktuale Ausübung geistiger Fähigkeiten wie Erkenntnis, Selbstbewusstsein und Wille. Die Prote Energeia — die erste Wirklichkeit des Personseins, das grundlegende geistige Dasein — bleibt unberührt, solange die Person lebt.

Das Prinzip agere sequitur esse besagt: Das Handeln folgt dem Sein, nicht umgekehrt. Wer das Personsein an die Ausübung von Hirnfunktionen knüpft, vertritt einen empirisch-funktionalistischen Personbegriff und verwechselt Personsein mit Personverhalten — eine Form der Personvergessenheit.

Die Parallele zur schweren Demenz ist aufschlussreich: In beiden Fällen ist die Deutera Energeia beeinträchtigt, in beiden Fällen bleibt die Person Person. Spaemann formuliert: “Jemand, der eine Person war, hat nicht aufgehört, eine Person zu sein.”

Ontologische Einordnung

Oberbegriffe: Zustand, Prozess

Ontologische Beziehungen:

Kapitelzuordnung: Kapitel 4: Was ist menschliches Personsein?

Siehe auch

Quellenangaben: Bexten 2017, S. 195 ff., 293 ff. (Personsein und Hirntod).