Gerechtigkeit ist die irreduzible geistige Evidenz, dass jeder Person das zusteht, was ihr zukommt — suum cuique. Als Urphänomen ist Gerechtigkeit nicht aus Würde und Norm ableitbar, sondern wird unmittelbar als das erfahren, was sie ist. Sie gehört zu jenen Grundgegebenheiten des sittlichen Lebens, die sich in der Wesenserschauung zeigen, ohne auf einfachere Elemente zurückgeführt werden zu können.

Gerechtigkeit setzt die ontologische Würde der Person voraus. Nur weil jede Person einen unverlierbaren Wert besitzt, kann ihr etwas zustehen. Der Anspruch der Gerechtigkeit richtet sich nicht bloß auf eine subjektive Empfindung von Fairness. Er zielt auf eine objektive Ordnung, in der jeder Person das zukommt, was ihr kraft ihres Personseins gebührt.

Damit ist Gerechtigkeit zutiefst mit dem Naturrecht verbunden. Die unveräußerlichen Rechte der Person — auf Leben, Freiheit, Bildung, Gemeinschaft — sind Ausdrucksformen der Gerechtigkeit, die jeder positiven Gesetzgebung vorausliegen.

In der sozialen Ordnung entfaltet sich Gerechtigkeit als Verteilungsgerechtigkeit (iustitia distributiva), die darauf zielt, dass die Güter des Gemeinwohls so verteilt werden, dass jede Person ihre Grundwirklichkeitsform in allen drei Dimensionen aktualisieren kann. Die Personalistische Norm gibt dabei das Kriterium vor: Gerecht ist, was die Person als Person achtet und fördert; ungerecht ist, was sie instrumentalisiert oder in ihrer Entfaltung behindert.

Gerechtigkeit ist kein bloßes Verteilungsprinzip, sondern eine geistige Tugend — eine Haltung, die der Person als Person antwortet. Sie verlangt die Bereitschaft, das eigene Handeln an der objektiven Ordnung des Guten auszurichten, auch dort, wo dies persönliche Opfer fordert.

Ontologische Einordnung

Ontologische Beziehungen:

Bedürfnisprinzip

Das Bedürfnisprinzip ist ein Gerechtigkeitsprinzip, das die Verteilung von Ressourcen nach dem Bedürfnis zur Aktualisierung der Dimensionen des Personseins fordert. Es steht neben dem Gleichheitsprinzip und dem Subsidiaritätsprinzip als Konkretisierung der Verteilungsgerechtigkeit. Jede Person hat aufgrund ihrer Würde Anspruch auf jene Ressourcen, die sie zur Entfaltung ihrer Grundwirklichkeitsform in allen drei Dimensionen benötigt.

Ontologische Einordnung: Oberbegriff: Gerechtigkeitsprinzip

Gerechtigkeitsprinzip

Das Gerechtigkeitsprinzip ist ein grundlegender Maßstab für die Bewertung von Verteilungsstrukturen in Gesellschaft und Gemeinwesen. Es steht im Dienst der Gerechtigkeit als Urphänomen und ist letztlich in der Würde der Person fundiert (vgl. Bexten 2017, S. 310 ff.).

In der personontologischen Perspektive entfaltet sich das Gerechtigkeitsprinzip in mehreren Unterprinzipien. Das Bedürfnisprinzip fordert, dass Grundbedürfnisse der Person gesichert werden. Das Gleichheitsprinzip verlangt, dass gleiche Fälle gleich behandelt werden. Das Subsidiaritätsprinzip schützt die Eigenverantwortung der kleineren Gemeinschaften. Die intergenerationale Gerechtigkeit weitet den Blick auf die Verpflichtungen gegenüber zukünftigen Personen.

All diese Prinzipien leiten sich aus der personalistischen Norm ab. Strukturen sind gerecht, insofern sie die Person als Person achten und fördern.

