Der Tod ist das Ende der leiblichen Existenz der Person. Er markiert das Ende der Lebensspanne und ist als Ereignis zu verstehen, nicht als Prozess. Der Prozess ist das Sterben. Die Ontologie lässt die Frage nach einem Fortleben der geistigen Substanz nach dem Tod offen.

Als Gegenpol zur Empfängnis bildet der Tod die andere Grenze des irdischen Personseins. Die Würde der Person gilt bis zum Tod uneingeschränkt. Die Achtung vor dem Verstorbenen bezeugt, dass die Person als Jemand in Erinnerung bleibt, nicht als Etwas.

Ontologische Einordnung: Oberbegriff: Ereignis, Prozess; markiert Ende von: Lebensspanne, Postnatale Phase

Neuere Differenzierung: Todeskriterien

Die Ontologie unterscheidet seit der Erweiterung 2026 systematisch zwischen dem Tod selbst und seinen diagnostischen Schwellen. Ein Todeskriterium ist eine normativ-medizinische Festlegung, die bestimmt, unter welchen empirisch prüfbaren Bedingungen ein Mensch als tot gilt. Sie ist vom Tod selbst kategorial zu unterscheiden — das Kriterium ist die Schwelle, der Tod das ontologische Ereignis.

Zwei Hauptformen werden unterschieden: das kardiopulmonale Todeskriterium (klassisch vor 1968) und das Hirntodkriterium (seit Harvard 1968). Das Hirntodkriterium hat drei Subformen: Ganzhirntod-Konzept (USA, Deutschland), Hirnstammtod-Konzept (UK) und das nicht etablierte Großhirntod-Konzept (Veatch).

Die diagnostische Feststellung erfolgt über klinische und apparative Irreversibilitäts-Nachweisverfahren — etwa den Apnoetest. Diese liefern eine medizinisch diagnostizierte Irreversibilität, nicht die ontologische Irreversibilität der Trennung von Leib und geistiger Substanz.

Herz-Lungen-Maschine

Die Herz-Lungen-Maschine ist ein medizinisches Gerät, das die Pump- und Beatmungsfunktion von Herz und Lunge maschinell übernimmt. Bei irreversiblem Hirnfunktionsausfall ist sie die zentrale Form der maschinellen Lebenserhaltung. Aus personalontologischer Sicht wirft die Herz-Lungen-Maschine grundlegende Fragen auf. Solange der Leib als beseelter Leib existiert, ist die Person am Leben. Die maschinelle Aufrechterhaltung der Lebensfunktionen kann jedoch die Grenze zwischen Personsein und bloßer Funktionserhaltung verwischen. Die Frage nach dem Einsatz oder der Beendigung maschineller Lebenserhaltung berührt unmittelbar die Würde der Person und die Personalistische Norm.

Ontologische Einordnung: Oberbegriff: Maschinelle Lebenserhaltung

Irreversibler Hirnfunktionsausfall

Der irreversible Hirnfunktionsausfall (sog. Hirntod) bezeichnet den vollständigen und unwiderruflichen Ausfall aller Hirnfunktionen. Er ist jedoch nicht mit dem sicheren Tod der Person gleichzusetzen. Sofern die betroffene Person durch maschinelle Lebenserhaltung am Leben erhalten wird, lebt sie weiterhin. Das Personsein und die ontologische Würde bleiben vollständig erhalten. Betroffen ist ausschließlich die Deutera Energeia (Funktionsausübung), nicht die Prote Energeia (erste Wirklichkeit des Personseins).

Die Unterscheidung zwischen dem Ausfall von Funktionen und dem Verlust des Personseins ist ontologisch entscheidend. Das Personsein gründet in der ersten Dimension, die nicht von der aktuellen Ausübung kognitiver Fähigkeiten abhängt. Der irreversible Hirnfunktionsausfall erfordert zum Weiterleben maschinelle Lebenserhaltung. Diese ist notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung. Notwendig, weil ohne sie der sichere Tod eintritt. Nicht hinreichend, weil auch bei maschineller Unterstützung der Organismus versagen kann.

Siehe auch: Maschinelle Lebenserhaltung, Personsein, Würde, Schwere Demenz, Krankheit, Erste Dimension, Medizinische Pflege, Palliative Pflege

Maschinelle Lebenserhaltung

Maschinelle Lebenserhaltung bezeichnet die technische Aufrechterhaltung der leiblichen Lebensfunktionen einer Person durch medizinische Geräte, etwa die Herz-Lungen-Maschine oder ein Beatmungsgerät. Bei irreversiblem Hirnfunktionsausfall ist maschinelle Lebenserhaltung notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung für das Weiterleben: notwendig, weil ohne sie der sichere Tod eintritt; nicht hinreichend, weil auch bei maschineller Unterstützung der Organismus versagen kann.

Die maschinelle Lebenserhaltung ist eine Unterform der medizinischen Pflege und unterliegt als solche der Personalistischen Norm. Die Person, die durch Maschinen am Leben erhalten wird, bleibt in ihrem Personsein und ihrer Würde ungemindert. Die Entscheidung über den Einsatz oder die Beendigung maschineller Lebenserhaltung berührt fundamentale Fragen der personalen Würde.

Siehe auch: Irreversibler Hirnfunktionsausfall, Medizinische Pflege, Palliative Pflege, Personsein, Würde, Leib, Personalistische Norm

Palliative Pflege

Palliative Pflege ist jene Form der medizinischen Pflege, die auf die Linderung von Leid und die Begleitung im Sterben zielt, wenn Heilung nicht mehr möglich ist. Sie bejaht das Personsein bis zum letzten Augenblick und wahrt die Würde des Sterbenden. In der palliativen Pflege zeigt sich in besonderer Weise, dass das Personsein nicht von der Leistungsfähigkeit abhängt.

Palliative Pflege ist eine konkrete Gestalt der Personalistischen Norm angesichts des Todes: Sie erkennt an, dass die Person auch im Sterben Person bleibt und um ihrer selbst willen zu bejahen ist. Sie steht im Gegensatz zu jeder Form der aktiven Sterbehilfe, die das Personsein des Sterbenden instrumentalisiert oder negiert.

Siehe auch: Medizinische Pflege, Leid, Personsein, Würde, Personalistische Norm, Krankheit, Maschinelle Lebenserhaltung

Sterben

Das Sterben ist der Prozess, der mit dem Ereignis des Todes endet. Es ist ein zeitlich erstreckter Prozess, in dem die leiblichen Lebensfunktionen erlöschen. Die zentrale ontologische Aussage lautet: Auch im Sterben bleibt die Person Person. Das Personsein ist unverlierbar. Der sterbende Mensch ist kein “weniger Mensch” oder “weniger Person”. Er ist bis zum letzten Augenblick seiner leiblichen Existenz eine Person mit unverlierbarer Würde.

Diese Einsicht hat unmittelbare Konsequenzen für die ethische Bewertung des Umgangs mit Sterbenden und für die Frage der Personalistischen Norm am Lebensende.

Ontologische Einordnung: Oberbegriff: Prozess; endet mit: Tod

Siehe auch:

Quellenangaben: Bexten 2017, S. 24, 105, 191, 197, 207, 209, 216–217, 239, 254 (Tod und Personsein).

Weitere Quellen:

  • Thomas von Aquin: Summa Theologiae, I, q. 76, a. 1 (Seele als Form des Leibes und Trennung im Tod)
  • Singer, Peter (1979/1993): Practical Ethics. Cambridge: Cambridge University Press. (Gegenposition: Personbegriff an Bewusstseinsfunktionen gebunden)