Maschinelle Lebenserhaltung
Maschinelle Lebenserhaltung bezeichnet die technische Aufrechterhaltung der leiblichen Lebensfunktionen einer Person durch medizinische Geräte, etwa die Herz-Lungen-Maschine oder ein Beatmungsgerät. Bei irreversiblem Hirnfunktionsausfall ist maschinelle Lebenserhaltung notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung für das Weiterleben: notwendig, weil ohne sie der sichere Tod eintritt; nicht hinreichend, weil auch bei maschineller Unterstützung der Organismus versagen kann.
Die maschinelle Lebenserhaltung ist eine Unterform der medizinischen Pflege und unterliegt als solche der Personalistischen Norm. Die Person, die durch Maschinen am Leben erhalten wird, bleibt in ihrem Personsein und ihrer Würde ungemindert. Die Entscheidung über den Einsatz oder die Beendigung maschineller Lebenserhaltung berührt fundamentale Fragen der personalen Würde.
Siehe auch: Irreversibler Hirnfunktionsausfall, Medizinische Pflege, Palliative Pflege, Personsein, Würde, Leib, Personalistische Norm