Akzidenz
Ein Akzidenz (lat. accidens, das Hinzufallende) ist eine Eigenschaft, die an einem eigenständigen Wesen haftet, aber nicht für sich allein bestehen kann — etwa Haarfarbe, Körpergröße oder eine bestimmte Fähigkeit. Bereits Boëthius hat eingesehen, dass das Personsein nicht im Bereich der Akzidenzien, sondern im Bereich der Substanz angesetzt werden muss: Wäre Person bloß eine hinzutretende Eigenschaft, könnte sie verloren gehen wie jedes andere Akzidenz. Das Personverhalten — also das, was die Person tut und äußert — gehört zum akzidentellen Bereich und darf nicht mit dem Personsein selbst verwechselt werden. Wer das Personsein von akzidentellen Fähigkeiten wie Bewusstsein oder Rationalität abhängig macht, begeht einen kategorialen Fehler (vgl. Bexten 2017, S. 115—130).
Ontologische Einordnung: Oberbegriff: Seiendes; Unterbegriffe: Interpersonale Relation, Räumliche Ausdehnung, Soziale Rolle
Ontologische Beziehungen:
Siehe auch:
- Substanz
- Personsein
- Person
- Menschliche Person
- Personverhalten
- Akt und Potenz
- Form und Stoff
- Natur
- Seele
- Leib
- Würde
- Jemand
- Erste Dimension
- Zweite Dimension
- Agere sequitur esse
- Personbegriff
- Empirisch-funktionalistischer Personbegriff
- Substanzontologischer Personbegriff
- Selbstbewusstsein
- Vernunft
- Freiheit
- Erkenntnis
- Embryo
- Demenz
- Personvergessenheit
- Basale Relationen
- Metaphysik
- Wesensgesetz
- Boëthius
- Thomas von Aquin
- Aristoteles
- Kapitel 4: Personsein
- Kapitel 3: Personbegriff