KI-Ethik
Die ethische Bewertung von Künstlicher Intelligenz aus der Perspektive der Personalontologie stellt eine grundlegende Frage: Wie muss mit einer Technologie umgegangen werden, die Personverhalten simulieren kann, ohne selbst Person zu sein?
Die personalontologische Perspektive
Die Personalistische Norm — die Person ist um ihrer selbst willen zu bejahen — gilt für Personen, nicht für Maschinen. Eine KI-Ethik, die auf der Ontologie des Personseins gründet, unterscheidet klar:
- Die Person ist Jemand — eine KI ist etwas. Diese Unterscheidung ist nicht graduell, sondern grundsätzlich.
- Würde kommt der Person zu, weil sie Person ist — nicht weil sie bestimmte Funktionen ausübt. Eine KI hat keine Würde, auch wenn sie „intelligent” erscheint.
- Verantwortung setzt Freiheit und Selbstbewusstsein voraus. Eine KI kann nicht verantwortlich handeln — die Verantwortung liegt bei den Personen, die sie entwickeln und einsetzen.
Gefahren der Personvergessenheit
Die größte Gefahr im Umgang mit KI ist eine neue Form der Personvergessenheit:
- Vermenschlichung der Maschine: Wenn KI-Systemen Personsein zugesprochen wird, wird der Personbegriff entwertet.
- Maschinisierung des Menschen: Wenn der Mensch als bloßes informationsverarbeitendes System verstanden wird, wird sein geistiges Sein geleugnet.
- Instrumentalisierung: Wenn KI eingesetzt wird, um Personen zu manipulieren, zu überwachen oder zu ersetzen, wird die Personalistische Norm verletzt.
Leitlinien aus der Personalontologie
Eine an der Wirklichkeit der Person orientierte KI-Ethik fordert:
- KI darf die Würde der Person nicht antasten
- KI-Entscheidungen über Personen bedürfen personaler Verantwortung
- Die Unterscheidung von Person und Maschine muss gewahrt bleiben
- KI soll der Entfaltung des Personseins dienen, nicht es ersetzen
- KI ist nicht wahrheitsfähig und kann keine ethischen Urteile fällen — sie hat kein Gewissen
Siehe auch: