Freiheit im philosophischen Sinne ist die Fähigkeit des Menschen, sich selbst zu bestimmen. Der Mensch ist nicht festgelegt auf eine einzige Verhaltensweise wie das Tier, das seinen Instinkten folgt. Er kann wählen: für dies oder jenes, für das Gute oder das Böse, für Wahrheit oder Lüge. Robert Spaemann betont: Diese Freiheit ist nicht bloß eine Wahl zwischen Optionen. Sie ist die Fähigkeit zur Selbstbestimmung im radikalen Sinn — der Mensch entscheidet, indem er handelt, zugleich darüber, wer er ist und wer er sein will.
Aus dem Buch
“Blaise Pascal hat den Menschen einmal ein ‘denkendes Schilfrohr’ genannt: zerbrechlich wie ein Halm im Wind, und doch größer als das ganze Weltall, weil er weiß, dass er zerbrechlich ist.”
— Drei Dimensionen des menschlichen Personseins, Kapitel 4
Freiheit gehört zu den Wesensmerkmalen der zweiten Dimension des Personseins. Der bewusste Mensch ist “Herr seiner selbst”: Er kann seine Triebe beherrschen, nein sagen, wo alles in ihm ja schreit, und ja sagen, wo alles in ihm nein schreit. Diese Herrschaft über sich selbst impliziert Verantwortung: Wer Herr seiner Handlungen ist, muss auch für sie einstehen. Freiheit ist damit die Voraussetzung für sittliches Handeln in der dritten Dimension — für Verdienst und Schuld, für die Verwirklichung oder Verfehlung der eigenen Eigentlichkeit (vgl. Bexten 2017, S. 202—230).
Die Tradition unterscheidet zwischen dem actus humanus (der bewussten, freien personalen Handlung) und dem actus hominis (der unwillkürlichen Tätigkeit). Nur der actus humanus zeigt das Personverhalten in seiner vollen Kraft und setzt die Person als personal-erst-ursächlich Handelnde ein.
Aus der Freiheit erwächst auch die Möglichkeit der Selbsttranszendenz: sich über sich selbst hinauszubewegen, den anderen als Jemand zu begegnen und zu lieben. Karol Wojtyła hat das Zusammenspiel von Freiheit und Personalistischer Norm besonders herausgearbeitet.
Ontologische Einordnung: Oberbegriffe: Urphänomen, Wesenscharakteristikum (als FreierWille)
Ontologische Beziehungen:
- wird vorausgesetzt von: Personale Liebe, Selbsthingabe, Selbstbeherrschung
- ist Grund für: Recht auf Freiheit (gründetIn)
Kapitelzuordnung: Kapitel 4: Was ist menschliches Personsein? (bes. 4.7.4)
Quellenangaben: Bexten 2017, S. 260, 272–273, 283 (Freiheit und Selbstbestimmung), S. 291 (dritte Dimension).
Weitere Quellen:
- Spaemann, Robert (1996): Personen. Versuche über den Unterschied zwischen „etwas” und „jemand”. Stuttgart: Klett-Cotta.
- Pascal, Blaise (1670): Pensées. Nr. 347 (Brunschvicg) („roseau pensant” — „denkendes Schilfrohr”).
Siehe auch: