Gewissen
Das innere Urteil der Person über die sittliche Qualität ihrer Handlungen. Das Gewissen ist das „Organ” der Dritten Dimension — in ihm wird die Person sich ihres sittlichen Seins bewusst.
Gewissen als personaler Akt
Das Gewissen ist kein bloßes Gefühl und kein gesellschaftliches Konstrukt. Es ist ein Akt der Vernunft, in dem die Person eine konkrete Handlung an der sittlichen Wahrheit misst. Das Gewissen setzt Selbstbewusstsein voraus: Nur ein Wesen, das sich seiner selbst bewusst ist, kann seine eigenen Handlungen beurteilen. Es setzt ferner Freiheit voraus: Nur ein freies Wesen kann für das, was es tut, Verantwortung tragen.
Gewissen und die Dritte Dimension
In der Ontologie des Personseins gehört das Gewissen zur Dritten Dimension — der Dimension der sittlichen Vervollkommnung. Während die Erste Dimension das grundlegende geistige Dasein und die Zweite Dimension das bewusste, rationale und freie Handeln umfasst, betrifft die Dritte Dimension das sittliche Sein der Person: die Ausrichtung auf das Gute durch Erkenntnis, Tugend und Liebe.
Das Gewissen bewertet eine Handlung hinsichtlich ihrer sittlichen Qualität. Es ist damit das innerste Moment, in dem die Personalistische Norm — die Person ist um ihrer selbst willen zu bejahen — im konkreten Handeln wirksam wird.
Recht auf Gewissensfreiheit
Das Recht auf Gewissensfreiheit gründet in der Rationalität und Wahrheitsfähigkeit der Person. Weil das Gewissensurteil ein Akt personaler Vernunft ist, darf es von außen nicht erzwungen werden. Gewissensfreiheit schützt nicht eine beliebige Meinung, sondern den Raum, in dem die Person ihr Verhältnis zur sittlichen Wahrheit vollzieht.
Ontologische Einordnung:
- Oberklasse: Seiendes
- Relation: bewertet (Handlungen hinsichtlich sittlicher Qualität)
- gehört zur: Dritten Dimension
Siehe auch: