Erkenntnis (cognitio, griech. γνῶσις) ist der personale Akt, in dem der Geist die Wirklichkeit berührt und Seiendes so erfasst, wie es ist. Im Unterschied zur bloßen Meinung erfasst Erkenntnis einen Sachverhalt, der unabhängig vom eigenen Denken besteht. Die Person erfindet ihn nicht, sie entdeckt ihn. Der Unterschied zwischen Einsicht und Meinung ist grundlegend: Eine Meinung kann wahr oder falsch sein, aber man weiß es nicht mit Gewissheit. Erkenntnis dagegen ist ein geistiges Erfassen, das festen Boden unter den Füßen gibt (vgl. Bexten 2017, S. 30–55).

Aus dem Buch

“In allen drei Fällen erkennen wir etwas, das nicht anders sein kann. Wir entdecken keine zufälligen Tatsachen, sondern notwendige Zusammenhänge. Genau das ist die Art von Erkenntnis, die für die Frage nach dem Wesen des Menschen entscheidend ist.”

Was genaues Hinschauen bedeutet, Kapitel 2

Die phänomenologische Methode lässt die Sache selbst zu Wort kommen, statt sie in ein vorgefasstes Schema zu pressen — man nimmt ernst, was sich zeigt, auch wenn es nicht zum gerade modischen Weltbild passt. Manche Wahrheiten lassen sich nicht beweisen wie einen mathematischen Satz; sie lassen sich nur aufzeigen. Man kann jemanden dorthin führen, wo die Einsicht möglich wird — aber man kann sie nicht erzwingen. Aristoteles formuliert: “Die Philosophie ist die Wissenschaft der Wahrheit.”

Erkenntnis als personaler Akt

Erkenntnis ist ein personaler Akt — ein Vollzug, der nur einer Person möglich ist. Ein Messgerät registriert, ein Tier nimmt wahr, aber nur die Person erkennt: Sie erfasst nicht nur, dass etwas der Fall ist, sondern warum es so ist und dass es nicht anders sein kann. Neben der Erkenntnis gehören zu den personalen Akten u.a. die Entscheidung, die Handlung, das intentionale Gefühl, die Einfühlung, das Urteil und der soziale Akt. Die Erkenntnis nimmt unter diesen Akten eine Grundstellung ein: Ohne Erkenntnis wäre kein anderer personaler Akt möglich — denn jede Entscheidung, jede Wertantwort, jede Liebe setzt ein Erfassen des Gegenübers voraus.

Erkenntnis und Personsein

Für die Frage nach dem Personsein ist Erkenntnis von besonderer Bedeutung. Das Personsein eines Menschen ist nie rein empirisch erfassbar. Es lässt sich nicht unter dem Mikroskop sehen oder im Gehirn-Scan abbilden. Es lässt sich nur geistig erfassen — durch Einsicht, nicht durch Messung.

Die Selbsterfahrung des Menschen — das unmittelbare Wissen um das eigene Dasein (si fallor, sum — “wenn ich mich täusche, bin ich”) — ist eine Erkenntnis, die nicht durch äußere Beobachtung, sondern durch geistige Einsicht zustande kommt. Sie setzt ein geistiges Wesen voraus. Husserl betonte: “Solange die Begriffe nicht unterschieden und geklärt sind, ist alle weitere Bemühung hoffnungslos.”

Sinnliche Erkenntnis

Die sinnliche Erkenntnis wird durch die äußeren Sinne vermittelt. Sie ist Grundlage aller menschlichen Erkenntnis: nihil est in intellectu quod non fürit prius in sensu — “nichts ist im Verstand, was nicht zuvor in den Sinnen war” — mit der thomistischen Einschränkung: nisi intellectus ipse — “außer dem Verstand selbst”. Die sinnliche Erkenntnis gibt der Person den ersten Zugang zur Wirklichkeit, bleibt aber auf das Einzelne, Konkrete, Sichtbare beschränkt.

Intellektuelle Erkenntnis

Die intellektuelle Erkenntnis geht über das Sinnliche hinaus und erfasst Wesenheiten, Prinzipien und notwendige Zusammenhänge. Sie umfasst die Wesenserschauung der realistischen Phänomenologie: den unmittelbaren geistigen Sachkontakt mit dem Wesen eines Seienden. Die Wesenserschauung ist keine mystische Schau, sondern eine methodisch strenge Form intellektueller Erkenntnis, in der das Wesen einer Sache — das, was sie notwendig ist — zum Vorschein kommt. Durch sie werden die Wesenscharakteristika der Person erkannt.

Erkenntnis und Affektivität

Erkenntnis und Affektivität sind komplementäre Zugänge zur Wirklichkeit. Die Rationalität erfasst das Wahre, die Affektivität das Werthafte — beides gehört zum vollständigen Weltzugang der Person. Das Herz ist dabei ein genuines Erkenntnisorgan für Werte: Die tiefsten Werterkenntnisse geschehen nicht im reinen Verstand, sondern im affektiven Berührtwerden durch das Werthafte. Erkenntnis im vollen Sinne umfasst daher beides: intellektuelles Erfassen und affektives Berührtwerden.

Voraussetzungen der Erkenntnis

Erkenntnis setzt zwei Wesenscharakteristika der Person voraus:

  • Rationalität — die ontologische Vernunftbegabtheit, ohne die kein Erfassen von Sachverhalten möglich wäre
  • Wahrheitsfähigkeit — die Fähigkeit, Wahrheit zu erkennen und anzuerkennen, die den Erkenntnisakt über bloße Informationsverarbeitung hinaushebt

Erkenntnis ist ein Grundvollzug der zweiten Dimension des Personseins: Sie gehört zu dem, was die Person tut (nicht bloß ist), und setzt die erste Dimension — das Sein der Person als geistige Substanz — voraus.

Ontologische Einordnung:

Ontologische Beziehungen:

Kapitelzuordnung: Kapitel 2: Wie denkt man über solche Fragen nach?, Kapitel 4 (bes. 4.1, 4.6.3)

Denken

Der Begriff „Denken” ist mehrdeutig und wird in der alltäglichen wie philosophischen Sprache in sehr verschiedenen Bedeutungen gebraucht. Die Dissertation unterscheidet unter anderem zwischen Denken als bloßem Meinen, als logischem Schließen, als Einsicht in Wesensnotwendigkeiten und als Selbstbewusstsein (Bexten 2017, S. 38 ff.). Diese Unterscheidung ist wichtig, weil ein verkürzter Denkbegriff — etwa die Gleichsetzung von Denken mit neuronaler Aktivität — das geistige Wesen der Vernunft verfehlt. Echtes Denken im vollen Sinne ist ein geistiger Akt, der auf Erkenntnis von Wahrheit ausgerichtet ist.

Denken als Zweite Wirklichkeit

In der Ontologie des Personseins ist aktuelles Denken eine Zweite Wirklichkeit (deutera energeia): die Ausübung eines Vermögens, das in der Ersten Wirklichkeit — dem substanziellen Personsein — grundgelegt ist. Denken setzt die Zweite Dimension voraus, in der die Person ihre Rationalität und Wahrheitsfähigkeit aktuell ausübt.

Denken und Künstliche Intelligenz

Die Unterscheidung von echtem Denken und bloßer Informationsverarbeitung ist heute besonders relevant: Künstliche Intelligenz kann Muster erkennen und Sprache produzieren, aber sie denkt nicht im personalen Sinne. Ihr fehlt die Innerlichkeit, die Intentionalität und das Selbstbewusstsein, die echtes Denken kennzeichnen. Wer beides gleichsetzt, begeht eine Form der Personvergessenheit (vgl. KI-Ethik).

Ontologische Einordnung:

Erfahrung

Erfahrung ist der Ausgangspunkt aller philosophischen Erkenntnis. Die Dissertation unterscheidet verschiedene Arten von Erfahrung: die sinnliche Erfahrung, die geistige Erfahrung und die Selbsterfahrung (Bexten 2017, S. 30 ff.). Die phänomenologische Methode nimmt die Erfahrung ernst, wie sie sich zeigt, ohne sie vorschnell auf eine einzige Erfahrungsart (etwa die empirisch-messbare) zu verkürzen. Gerade die geistige Erfahrung — die Einsicht in Wesensnotwendigkeiten und das unmittelbare Erfassen von Wahrheit — ist für die Frage nach dem Personsein unverzichtbar.

Ontologische Einordnung: Unterbegriffe: Geistige Erfahrung, Sinnliche Erfahrung

Erkenntnisgrund

Der Erkenntnisgrund (ratio cognoscendi) des Personseins ist zu unterscheiden vom Seinsgrund (ratio essendi). Was die Person ist, ist nicht dasselbe wie das, woran wir erkennen, dass sie Person ist. Wir erkennen das Personsein eines anderen am Personverhalten — an Handlungen, die Vernunft, Freiheit und Selbstbewusstsein bezeugen. Dies entspricht dem Grundsatz agere sequitur esse (das Handeln folgt dem Sein).

