Maschinelle Lebenserhaltung ist die technische Aufrechterhaltung der leiblichen Lebensfunktionen einer Person durch medizinische Geräte — etwa eine Herz-Lungen-Maschine oder ein Beatmungsgerät.

Bei irreversiblem Hirnfunktionsausfall ist maschinelle Lebenserhaltung notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung für das Weiterleben: notwendig, weil ohne sie der sichere Tod eintritt; nicht hinreichend, weil auch bei maschineller Unterstützung der Organismus versagen kann.

Als Form der medizinischen Pflege ist sie eine interpersonale Relation: Die Beziehung zwischen Pflegendem und Patient unterliegt der Personalistischen Norm. Die Entscheidung über maschinelle Lebenserhaltung berührt unmittelbar das Lebensrecht der betroffenen Person und ihre unverlierbare Würde.

Die Person, die durch maschinelle Lebenserhaltung am Leben erhalten wird, bleibt in vollem Sinne menschliche Person. Ihr Personsein in der Ersten Dimension ist unberührt — betroffen ist die Deutera Energeia, nicht die Prote Energeia.

Ontologische Einordnung

Oberbegriffe: Medizinische Pflege, Interpersonale Relation

Ontologische Beziehungen:

Kapitelzuordnung: Kapitel 4: Was ist menschliches Personsein?

Siehe auch

Quellenangaben: Bexten 2017, S. 195 ff. (Personsein bei irreversiblem Hirnfunktionsausfall).