Gleichheitsprinzip

Das Gleichheitsprinzip besagt: Gleiche Würde begründet gleichen Grundanspruch. Als Gerechtigkeitsprinzip konkretisiert es die Forderung, dass jede Person aufgrund ihres Personseins denselben fundamentalen Anspruch auf Achtung und Ermöglichung ihrer Grundwirklichkeitsform hat. Es steht neben dem Bedürfnisprinzip und dem Subsidiaritätsprinzip als Maßstab der Verteilungsgerechtigkeit.

Entscheidend ist, dass Gleichheit hier nicht Uniformität meint, sondern gleiche ontologische Würde. Jede Person — unabhängig von Lebensphase, Behinderung oder sozialem Status — besitzt als Substanz mit rationaler Natur dieselbe Würde. Das Gleichheitsprinzip richtet sich daher gegen jede Form der Instrumentalisierung, die bestimmten Personen einen geringeren Anspruch zuschreibt als anderen.

Zusammen mit dem Bedürfnisprinzip und dem Subsidiaritätsprinzip bildet es das Dreieck der Gerechtigkeitsprinzipien, das jede gerechte Verteilungsstruktur leiten muss.

Ontologische Einordnung: Oberbegriff: Gerechtigkeitsprinzip

Intergenerationale Gerechtigkeit

Die intergenerationale Gerechtigkeit bezeichnet die sittliche Forderung, dass gegenwärtig existierende Personen den zukünftigen Personen gerechte Lebensbedingungen schulden (vgl. Bexten 2017, S. 321 ff.).

Diese Forderung gründet in der ontologischen Einsicht, dass zukünftige Personen dieselbe Würde besitzen wie gegenwärtige. Das Personsein ist nicht an die zeitliche Existenz gebunden, sondern an die rationale Natur. Daraus folgt eine vorausgreifende Verantwortung, die insbesondere die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen umfasst.

Wer die Ressourcen der Erde so ausbeutet, dass kommende Generationen kein menschenwürdiges Leben führen können, verstößt gegen die Gerechtigkeit. Die intergenerationale Gerechtigkeit ist daher ein wesentliches Unterprinzip des Gerechtigkeitsprinzips und eng mit der ökologischen Verantwortung verbunden.

Pflicht gegenüber zukünftigen Personen

Ontologische Relation: Gegenwärtige Personen schulden zukünftigen Personen die Erhaltung der Bedingungen für die Aktualisierung ihrer Dimensionen. Diese Pflicht gründet in der intergenerationalen Gerechtigkeit: Weil jede zukünftige Person ontologische Würde haben wird (Notwendigkeit des Personseins als Wesensgesetz), fordert die Personalistische Norm zeitübergreifend die Bejahung des Personseins. Die Relation verbindet sich sachlich mit der istNotwendigeBedingungFür-Relation: Die Erhaltung intakter Ökosysteme und natürlicher Lebensgrundlagen ist eine zentrale Verpflichtung gegenüber zukünftigen Personen. Ebenso umfasst sie die Pflicht zur Weitergabe kultureller Güter und zur Wahrung von Bildungsressourcen, ohne die die Zweite Dimension des Personseins nicht aktualisiert werden kann.

Subsidiaritätsprinzip

Das Subsidiaritätsprinzip besagt: Was die kleinere Gemeinschaft leisten kann, soll nicht die größere übernehmen. Es schützt die Eigenverantwortung der Person und steht neben dem Gleichheitsprinzip und dem Bedürfnisprinzip als Gerechtigkeitsprinzip. Subsidiarität wahrt die Freiheit und Selbstbestimmung auf der jeweils kleinsten handlungsfähigen Ebene und verhindert eine Übernahme durch übergeordnete Institutionen, die die personale Entfaltung eher hemmen als fördern würde.

Ontologische Einordnung: Oberbegriff: Gerechtigkeitsprinzip

Quellenangaben: Bexten 2017, S. 310 ff. (Gerechtigkeitsprinzip und Würde), S. 321 ff. (intergenerationale Gerechtigkeit).

Weitere Quellen:

  • Thomas von Aquin: Summa Theologiae, II-II, q. 58 (Über die Gerechtigkeit — suum cuique)
  • Aristoteles: Nikomachische Ethik, V (Gerechtigkeit als Tugend und Verteilungsprinzip)

Siehe auch: