Natur (lat. natura) bezeichnet in der philosophischen Tradition das Wesen eines Seienden — das, was es zu dem macht, was es ist. Die konstitutive Natur der menschlichen Person ist ihre rationale Natur: Sie ist ihrem Wesen nach vernunftbegabt (Bexten 2017, S. 184 ff., 223 ff.).

Verschiedene Bedeutungen von “Natur”

Die Dissertation unterscheidet mehrere Bedeutungen des Wortes “Natur” (Bexten 2017, S. 223 ff.):

  1. Konstitutive Natur: Das Wesen eines Seienden, seine Wesensform
  2. Natur als Gesamtheit: Die “Natur” im Sinne der physischen Welt
  3. Natur als Gegensatz zu Kultur: Das Natürliche im Gegensatz zum Gemachten

Für die Personontologie ist die erste Bedeutung entscheidend.

Natur und Person

Boëthius definiert die Person als naturae rationalis individua substantia: Die Person ist eine individuelle Substanz rationaler Natur. Die Natur bestimmt, was ein Seiendes ist; die Person ist das Wer, das diese Natur besitzt. Thomas von Aquin vertieft dies: Die Person ist “das Vollkommenste in der ganzen Natur” (perfectissimum in tota natura).

Natur, Form und Akt

Die konstitutive Natur steht in engem Zusammenhang mit Form und Stoff sowie Akt und Potenz. Die rationale Seele ist die Wesensform des Menschen; sie bestimmt seine Natur als geistiges Wesen im Leib. Das Prinzip agere sequitur esse besagt: Aus der rationalen Natur folgt die Fähigkeit zu rationalem Personverhalten.

Natur und Personverhalten

Die Natur enthält die Vermögen (Potenzen), die im Personverhalten aktualisiert werden: Vernunft, Freiheit, Selbstbewusstsein, Intentionalität. Doch die Natur ist mehr als ihre aktuale Verwirklichung: Ein Embryo hat rationale Natur, auch wenn er Vernunft noch nicht aktuell ausübt.

Gegenposition

Der empirisch-funktionalistische Personbegriff kennt keine konstitutive Natur: Er bestimmt die Person allein durch aktuell vorhandene Fähigkeiten. John Locke und Peter Singer lösen die Person von einer festen Natur und machen sie zum Ergebnis kontingenter Eigenschaften.

Konstitutive Natur

Die konstitutive Natur (natura) ist dasjenige innere Prinzip eines Seienden, das sein Wesen bestimmt und damit festlegt, was es seiner Art nach ist. Thomas von Aquin versteht natura als principium operationis: Die Natur ist der Ursprung des arteigenen Tätigseins. Die konstitutive Natur bestimmt somit nicht nur, was ein Seiendes ist, sondern auch, wozu es von sich aus strebt und was es zu tun vermag (vgl. Bexten 2017, S. 128—135).

Als Unterklasse der Natur im allgemeinen Sinne grenzt sich die konstitutive Natur von bloß akzidentellen Bestimmungen ab. Sie steht in engem Zusammenhang mit der Form als dem wesensbestimmenden Prinzip der Substanz. Für die Person ist die konstitutive Natur die rationale Natur (natura rationalis). Weil die menschliche Person wesensmäßig vernunftbegabt ist, besitzt sie die Anlage zum Erkennen, Wollen und Lieben.

Die menschliche Natur als konstitutive Natur begründet die Einheit von Leib und Geist und ist der ontologische Grund der Würde jeder menschlichen Person.

Ontologische Beziehungen:

Menschliche Natur

Die menschliche Natur ist die rationale Natur in leiblicher Verwirklichung (vgl. Bexten 2017, Kap. 4.6.6). Sie ist immer als männlich oder weiblich bestimmt — als Mann oder Frau — und schließt die Hinordnung auf die Person des anderen Geschlechts ein.

Als Unterklasse der rationalen Natur ist sie das innere Prinzip, das den Menschen zu dem macht, was er wesenhaft ist. Spaemann formuliert im Rückgriff auf Boëthius: “Das Sein von Personen ist das Haben einer Natur.” Die menschliche Natur konstituiert die menschliche Person als Person. Sie ist nicht etwas, das die Person hat, sondern das, wodurch die Person als diese bestimmte Person existiert. Jede menschliche Person besitzt genau eine menschliche Natur.

