Die Personalistische Norm besagt: Die menschliche Person ist um ihrer selbst willen zu bejahen und zu lieben. Dieser Grundsatz geht auf Karol Wojtyła zurück und ist keine bloße Pflicht oder ein von außen auferlegtes Gesetz, sondern die einzig angemessene Antwort auf das, was der Mensch von sich aus ist. Sie folgt aus dem Wesen der Person selbst: Wer die Person erkennt, erkennt auch, dass ihr Bejahung und Liebe gebührt.
Aus dem Buch
“Das Vergessen des Personseins ist immer auch eine sittlich falsche Haltung. Es ist nicht nur ein Irrtum — es ist ein Unrecht. Es bedeutet immer die Entmenschlichung des Menschen.”
— Warum uns das alle angeht, Kapitel 5
Die Norm verbindet Erkenntnis und Ethik: Sie setzt die Einsicht in das Personsein und die Würde des Menschen voraus. Jede Spielart der Personvergessenheit — ob in der Theorie oder in der Praxis — stellt einen Verstoß gegen diese angemessene Antwort auf das Sein der Person dar (vgl. Bexten 2017, S. 261—270). Robert Spaemann betont, dass es keine Ethik ohne Metaphysik geben kann: “Wir sahen das bereits hinsichtlich der Notwendigkeit, den Anderen als wirklich, als Ding an sich betrachten zu müssen, um überhaupt so etwas wie eine Verpflichtung ihm gegenüber zu erfahren.”
Die Personalistische Norm steht im Gegensatz zu jeder Instrumentalisierung des Menschen. Sie richtet sich gegen die Behandlung von Personen als bloße Mittel, als Funktionsträger oder als austauschbare Exemplare einer Gattung. Sie gilt für jede menschliche Person — vom Embryo bis zum Sterbenden, unabhängig von Fähigkeiten, Zustand oder Personverhalten. In der dritten Dimension des Personseins verwirklicht der Mensch diese Norm durch freie Bejahung des anderen als Jemand und durch Selbsttranszendenz.
Kapitelzuordnung: Kapitel 1: Einleitung, Kapitel 4 (bes. 4.7.5), Kapitel 5
Personkonforme Norm
Eine rechtliche Norm, die mit der Personalistischen Norm übereinstimmt. Eine personkonforme Norm achtet die Würde der Person und fördert die Aktualisierung der Dimensionen des Personseins. Sie steht im Gegensatz zur personwidrigen Norm, die der Personalistischen Norm widerspricht.
Die Unterscheidung zwischen personkonformen und personwidrigen Normen ist das Kriterium für die sittliche Legitimität positiven Rechts. Ein Gesetz, das der Personalistischen Norm entspricht, ist sittlich legitim. Ein Gesetz, das ihr widerspricht, ist sittlich illegitim — auch wenn es rechtlich gültig ist. Das Naturrecht bildet den Maßstab dieser Unterscheidung (vgl. Bexten 2017, S. 225–232).
Ontologische Einordnung:
- Oberbegriff: Rechtliche Norm
Ontologische Beziehungen:
- disjunkt mit: Personwidrige Norm
Kapitelzuordnung: Kapitel 5: Personvergessenheit
Siehe auch: Personalistische Norm, Naturrecht, Würde, Person, Sittliches Sollen
Personwidrige Norm
Eine personwidrige Norm ist eine rechtliche Norm, die der Personalistischen Norm widerspricht. Sie ist sittlich illegitim, auch wenn sie rechtlich gültig ist. Die Unterscheidung zwischen rechtlicher Geltung und sittlicher Legitimität gehört zu den Grundeinsichten der personalistischen Ethik: Nicht alles, was Gesetz ist, ist auch gerecht.
Die personwidrige Norm behandelt die Person nicht als Jemand, dem Würde zukommt. Sie instrumentalisiert die Person oder missachtet ihr Personsein. Solche Normen stehen im Widerspruch zur personkonformen Norm, die das Recht an der ontologischen Würde der Person ausrichtet. Wo eine Rechtsordnung personwidrige Normen enthält, wird sie selbst zu einer Form der Personvergessenheit. Sie wird zur institutionalisierten Missachtung dessen, wer der Mensch ist.
Ontologische Einordnung
Oberbegriff: Rechtliche Norm
Ontologische Beziehungen:
- widerspricht: Personalistische Norm
- disjunkt mit: Personkonforme Norm
Siehe auch
- Menschliche Person
- Bejahung
- Vernunft
- Wahrheit
- Erste Dimension
- Zweite Dimension
- Substanz
- Seele
- Vorsichtsprinzip — Konkretisierung der Norm in der Todesfeststellung
- Dead Donor Rule — Konkretisierung der Norm in der Transplantationsmedizin
- Benedikt XVI.
Quellenangaben: Bexten 2017, S. 278 (Personalistische Norm), S. 300–301, 306 (Norm und Personvergessenheit), S. 312, 314 (Norm und Praxis).
Weitere Quellen:
- Wojtyła, Karol (1960): Liebe und Verantwortung (Miłość i odpowiedzialność). Towarzystwo Naukowe KUL, Lublin (Formulierung der Personalistischen Norm).
- Kant, Immanuel (1785): Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Akademie-Ausgabe Bd. IV, S. 429 (Selbstzweckformel).
- Spaemann, Robert (1996): Personen. Versuche über den Unterschied zwischen „etwas” und „jemand”. Stuttgart: Klett-Cotta.
Ontologische Einordnung: Unterbegriffe: Lebensrecht, Führungsgrundsatz, Verteilungsgerechtigkeit
Ontologische Beziehungen:
-
hat ontologischen Grund: Ontologische Würde
-
ist Wertantwort auf: Personsein
-
wird als Norm verletzt von: Instrumentalisierung, Leihmutterschaft, Personvergessenheit