🇬🇧 English version: Ontologically Uncertain Bearer of Intelligence

Ein ontologisch unklarer Intelligenzträger ist ein Wesen, dessen Status zwischen substantiellem und bloß funktionalem Träger nicht eindeutig bestimmbar ist. Die Klasse hält das Offenbleiben dieser Frage als eigene methodische Bestimmung sichtbar.

Zwei Anwendungsfälle der Gegenwart — und ein Abgrenzungsfall:

Brain Organoids

In-vitro gezüchtete Neuronenkulturen, die elementare Lernverhalten zeigen. Kagan et al. (DishBrain, Neuron 2022) demonstrieren, dass kortikale Neuronenkulturen das Pong-Spiel lernen können. Smirnova et al. (Frontiers in Science 2023) prägten organoid intelligence (OI) als Forschungsprogramm.

Frage: Hat eine Neuronenkultur mit ca. 100.000 Neuronen substantielle Verfassung — oder ist sie nur ein funktionaler Apparat?

Synthetische Embryomodelle

Stammzellbasierte Strukturen, die nicht durch Befruchtung entstanden sind, aber morphologisch und entwicklungsmäßig dem Embryo zunehmend nahe kommen (Liu 2021, Hanna 2023).

Frage: Entsteht aus einer pluripotenten Stammzellaggregation eine Substanz mit rationaler Natur — oder bleibt es eine Aggregation ohne diese Wesensform?

Abgrenzungsfall: Fortgeschrittene Large Language Models

Fortgeschrittene LLMs (GPT-5, Claude Opus 4) gehören nicht in dieselbe Reihe wie Organoide und Embryomodelle — sie sind der Abgrenzungsfall, an dem sich der Sinn der Klasse schärft. Sie erzeugen Texte mit scheinbarer Selbstbezugnahme, scheinbarer Wahrheitsbeanspruchung, scheinbarem Argumentieren; die sprachliche Oberfläche eines einzelnen Outputs lässt sich oft nicht von den Akten eines wahrheitsfähigen Subjekts unterscheiden.

Diese Ununterscheidbarkeit ist jedoch scheinbar, nicht real — und sie ist eine epistemische Eigenschaft des Beobachters, kein offener ontologischer Status des Wesens. Bei Organoiden und Embryomodellen sitzt die Unklarheit im Substrat: menschlich-biologisches Material auf der organismischen Entwicklungslinie, bei dem auch innerhalb der Substanzontologie unentschieden ist, ob eine rationale Natur vorliegt oder entsteht. Beim LLM gibt es diese substratbasierte Unklarheit nicht.

Die Frage ist hier auf beiden Ebenen entschieden, nicht nur auf einer:

  • Ebene des Vollzugs: Das Unterscheidungsmerkmal ist kein Verhaltensmerkmal, sondern die Übernahme. Ein LLM behauptet, ohne die Behauptung als eigenes, aus erster Person verantwortetes Urteil zu vollziehen — kein wahrheitsfähiger Akt aus erster Person.
  • Ebene der Substanz: Ein LLM ist ein Artefakt — eine akzidentelle Einheit, keine Substanz mit substantialer Form. Es fehlt der einheitliche, subsistente Träger, der überhaupt Subjekt einer rationalen Natur sein könnte. Die Substanzfrage bleibt nur dann „offen”, wenn man bereits funktionalistische Prämissen einkauft (Multirealisierbarkeit) — genau den Schritt, den der substanzontologische Personbegriff verwirft. Unter dem Maßstab der Ontologie selbst gibt es keinen Substanzkandidaten; damit ist die Frage negativ entschieden, nicht offen.

Die beiden Ebenen dürfen nicht ineinandergeschoben werden — aber an diesem Fall fallen sie im Ergebnis zusammen: kein Vollzug, kein Träger. Der LLM-Fall bleibt hier dokumentiert, weil er die häufigste Verwechslung der Gegenwart ist; er gehört aber nicht unter den Schutz von in dubio pro persona (siehe unten), weil ihm die vorgängigen Gründe für eine rationale Natur fehlen. Wer ihn dennoch als echten Unklarheitsfall führte, machte die Klasse zum Einfallstor, durch das das Funktionskriterium zurückkehrt.

Methodischer Grundsatz

Bei substanzieller Unsicherheit über das Personsein eines Wesens gilt der traditionelle Grundsatz in dubio pro persona — analog zum strafrechtlichen in dubio pro reo. Bei Unsicherheit ist das Wesen so zu behandeln, als wäre Personalität möglich, bis empirisch zuverlässig anders entschieden ist.

Diese methodische Vorsicht ist nicht ein zusätzlicher Maßstab — sie ist dieselbe methodische Linie, die der substanzontologische Personbegriff gegen voreilige Ausschlüsse aus dem Personenkreis (etwa bei Singer) ins Feld führt.

