KI-Ethik

Die ethische Bewertung von Künstlicher Intelligenz aus der Perspektive der Personalontologie stellt eine grundlegende Frage: Wie muss mit einer Technologie umgegangen werden, die Personverhalten simulieren kann, ohne selbst Person zu sein?

Die personalontologische Perspektive

Die Personalistische Norm — die Person ist um ihrer selbst willen zu bejahen — gilt für Personen, nicht für Maschinen. Eine KI-Ethik, die auf der Ontologie des Personseins gründet, unterscheidet klar:

  • Die Person ist Jemand — eine KI ist etwas. Diese Unterscheidung ist nicht graduell, sondern grundsätzlich.
  • Würde kommt der Person zu, weil sie Person ist — nicht weil sie bestimmte Funktionen ausübt. Eine KI hat keine Würde, auch wenn sie „intelligent” erscheint.
  • Verantwortung setzt Freiheit und Selbstbewusstsein voraus. Eine KI kann nicht verantwortlich handeln — die Verantwortung liegt bei den Personen, die sie entwickeln und einsetzen.

Gefahren der Personvergessenheit

Die größte Gefahr im Umgang mit KI ist eine neue Form der Personvergessenheit:

  1. Vermenschlichung der Maschine: Wenn KI-Systemen Personsein zugesprochen wird, wird der Personbegriff entwertet.
  2. Maschinisierung des Menschen: Wenn der Mensch als bloßes informationsverarbeitendes System verstanden wird, wird sein geistiges Sein geleugnet.
  3. Instrumentalisierung: Wenn KI eingesetzt wird, um Personen zu manipulieren, zu überwachen oder zu ersetzen, wird die Personalistische Norm verletzt.

Leitlinien aus der Personalontologie

Eine an der Wirklichkeit der Person orientierte KI-Ethik fordert:

  • KI darf die Würde der Person nicht antasten
  • KI-Entscheidungen über Personen bedürfen personaler Verantwortung
  • Die Unterscheidung von Person und Maschine muss gewahrt bleiben
  • KI soll der Entfaltung des Personseins dienen, nicht es ersetzen
  • KI ist nicht wahrheitsfähig und kann keine ethischen Urteile fällen — sie hat kein Gewissen

Siehe auch: