Die Leiblichkeit ist die ontologische Verfasstheit der menschlichen Person als leibliches Wesen — die wesenhafte Einheit von Geist und Leib in ihrem Sein. Sie ist nicht der Leib selbst (die materielle Substanz), sondern die Eigenschaft, leiblich zu sein: das Wesensmerkmal der inkarnierten Existenz.
Distinktion: Leib versus Leiblichkeit
In der substanzontologischen Tradition ist die Unterscheidung zwischen Substanz und Eigenschaft konstitutiv:
- Leib ist die Substanz — der lebendige, beseelte Körper als die Materie der menschlichen Person, durchdrungen von der Form.
- Leiblichkeit ist das Wesensmerkmal — jene ontologische Verfasstheit, kraft derer die menschliche Person nicht reiner Geist ist (wie Engel), sondern leiblich existiert. Sie ist Eigenschaft des Personseins, nicht ein eigenes Seiendes neben dem Leib.
Diese Distinktion ist analog zur Unterscheidung zwischen freiem Willen (als Vermögen) und der konkreten Willenshandlung (als Akt).
Position in der personalontologischen Tradition
Dietrich von Hildebrand (Das Wesen der Liebe, Sittlichkeit und ethische Werterkenntnis) hat gezeigt: Die geistige Person ist immer leiblich verfasste Person. Der Leib ist nicht Hülle der Person, sondern wesentlicher Ausdruck und Träger ihres Personseins. Das Lächeln, der Blick, die Geste sind nicht “äußere” Phänomene neben einer “inneren” Personalität, sondern leibliche Aktualisierungen der einen, ungeteilten Person.
Karol Wojtyła (Person und Tat, Theologie des Leibes) hat die Leiblichkeit zum Kern der personalen Selbstvollzugslehre gemacht: Der Akt — und damit die Person, die im Akt sich selbst aktualisiert — ist leiblich-personal. Die Catecheses Theologie des Leibes (1979–1984, Audienzen Mittwoch) entfalten die Leiblichkeit theologisch als Sprache der Person, die im “Spiel des Geschenks” der Liebe ihren Sinn findet.
Edith Stein (Endliches und ewiges Sein) hat die Leiblichkeit phänomenologisch als Konstitutionsbedingung der personalen Erfahrung beschrieben: Erst durch den Leib hat die Person ihre Stellung in der Welt, ihre Perspektive, ihre Verletzlichkeit.
Hans Urs von Balthasar (Theodramatik) und Robert Spaemann (Personen) haben die Bedeutung der Leiblichkeit für die Identität durch die Zeit herausgearbeitet: Die personale Identität ist durch die leibliche Kontinuität verbürgt, nicht obwohl, sondern weil die Person leiblich verfasst ist.
Wesenscharakteristikum: notwendig und unverlierbar
Als Wesenscharakteristikum der menschlichen Person ist Leiblichkeit:
- notwendig: keine menschliche Person existiert ohne Leiblichkeit; der Status „leiblich verfasste Person” konstituiert die Spezies.
- unverlierbar: Solange die Person existiert, ist sie leiblich; der sichere Tod ist gerade die Trennung von Leib und geistiger Substanz und damit das Ende der irdischen Personexistenz.
Bioethische Relevanz
Die Anerkennung der Leiblichkeit als wesenhaft hat substanzontologisch tragende Konsequenzen für mehrere bioethische Fragen:
Leihmutterschaft: Die austragende Frau wird in ihrer Leiblichkeit zum Produktionsmittel degradiert; das Kind wird zum Gegenstand eines Vertrags. Die leiblich-personale Einheit von Mutterschaft wird aufgespalten in genetische, austragende und soziale Mutterschaft — eine Spaltung, die der wesenhaften Einheit von Person und Leiblichkeit widerspricht.
Menschenhandel zur Organentnahme: Die Behandlung der Leiblichkeit als verwertbare Materie, getrennt von der personalen Selbstheit, ist substanzontologisch unmöglich (Leiblichkeit ist Eigenschaft der einen Person, nicht teilbar) und praktisch eine Verkennung der Personenwürde.
Irreversibler Hirnfunktionsausfall: Die Organspende nach Hirntod setzt voraus, dass die Person ohne Hirnfunktion bereits nicht mehr leiblich existiert. Die hier vertretene Ontologie verneint diese Identifikation: Solange der Körper noch lebt (atmend, durchblutet, mit fortbestehender hypothalamischer Funktion), ist die Leiblichkeit der Person nicht aufgelöst.
Transhumanismus: Die Vision einer Loslösung der Person von ihrem Leib (Mind Uploading, digitale Unsterblichkeit) ist substanzontologisch eine Verkennung dessen, was die menschliche Person ist — ein leibliches Wesen, dessen Wesensmerkmal nicht hinwegrationalisierbar ist.
Ontologische Einordnung
Oberbegriff: Wesenscharakteristikum der Person
Eigenschaften:
- notwendig: ja
- unverlierbar: ja
Zu unterscheiden von:
Verwandte Begriffe:
Kapitelzuordnung: Kapitel 4: Was ist menschliches Personsein?
Quellenangaben
- Hildebrand, Dietrich von (1971): Das Wesen der Liebe. Regensburg: Habbel.
- Wojtyła, Karol (1969/1981): Person und Tat. Freiburg: Herder.
- Johannes Paul II. (1979–1984): Theologie des Leibes. Mittwochs-Audienzen 1979–1984.
- Stein, Edith (1936/1950): Endliches und ewiges Sein. ESGA 11/12.
- Spaemann, Robert (1996): Personen. Versuche über den Unterschied zwischen ‘etwas’ und ‘jemand’. Stuttgart: Klett-Cotta.
- Balthasar, Hans Urs von (1973ff.): Theodramatik, Bd. II.
Siehe auch
- Leib
- Person
- Personsein
- Wesenscharakteristikum
- Erste Dimension
- Prote Energeia
- Leihmutterschaft
- Menschenhandel
Generiert via Abfrage aus der Personseins-Ontologie.