Zur Geschichte des Personbegriffs
Boëthius: Die theologischen Traktate (Meiner, 1988).
Boëthius hat im 6. Jahrhundert die berühmteste Definition der Person formuliert: Rationalis naturae individua substantia — eine individuelle Substanz mit vernünftiger Natur. Diese Definition ist der Ausgangspunkt einer jahrhundertealten Denkgeschichte, die bis heute nicht abgeschlossen ist. Die zweisprachige Ausgabe bei Meiner macht diesen Grundtext zugänglich.
Richard von Sankt-Viktor: Die Dreieinigkeit (Johannes-Verlag, 2002).
Richard von Sankt-Viktor hat im 12. Jahrhundert einen Personbegriff entwickelt, der über Boëthius hinausgeht: Intellectualis naturae incommunicabilis existentia — eine unkommunizierbare Existenz mit geistiger Natur. Das Entscheidende: Richard betont die Relationalität der Person stärker als Boëthius. Personen stehen nicht bloß nebeneinander, sondern sind aufeinander hingeordnet — sie existieren in einer communio amoris, einer Gemeinschaft der Liebe. Diese Einsicht ist für das Verständnis des menschlichen Personseins von bleibender Bedeutung.
Martin Brasser (Hrsg.): Person. Philosophische Texte von der Antike bis zur Gegenwart (Reclam, 1999).
Wer einen Überblick über die Geschichte des Personbegriffs sucht, ohne sich in Fachbibliotheken vertiefen zu müssen, findet in dieser Quellensammlung das Wichtigste beieinander: von Boëthius über Thomas von Aquin und Locke bis zu den Denkern des 20. Jahrhunderts. Die kurzen Einführungen zu den einzelnen Texten sind hilfreich und zuverlässig.
Vollständige bibliographische Angaben im Literaturverzeichnis.
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