Der relationale Personbegriff bestimmt die Person wesentlich durch ihre Beziehungen: Person ist, wer in Beziehung steht und durch Beziehung konstituiert wird. Er bildet neben dem substanzontologischen und dem empirisch-funktionalistischen Personbegriff den dritten basalen Personbegriff (vgl. Bexten 2017, S. 117 ff.). Er erfasst eine wesentliche Wahrheit: Die menschliche Person ist nicht als isoliertes Individuum zu verstehen, sondern wesentlich auf andere Personen bezogen. Liebe, Bejahung, Verzeihen, Selbsttranszendenz — all dies setzt Beziehung voraus. Der relationale Personbegriff hat historisch auch einen theologischen Ursprung: In der Trinitätslehre werden die göttlichen Personen als Relationen verstanden.
Die Dissertation zeigt jedoch, dass ein rein relationaler Personbegriff unzureichend ist. Beziehung setzt jemanden voraus, der in Beziehung steht. Ohne Substanz gibt es kein Subjekt der Relation. Die Person hat Beziehungen, weil sie zunächst ist — gemäß agere sequitur esse. In der Gegenwart vertreten Mark Coeckelbergh (sozial-relationale Begründung des Moralstatus in der Roboterethik) und Luciano Floridi (Information Ethics) rein relationale bzw. informationsontologische Gegenentwürfe, die den substantiellen Träger der Relation tendenziell auflösen — und sich damit genau dem Einwand aussetzen, den der substanzontologisch-relationale Personbegriff formuliert.
Die Lösung der Dissertation ist die Integration. Der adäquate Personbegriff ist substanzontologisch-relational (Bexten 2017, S. 129): Die Person ist geistige Substanz im Leib in Relation. Thomas von Aquin begründet dies damit, dass die Person immer schon in Relation steht. Als geistiges Wesen ist sie auf die Wahrheit und auf andere Personen hin offen (Intentionalität). Die basalen Relationen (bR1-bR5) zeigen, wie der Personbegriff sich zum Menschenbegriff verhält. Wojtyła, Spaemann, Scheler und Hengstenberg betonen jeweils verschiedene Aspekte der Relationalität der Person, ohne die substantielle Grundlage aufzugeben.
Ontologische Einordnung: Oberbegriff: Personbegriff; Unterbegriff: Substanzontologisch Relationaler Personbegriff
Kapitelzuordnung: Kapitel 3: Was ist eine Person?
Quellenangaben: Bexten 2017, S. 117–120, 129 (basale Personbegriffe).
Weitere Quellen:
- Thomas von Aquin: Summa Theologiae I, q. 29, a. 4 (Person und Relation in der Trinitätslehre).
- Wojtyła, Karol (1969): Person und Tat (Osoba i czyn). Krakau (Relationalität und personales Handeln).
- Spaemann, Robert (1996): Personen. Versuche über den Unterschied zwischen „etwas” und „jemand”. Stuttgart: Klett-Cotta.
- Scheler, Max (1913/1916): Der Formalismus in der Ethik und die materiale Wertethik. Halle: Niemeyer.
- Hengstenberg, Hans Eduard (1957): Philosophische Anthropologie. Stuttgart: Kohlhammer.
Siehe auch: Substanzontologischer Personbegriff, Empirisch-funktionalistischer Personbegriff, Basale Relationen, Person, Personsein, Substanz, Liebe, Bejahung, Selbsttranszendenz, Innerlichkeit, Intentionalität, Würde, Personalistische Norm, Menschliche Person, Natur, Agere sequitur esse, Jemand, Freiheit, Vernunft, Erkenntnis, Wahrheit, Leib, Personverhalten, Dritte Dimension, Personvergessenheit, Metaphysik, Verzeihen, Embryo, Seele, Thomas von Aquin, Karol Wojtyła, Robert Spaemann, Max Scheler, Hans Eduard Hengstenberg, Boëthius, Josef Seifert, Edith Stein, Mark Coeckelbergh, Luciano Floridi, Kapitel 3: Personbegriff, Kapitel 4: Personsein