Doch das Personverhalten ist nur der Erkenntnisgrund, nicht der Seinsgrund des Personseins. Auch wo kein Personverhalten sichtbar wird — beim schlafenden Menschen, beim Embryo oder bei schwerer Demenz —, besteht das Personsein fort. Wer den Erkenntnisgrund mit dem Seinsgrund verwechselt, verfällt dem funktionalistischen Fehlschluss und macht das Personsein von seinen Äußerungen abhängig (vgl. Bexten 2017, S. 145—160).

Geistige Erfahrung

Geistige Erfahrung ist diejenige Form der Erfahrung, die nicht durch die äußeren Sinne, sondern durch den Geist (intellectus, nous) vermittelt wird. Sie ist von der sinnlichen Erfahrung grundverschieden: Während die Sinne das Einzelne, Konkrete, Materielle erfassen, erschließt die geistige Erfahrung Wesenheiten, notwendige Zusammenhänge und intelligible Gehalte (vgl. Bexten 2017, S. 30-55).

Ihre höchste Form ist die Wesenserschauung (eidetische Intuition) — der unmittelbare geistige Sachkontakt mit dem Wesen eines Seienden. Husserl hat die Wesenserschauung als Methode begründet; Seifert und die realistische Phänomenologie verstehen sie als echte Berührung mit der Wirklichkeit, nicht als bloße Konstruktion des Bewusstseins. In der Wesenserschauung wird das erfasst, was eine Sache notwendig ist — im Unterschied zu dem, was sie zufällig ist.

Auch die religiöse Erfahrung ist eine Form geistiger Erfahrung: die Erfahrung des Heiligen, des Unbedingten, des Transzendenten. Geistige Erfahrung setzt ein geistiges Wesen voraus — sie ist deshalb ein Kennzeichen der Person als geistiger Substanz (vgl. Bexten 2017, S. 38-46).

Ontologische Beziehungen:

Intellektuelle Erkenntnis

Intellektuelle Erkenntnis (cognitio intellectualis) ist diejenige Form der Erkenntnis, die über das Sinnliche hinausgeht und Wesenheiten, Prinzipien und notwendige Zusammenhänge erfasst. Während die sinnliche Erkenntnis auf das Einzelne, Konkrete beschränkt bleibt, dringt die intellektuelle Erkenntnis zum Was einer Sache vor: zu dem, was sie ihrem Wesen nach ist und nicht anders sein kann (vgl. Bexten 2017, S. 30-55).

Ihre höchste Form ist die Wesenserschauung — der unmittelbare geistige Sachkontakt mit dem Wesen eines Seienden. Husserl hat die Wesenserschauung als Methode der Phänomenologie begründet; Seifert und die realistische Phänomenologie verstehen sie als echten Kontakt mit der Wirklichkeit, nicht als Konstruktion des Bewusstseins. Der Intellekt erfasst notwendige Wesensgesetze — etwa dass eine Erkenntnis nicht zugleich wahr und falsch sein kann — und erkennt damit Sachverhalte, die für die Sinne unzugänglich sind. Intellektuelle Erkenntnis setzt die Rationalität der Person als ontologische Bedingung voraus (vgl. Bexten 2017, S. 133-139).

Ontologische Beziehungen:

Irrtum

Eigenständige Seite: Irrtum

Irrtum ist die Nichtübereinstimmung des durch das Urteil behaupteten Sachverhaltes mit dem in der Wirklichkeit bestehenden Sachverhalt. Er ist möglich, weil die menschliche Erkenntnis fehlbar ist. Zugleich bezeugt die Fähigkeit zur Erkenntnis des Irrtums die grundsätzliche Wahrheitsfähigkeit der Person: Nur wer die Wahrheit grundsätzlich erkennen kann, kann auch den Irrtum als Irrtum durchschauen.

Sachverhalt

Eigenständige Seite: Sachverhalt

Der Sachverhalt (state of affairs) ist das Dass-etwas-so-ist: ein eigenständiger ontologischer Typus, der weder auf Dinge noch auf Sätze noch auf Urteile reduziert werden kann. Er ist das objektive Korrelat des Urteils und damit grundlegend für jede Erkenntnis und jede Wahrheit (vgl. Bexten 2017, S. 38-46).

Sinnliche Erfahrung

Die sinnliche Erfahrung ist die Erfahrung durch die äußeren Sinne — Sehen, Hören, Tasten, Riechen, Schmecken. Sie bildet das Fundament aller menschlichen Erkenntnis, ist aber auf das Partikuläre und Konkrete beschränkt (vgl. Bexten 2017, S. 122 ff.).

In der thomistischen Erkenntnislehre gilt: Nihil est in intellectu quod non prius fürit in sensu — nichts ist im Verstand, was nicht zuvor in den Sinnen war. Die sinnliche Erfahrung liefert das Material, das der Verstand in Erkenntnis überführt. Zugleich ist sie wesentlich begrenzt: Die Sinne erfassen stets nur dieses konkrete Einzelding hier und jetzt, nicht das Allgemeine und Wesenhafte. Seifert betont, dass die sinnliche Erfahrung dennoch echte Wahrheit vermitteln kann — die Sinne täuschen nicht grundsätzlich, auch wenn sie korrigierbar sind. Für die Person als Leib-Seele-Einheit ist die sinnliche Erfahrung kein minderer Erkenntnismodus, sondern die leibliche Weise, in der das geistige Wesen Mensch der Welt begegnet.

Ontologische Beziehungen:

Sinnliche Erkenntnis

Sinnliche Erkenntnis (cognitio sensitiva) ist diejenige Form der Erkenntnis, die durch die äußeren Sinne vermittelt wird. Sie bildet die Grundlage aller menschlichen Erkenntnis: nihil est in intellectu quod non fürit prius in sensu — “nichts ist im Verstand, was nicht zuvor in den Sinnen war” — mit der entscheidenden thomistischen Einschränkung: nisi intellectus ipse — “außer dem Verstand selbst” (vgl. Bexten 2017, S. 30-55).

Die sinnliche Erkenntnis gibt der Person den ersten Zugang zur Wirklichkeit, bleibt aber auf das Einzelne, Konkrete, Sichtbare beschränkt. Sie erfasst dass etwas da ist — etwa diese Rose, diese Farbe —, nicht aber das Wesen der Sache: warum sie so ist und nicht anders sein kann. Dazu bedarf es der intellektuellen Erkenntnis.

Als leib-seelische Einheit ist der Mensch wesentlich auf sinnliche Erkenntnis angewiesen. Der Leib ist kein Hindernis, sondern Medium des Weltzugangs. Doch die sinnliche Erkenntnis allein kann weder Wesensgesetze noch das Personsein des Menschen erschließen — dafür bedarf es der Wesenserschauung als geistiger Erkenntnisform (vgl. Bexten 2017, S. 133-139).

Ontologische Beziehungen:

Wissen

Wissen ist begründetes, wahres Überzeugtsein. Es ist ein habitueller Zustand der Person, der durch Erkenntnisakte erworben wird und die Grundlage für weitere Erkenntnis und verantwortliches Handeln bildet. Wissen unterscheidet sich vom bloßen Meinen durch seine Begründetheit und vom Irrtum durch seine Übereinstimmung mit dem Seienden.

Als habitueller Zustand gehört Wissen zur Entfaltung der zweiten Dimension des Personseins. Es wird durch Bildung gefördert und kann sich zur Weisheit vertiefen, die als höchste Form des Wissens die Einsicht in die letzten Gründe und höchsten Prinzipien umfasst. Die Wahrheitsfähigkeit der Person ist die ontologische Voraussetzung allen Wissens.

Siehe auch: Weisheit, Erkenntnis, Bildung, Irrtum, Wahrheit, Person, Personsein, Zweite Dimension

Siehe auch

Quellenangaben: Bexten 2017, S. 38–55 (Methode und Erkenntnis), S. 259–262 (Zweite Dimension und Erkenntnis).

Weitere Quellen:

  • Aristoteles: Metaphysik II, 993b („Die Philosophie ist die Wissenschaft der Wahrheit”).
  • Aristoteles: De Anima III (nihil est in intellectu quod non prius fuerit in sensu).
  • Augustinus: De civitate Dei XI, 26 (si fallor, sum).
  • Thomas von Aquin: Summa Theologiae I, q. 84, a. 6 (Sinneserkenntnis und Verstandeserkenntnis).
  • Husserl, Edmund (1900/01): Logische Untersuchungen. Halle: Niemeyer.
  • Reinach, Adolf (1911): „Zur Theorie des negativen Urteils”. In: Münchener Philosophische Abhandlungen. Leipzig.
  • Seifert, Josef (1987): Back to ‘Things in Themselves’. A Phenomenological Foundation for Classical Realism. London/New York: Routledge & Kegan Paul.