Notwendiges Konstitutionsmerkmal des Personseins. Es gibt keine Person ohne Leben. Leben gehört notwendigerweise zum Personsein. Leben ist ontologisch ein Akt — ein Wirklichsein, das sich in verschiedenen Stufen entfaltet.

Die Personalontologie unterscheidet Biologisches Leben, Geistiges Leben, Rationales Leben und Personales Leben. Entscheidend ist die These der Dissertation: Bei der menschlichen Person sind biologisches und personales Leben realiter und formaliter nicht zu unterscheiden — menschliches Leben ist immer personales Leben. Es gibt kein Stadium, in dem ein Mensch zwar biologisch lebt, aber noch nicht Person wäre (vgl. Bexten 2017, S. 160–178).

Ontologische Einordnung:

Kapitelzuordnung: Kapitel 4: Personsein

Quellenangaben: Bexten 2017, S. 210–218 (Leben und Personsein).

Weitere Quellen:

  • Thomas von Aquin: Summa Theologiae, I, q. 18 (über das Leben und seine Stufen)
  • Aristoteles: De Anima, Buch II (zur Seele als Lebensprinzip)
  • Spaemann, Robert: Personen. Versuche über den Unterschied zwischen „etwas” und „jemand” (1996). Stuttgart: Klett-Cotta. (zur Identität von Leben und Personsein)

Siehe auch: Biologisches Leben, Geistiges Leben, Personales Leben, Personsein, Person, Akt, Seele, Belebte Substanz, Erste Dimension