Ontologische Einordnung: Oberbegriff: Rationale Natur, Natur, Form; Kapitelreferenz: Kap. 4.6.6

Natürliche Lebensgrundlage

Die natürlichen Lebensgrundlagen umfassen die natürlichen Bedingungen — Luft, Wasser, Boden, Klima, Artenvielfalt —, die für das leibliche Leben und damit für die Erste Dimension des Personseins unentbehrlich sind. Als materiale Ressource bilden sie die Voraussetzung dafür, dass die Person als Leib-Seele-Einheit überhaupt existieren kann.

Die menschliche Person ist auf die natürlichen Lebensgrundlagen angewiesen und trägt zugleich Verantwortung für deren Erhalt. Die ökologische Verantwortung gründet nicht primär in einem abstrakten Naturschutzgedanken, sondern in der Einsicht, dass die Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen die Existenzbedingungen gegenwärtiger und zukünftiger Personen gefährdet. Ein Ökosystem ist notwendige Bedingung für die Erste Dimension des Personseins.

Ontologische Einordnung

Oberbegriff: Materiale Ressource

Ontologische Beziehungen:

Ökologische Verantwortung

Die ökologische Verantwortung ist die Pflicht der Person, die natürlichen Lebensgrundlagen zu bewahren und sorgsam mit ihnen umzugehen (vgl. Bexten 2017, S. 322 ff.).

Diese Verantwortung gründet nicht primär in einem Eigenrecht der Natur, sondern in der Würde gegenwärtiger und zukünftiger Personen, die auf intakte Ökosysteme als Voraussetzung menschenwürdigen Lebens angewiesen sind. Die Person steht als geistiges Wesen nicht einfach innerhalb der Natur, sondern ihr gegenüber in einem Verhältnis der Verantwortung — als Hüterin, nicht als Ausbeuterin.

Die ökologische Verantwortung ist eng mit der intergenerationalen Gerechtigkeit verknüpft. Wer die Erde zerstört, beraubt kommende Personen ihrer Lebensgrundlage. Sie steht im Dienst des Gemeinwohls und gehört zu den konkreten Forderungen der Gerechtigkeit.

Ontologische Beziehungen:

Ökosystem

Ein Netzwerk lebender und nicht-lebender Entitäten in wechselseitiger Abhängigkeit. Notwendige Bedingung für die leibliche Existenz der Person.

Ontologische Beziehungen:

Ökosysteme als Bedingung des Personseins

Ontologische Relation: Ökosysteme sind notwendige Bedingung für die Dimensionen des Personseins — insbesondere für die leibliche Existenz der Person in der Ersten Dimension. Ohne intakte natürliche Lebensgrundlagen kann die Person ihre Dimensionen nicht aktualisieren. Hieraus leitet die Ontologie die ökologische Verantwortung ab. Diese Relation verbindet die Naturphilosophie mit der Personalontologie: Weil der Leib als Form-Materie-Komposit auf materielle Bedingungen angewiesen ist, hat jede Schädigung des Ökosystems mittelbar personale Relevanz. Die Relation begründet zugleich die Pflicht gegenüber zukünftigen Personen: Die Erhaltung intakter Ökosysteme ist Voraussetzung dafür, dass auch künftige Personen ihre Dimensionen aktualisieren können.

Ökologische Schädigung als Personvergessenheit

Ontologische Relation: Ein Seiendes schädigt ein Ökosystem. Die Schädigung natürlicher Lebensgrundlagen betrifft indirekt die Person, weil natürliche Lebensgrundlagen notwendige Bedingung für die leibliche Existenz der Person sind (istNotwendigeBedingungFür-Relation). Ökologische Schädigung ist daher stets auch eine Form der Personvergessenheit — ein Vergessen der Abhängigkeit des leiblichen Personseins von intakten Ökosystemen.

Rationale Natur

Die rationale Natur (natura rationalis) ist die spezifische Form der konstitutiven Natur, die das Personsein des Menschen begründet. Im Anschluss an die klassische Definition des Boethius — persona est naturae rationalis individua substantia — bestimmt die Dissertation die rationale Natur als das, was den Menschen als Person konstituiert (vgl. Bexten 2017, S. 88 ff.).

