Fragmentierte Elternschaft ist die Aufspaltung der Elternschaft in genetische, austragende und soziale Elternschaft durch reproduktionsmedizinische Verfahren wie In-vitro-Fertilisation, Leihmutterschaft und Gametenspende.

In der natürlichen Ordnung sind genetische, austragende und soziale Elternschaft in einer Person (Mutter bzw. Vater) vereint. Die Fragmentierung widerspricht der personalen Einheit der Eltern-Kind-Beziehung und kann beim Kind zu Identitätskonflikten führen.

Aus personalontologischer Sicht ist die Familie eine Communio Personarum — eine Gemeinschaft von Personen, die auf der Liebe und der Selbsthingabe gründet. Die Fragmentierung löst diese Einheit auf und macht die Elternschaft zur vertraglichen Konstruktion. Karol Wojtyła betont, dass die Eltern-Kind-Beziehung keine bloße biologische oder soziale Funktion ist, sondern eine personale Beziehung, die auf der Personalistischen Norm gründet.

Die fragmentierte Elternschaft ist eine Form der praktischen Personvergessenheit, weil sie das Kind als Objekt eines Wunsches behandelt, dessen Herkunft vertraglich geregelt werden kann, anstatt als Person, die ein Recht auf die Einheit ihrer Herkunft hat.

Ontologische Einordnung

Oberbegriffe: Praktische Personvergessenheit

Kapitelzuordnung: Kapitel 5: Personvergessenheit

Siehe auch

Quellenangaben: Bexten 2017, S. 293 ff. (Personvergessenheit als Mangelphänomen).