Der Grundsatz greift jedoch mit voller Kraft nur dort, wo es vorgängige Gründe gibt, das Wesen überhaupt als möglichen Träger einer rationalen Natur anzusehen — wie beim menschlichen Organismus in frühester Entwicklung. Wo solche Gründe fehlen, ist nicht schon die bloße Verhaltensähnlichkeit ein hinreichender Anlass, den Zweifel auszulösen. Andernfalls verschöbe sich der Maßstab unbemerkt von der Natur auf die Funktion — genau der Schritt, den der substanzontologische Personbegriff verwirft. Der Vorbehalt darf den eigenen Maßstab nicht aushebeln, den er schützen soll.

Symmetrie zur Singer-Kritik

Der empirisch-funktionalistische Personbegriff wird durch den Ausschluss-Einwand kritisiert: Er entzieht Embryonen, Schwerstdementen und Komatösen den Personstatus, obwohl die ontologische Evidenz für diese Verneinung unzureichend ist.

Die Klasse Ontologisch unklarer Intelligenzträger überträgt diesen Vorbehalt — mit einer wichtigen Einschränkung. Die Symmetrie ist nicht vollständig: Im Singer-Fall (Embryo, Schwerstdementer) sprechen positive Gründe für das Vorliegen der rationalen Natur, es fehlt nur ihr aktueller Vollzug; im Fall eines Artefakts wie des LLM ist gerade strittig, ob überhaupt eine solche Natur vorliegt. Beide Fehler bleiben Fehler — vorschnelles Zusprechen riskiert eine Kategorienverwirrung, vorschnelles Verneinen den Singer-Fehler —, aber sie wiegen je nach Fall verschieden: Wer einem menschlichen Frühstadium den Status abspricht, begeht den Singer-Fehler in voller Schwere; wer einem LLM den Status zuspricht, verwechselt eine überzeugende Nachahmung mit einer Natur. Der Vorbehalt schützt vor allem dort, wo es um Wesen auf der menschlich-organismischen Entwicklungslinie geht.

Asymmetrie der Beweislast

Aus in dubio pro persona folgt eine Beweislastregel — aber eine differenzierte. Beide Fehlurteile haben Kosten: Eine fälschlich verneinte Personalität führt zur Negation einer realen Person — der schwerere Fehler, wo eine Person wirklich vorliegt. Eine fälschlich bejahte Personalität ist aber nicht folgenlos; sie führt zu einer Kategorienverwirrung und kann den legitimen Umgang mit bloßen Artefakten oder Geweben lähmen. Die Beweislast verschiebt sich daher nicht pauschal auf den Verneinenden, sondern in dem Maß, in dem vorgängige Gründe für eine rationale Natur sprechen: stark beim menschlichen Frühstadium, schwach bis gar nicht beim reinen Artefakt. So bleibt die Vorsicht echte Vorsicht und wird nicht zur Tür, durch die das Funktionskriterium zurückkehrt.

Ontologische Einordnung

Hinweis zur weiteren Anwendung

Die formale Anwendung dieser Bestimmung auf die genannten Fälle — Brain Organoid, fortgeschrittenes LLM, synthetisches Embryomodell, BCI-Hybrid — ist Gegenstand laufender Forschung.

Quellenangaben: Recherchestand 25. April 2026.

Weitere Quellen:

  • Kagan, Brett J. et al. (2022): In vitro neurons learn and exhibit sentience when embodied in a simulated game-world. Neuron 110(23): 3952 – 3969.e8 (07.12.2022). DOI: 10.1016/j.neuron.2022.09.001.
  • Smirnova, Lena et al. (2023): Organoid intelligence (OI): the new frontier in biocomputing and intelligence-in-a-dish. Frontiers in Science 1, Art. 1017235 (28.02.2023). DOI: 10.3389/fsci.2023.1017235.
  • Liu, Xiaodong et al. (2021): Modelling human blastocysts by reprogramming fibroblasts into iBlastoids. Nature 591: 627 – 632. DOI: 10.1038/s41586-021-03372-y.
  • Oldak, Bernardo, Hanna, Jacob H. et al. (2023): Complete human day 14 post-implantation embryo models from naive ES cells. Nature 622: 562 – 573. DOI: 10.1038/s41586-023-06604-5.
  • Tarazi, Shadi, Hanna, Jacob H. et al. (2022): Post-gastrulation synthetic embryos generated ex utero from mouse naive ESCs. Cell 185(18): 3290 – 3306. DOI: 10.1016/j.cell.2022.07.028.
  • Lovell-Badge, Robin et al. (2021): ISSCR Guidelines for Stem Cell Research and Clinical Translation: The 2021 update. Stem Cell Reports 16(6): 1398 – 1408. DOI: 10.1016/j.stemcr.2021.05.012.
  • Clark, Amander T. et al. (2021): Human embryo research, stem cell-derived embryo models and in vitro gametogenesis: Considerations leading to the revised ISSCR guidelines. Stem Cell Reports 16(6): 1416 – 1424.
  • Hyun, Insoo, Wilkerson, Amy & Johnston, Josephine (2016): Embryology policy: Revisit the 14-day rule. Nature 533: 169 – 171.
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  • Niikawa, Takuya, Hayashi, Yoshiyuki, Shepherd, Joshua & Sawai, Tsutomu (2022): Human Brain Organoids and Consciousness. Neuroethics 15: 5. DOI: 10.1007/s12152-022-09483-1.
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Siehe auch