Die rationale Natur umfasst die Fähigkeit zu Vernunfterkenntnis, freiem Willensvollzug und sittlicher Selbstbestimmung. Entscheidend ist: Die Person besitzt die rationale Natur nicht als erworbene Eigenschaft, sondern als Wesensmerkmal. Auch dort, wo die Vernunftfähigkeit nicht aktuell ausgeübt werden kann — etwa beim Embryo, im Koma oder bei schwerer Behinderung —, bleibt die rationale Natur als substantielle Bestimmung erhalten.

Thomas von Aquin unterscheidet klar zwischen dem Vermögen (potentia) und dessen Verwirklichung (actus). Das Fehlen des Aktes hebt das Vermögen nicht auf.

Tierwohl

Tierwohl ist eine aus dem intrinsischen Wert empfindungsfähiger Tiere resultierende Verpflichtung. Diese Verpflichtung ist schwächer als die Pflicht gegenüber Personen, aber real — sie lässt sich nicht auf bloße Nützlichkeitserwägungen reduzieren, sondern gründet im intrinsischen Wert empfindungsfähiger Lebewesen. Die innertierische Unterscheidung zwischen höheren und niederen Tieren — geführt am Kriterium des zentralen Nervensystems und der belegten Empfindungsfähigkeit — gibt dieser Verpflichtung ihre abgestufte Form.

Die personalontologische Einordnung ist hier entscheidend: Tiere sind keine Personen. Ihnen fehlt die geistige Innerlichkeit, die Selbstreflexion, die Freiheit und die Fähigkeit zur Selbsttranszendenz, die das Personsein ausmachen. Gleichwohl sind sie auch keine bloßen Dinge oder Mechanismen. Als empfindungsfähige Seiende besitzen sie einen objektiven Wert, der eine angemessene Antwort verlangt. Diese Antwort besteht darin, ihr Wohl zu achten. Das bedeutet: ihnen unnötiges Leid zu ersparen, ihre natürlichen Bedürfnisse zu respektieren und ihre Lebensbedingungen so zu gestalten, dass sie ihrem Wesen entsprechen.

Die Verpflichtung zum Tierwohl folgt nicht aus einer Gleichsetzung von Tier und Person — diese wäre ontologisch unhaltbar. Sie folgt aus der allgemeinen Einsicht, dass jedes Seiende, das einen intrinsischen Wert besitzt, eine ihm angemessene Behandlung verdient. Die Verantwortung der Person gegenüber empfindungsfähigen Tieren ist Teil ihrer umfassenderen ökologischen Verantwortung gegenüber der Natur als ganzer.

Zugleich gilt: Die Hierarchie der Werte bleibt bestehen. Die Rechte der Person haben Vorrang vor dem Tierwohl. Es wäre eine Verkehrung des ordo amoris, das Wohl der Tiere über die Würde der Person zu stellen. Aber dieser Vorrang entbindet die Person nicht von ihrer Pflicht gegenüber den Tieren — er ordnet sie nur ein.

Ontologische Einordnung

Ontologische Beziehungen:

Quellenangaben: Bexten 2017, S. 184–186 (konstitutive Natur), S. 223–226 (Bedeutungen von ‘Natur’).

Weitere Quellen:

  • Thomas von Aquin: Summa Theologiae, I, q. 29 (zur Person als individuelle Substanz rationaler Natur)
  • Boëthius: Contra Eutychen et Nestorium, cap. 3. (zur Definition der Person über die rationale Natur)
  • Spaemann, Robert: Personen. Versuche über den Unterschied zwischen „etwas” und „jemand” (1996). Stuttgart: Klett-Cotta. (zum Zusammenhang von Natur und Personsein)
  • Locke, John: An Essay Concerning Human Understanding (1690). Book II, Ch. 27. (zum empiristischen Personbegriff ohne konstitutive Natur)
  • Singer, Peter: Practical Ethics (1979/1993). Cambridge University Press. (zur funktionalistischen Auflösung der Natur als Gegenposition)

Ontologische Einordnung: Oberbegriff: Form; Unterbegriff: Konstitutive Natur

  • hatNatur: “Das Sein von Personen ist das Haben einer Natur” (Spaemann/Boëthius)

Siehe auch