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Die Bereitstellung von Ei- oder Samenzellen durch eine dritte Person zum Zweck der künstlichen Befruchtung. Die Gametenspende führt zur Aufspaltung der Elternschaft in genetische und soziale Elternschaft und verletzt die Einheit von Zeugung und Elternschaft, die der Personalistischen Norm zugrunde liegt (vgl. Bexten 2017, S. 330 ff.).

Die Gametenspende ist eine Form der praktischen Personvergessenheit, weil sie die personale Beziehung zwischen Eltern und Kind in ihre biologischen Komponenten zerlegt. In der natürlichen Ordnung sind genetische, austragende und soziale Mutterschaft bzw. Vaterschaft in einer Person vereint. Die Gametenspende zerreißt diese Einheit und erzeugt eine fragmentierte Elternschaft, in der das Kind nicht weiß oder nicht wissen kann, wer seine leiblichen Eltern sind.

Aus personalontologischer Sicht ist die Zeugung eines Kindes kein bloß biologischer Vorgang, sondern ein zutiefst personaler Akt. In der Zeugung geben zwei Personen einer neuen Person das Sein. Die Gametenspende trennt die biologische Weitergabe des Lebens von der personalen Beziehung der Eltern. Sie reduziert die Gameten — Keimzellen, die die genetische Identität einer Person tragen — auf Material, das ausgetauscht werden kann.

Die Ontologie unterscheidet die Samenspende und die Eizellspende als Unterbegriffe der Gametenspende. Beide werfen spezifische Probleme auf: Die Eizellspende erfordert invasive medizinische Eingriffe bei der Spenderin; die Samenspende kann zur Existenz zahlreicher genetischer Halbgeschwister führen, die einander nicht kennen.

Für den Embryo, der aus einer Gametenspende entsteht, ergeben sich tiefgreifende Fragen der Identität: Das Recht des Kindes, seine Herkunft zu kennen, wird strukturell verletzt. Die Instrumentalisierung zeigt sich darin, dass die Interessen der Erwachsenen (Kinderwunsch) über die Rechte des entstehenden Kindes gestellt werden.

Ontologische Einordnung:

Kapitelzuordnung: Kapitel 5: Personvergessenheit

Eizellspende

Die Eizellspende ist ein reproduktionsmedizinisches Verfahren, bei dem eine Frau ihre Eizellen einer anderen zur Verfügung stellt, damit diese ein Kind austragen kann. Aus personalontologischer Sicht wirft die Eizellspende grundlegende Fragen auf, weil sie die Mutterschaft aufspaltet: Die genetische Mutter und die austragende Mutter sind nicht mehr dieselbe Person. Es entsteht eine fragmentierte Elternschaft, in der die natürliche Einheit von Zeugung, Schwangerschaft und Geburt bewusst aufgelöst wird.

Die Personalistische Norm fordert, dass die Person nie bloß als Mittel gebraucht wird. Dies gilt sowohl für die Spenderin, deren Leiblichkeit einem technischen Verfahren unterworfen wird, als auch für das entstehende Kind, das von Anfang an in eine gespaltene Herkunft hineingestellt wird.

Die Eizellspende gehört wie die Samenspende und die Leihmutterschaft zu jenen Verfahren, die den Wunsch nach einem Kind über die Frage stellen, was dem Kind als Jemand geschuldet ist — nämlich die Einheit seiner leiblichen Herkunft.

Samenspende

Die Samenspende ist ein reproduktionsmedizinisches Verfahren, bei dem ein Mann sein Sperma zur Verfügung stellt, damit eine Frau ein Kind empfangen kann, ohne dass der genetische Vater als sozialer Vater in Erscheinung tritt. Aus personalontologischer Sicht wirft die Samenspende grundlegende Fragen auf, weil sie die Vaterschaft bewusst aufspaltet und damit eine fragmentierte Elternschaft erzeugt.

Das Kind, das durch Samenspende entsteht, wird von Anfang an in eine Situation hineingestellt, in der seine leibliche Herkunft nicht mit seiner sozialen Wirklichkeit übereinstimmt. Die Personalistische Norm fordert, dass die Person — auch die zukünftige Person — nie bloß als Mittel behandelt wird.

Wenn die Zeugung eines Kindes von der personalen Beziehung der Eltern abgelöst und zu einem technischen Vorgang wird, besteht die Gefahr, dass das Kind als Gegenstand eines Wunsches statt als Jemand mit eigenem Recht betrachtet wird. Die Samenspende gehört wie die Eizellspende und die Leihmutterschaft zu den Verfahren, die im Licht der Personalontologie einer kritischen Prüfung bedürfen.

Quellenangaben: Bexten 2017, S. 330 ff. (Gametenspende und fragmentierte Elternschaft).

Weitere Quellen:

  • Wojtyła, Karol (1960): Liebe und Verantwortung. Towarzystwo Naukowe KUL, Lublin (Personalistische Norm und Einheit von Zeugung und Elternschaft).
  • Katechismus der Katholischen Kirche (1997), Nr. 2376–2377 (zur moralischen Bewertung der heterologen Befruchtung).

Siehe auch