Hinweis: Die ethischen Urteile auf dieser Seite beziehen sich ausschließlich auf die Handlung — niemals auf die Person, die sie ausführt. Jede Person besitzt unverlierbare Würde, unabhängig davon, was sie tut oder getan hat. Vgl. Hinweis zu ethischen Urteilen.

Die Euthanasie ist die absichtliche Herbeiführung des Todes einer Person aus vermeintlich mitfühlenden Gründen. Sie verletzt die Personalistische Norm, weil sie das Personsein als an Funktionsfähigkeit gebunden behandelt und über den Wert des Lebens einer Person verfügt.

Der personalontologische Einwand gegen die Euthanasie gründet in der Einsicht, dass die Würde der Person im Personsein selbst wurzelt. Sie hängt nicht von der Fähigkeit ab, dieses Personsein nach außen hin zu äußern. Eine Person, die an Demenz leidet, die schwer krank oder sterbend ist, verliert dadurch nichts von ihrem Personsein. Die Erste Dimension — das bloße Dasein als Person — bleibt unberührt. Das gilt auch dann, wenn die Zweite Dimension (die Entfaltung des Personverhaltens) und die Dritte Dimension (die freie Selbstverwirklichung) eingeschränkt sind.

Wer das Personsein an die Ausübung bestimmter Fähigkeiten bindet, vertritt — bewusst oder unbewusst — einen empirisch-funktionalistischen Personbegriff. Die Dissertation weist diesen Ansatz als grundlegend verfehlt zurück.

Die Euthanasie enthält eine innere Widersprüchlichkeit. Sie beansprucht, aus Mitleid zu handeln — also aus einer Haltung, die den anderen als Person anerkennt. Zugleich verneint sie das Personsein, indem sie das Leben der Person als “nicht mehr lebenswert” beurteilt. Doch die Personalistische Norm besagt, dass die Person um ihrer selbst willen zu bejahen ist. Ihr Leben hat Wert, weil es das Leben einer Person ist, nicht weil es bestimmte Qualitätskriterien erfüllt.

Als in-sich-schlechte Handlung ist die Euthanasie eine Form der praktischen Personvergessenheit: Sie vergisst, dass das Personsein kein Zustand ist, den man verlieren kann, und dass Würde keine Eigenschaft ist, die an Bedingungen geknüpft wäre. Thomas von Aquin argumentiert, dass das Leben ein grundlegendes Gut der Person ist, über das weder die Person selbst noch andere verfügen dürfen (vgl. STh II-II q.64 a.5).

Die Euthanasie ist ontologisch disjunkt mit Suizid und Assistiertem Suizid, obwohl alle drei Handlungen als Formen der praktischen Personvergessenheit klassifiziert werden. Der Unterschied liegt in der Handlungsstruktur: Bei der Euthanasie handelt ein Dritter, beim Suizid die Person selbst, beim assistierten Suizid wirken beide zusammen.

Ontologische Einordnung

Oberbegriffe: Praktische Personvergessenheit, In-sich-schlechte Handlung

Ontologische Beziehungen:

Kapitelzuordnung: Kapitel 5: Personvergessenheit

Medizinische Pflege

Medizinische Pflege ist eine interpersonale Beziehung zwischen Pflegendem und Patient, die auf die Wiederherstellung oder Förderung der Gesundheit zielt. Als interpersonale Relation unterliegt sie der Personalistischen Norm: Der Patient ist Person, nicht Fall. Die Pflege verwirklicht sich als echte Begegnung zwischen Personen, in der die Würde des Gepflegten anerkannt und gewahrt wird.

Medizinische Pflege umfasst verschiedene Formen, darunter die maschinelle Lebenserhaltung und die palliative Pflege. In jedem Fall zielt sie darauf, die leiblich-seelische Verfassung der Person so zu fördern, dass die Aktualisierung der Dimensionen des Personseins unterstützt wird. Sie ist eine konkrete Gestalt der Bejahung des Personseins des Anderen.

Siehe auch: Palliative Pflege, Maschinelle Lebenserhaltung, Personalistische Norm, Personsein, Würde, Krankheit, Leib

Therapeutische Intervention

Eine therapeutische Intervention ist die Wiederherstellung einer geschädigten Dimension der Grundwirklichkeitsform der Person. Sie ist sittlich legitim, weil sie darauf zielt, die durch Krankheit oder Schädigung beeinträchtigte Entfaltung des Personseins wiederherzustellen. Therapeutische Intervention respektiert die natürliche Seinsordnung der Person und bewegt sich innerhalb ihrer Grenzen.

Entscheidend ist die Unterscheidung von der transhumanistischen Verbesserung: Während die therapeutische Intervention eine geschädigte Dimension wiederherstellt, überschreitet die transhumanistische Verbesserung die natürlichen Grenzen des Personseins. Beide sind Unterformen der Verbesserung als technologischer Intervention am menschlichen Sein, aber nur die therapeutische Intervention wahrt die Integrität der Person.

Siehe auch: Verbesserung, Transhumanistische Verbesserung, Krankheit, Personsein, Medizinische Pflege, Würde

Siehe auch

Quellenangaben: Bexten 2017, S. 293–306 (Personvergessenheit als Mangelphänomen und praktische Konsequenzen).

Weitere Quellen:

  • Thomas von Aquin: Summa Theologiae, II-II, q. 64, a. 5 (Unverfügbarkeit des Lebens als Gut der Person)

  • Singer, P.: Practical Ethics (1979/1993). Cambridge University Press. (Funktionalistische Gegenposition zur Personwürde)

  • Triage