Hinweis: Die ethischen Urteile auf dieser Seite beziehen sich ausschließlich auf die Handlung — niemals auf die Person, die sie ausführt. Jede Person besitzt unverlierbare Würde, unabhängig davon, was sie tut oder getan hat. Vgl. Hinweis zu ethischen Urteilen.
Die Übernahme der Schwangerschaft und Geburt eines Kindes durch eine Frau (Leihmutter) im Auftrag anderer Personen (Wunscheltern), mit der vertraglichen Verpflichtung, das Kind nach der Geburt abzugeben. Leihmutterschaft ist eine in sich schlechte Handlung und eine Form der Instrumentalisierung, weil sie das Kind zum Gegenstand eines Vertrags und damit zur Ware macht und die Leihmutter in ihrer Leiblichkeit zum Produktionsmittel degradiert.
Leihmutterschaft, Geld und Macht
In der kommerziellen Leihmutterschaft verbinden sich Geld und Macht zu einer besonders schweren Form der Personvergessenheit: Die wirtschaftliche Macht der Wunscheltern ermöglicht es, die Schwangerschaft einer anderen Frau zu kaufen — das Kind wird bestellt, übergeben und bezahlt. Die Würde der Person — sowohl der Leihmutter als auch des Kindes — wird dem Kalkül des Geldes unterworfen. Auch die altruistische Leihmutterschaft bleibt problematisch, weil sie die leiblich-personale Einheit von Mutterschaft aufspaltet, selbst wenn kein Geld fließt.
Leihmutterschaft kann auch als Technologie im weiteren Sinne begriffen werden: ein systematisches Verfahren, das den Beginn personalen Lebens den Bedingungen eines Vertrags unterwirft und damit die Personalistische Norm verletzt.
Ontologische Beziehungen:
- hat Unterklasse: Altruistische Leihmutterschaft
- hat Unterklasse: Gestationelle Leihmutterschaft
- hat Unterklasse: Kommerzielle Leihmutterschaft
- ist Unterklasse von: Praktische Personvergessenheit
- verletzt: Personalistische Norm
- spaltet auf: Mutterschaft
- ist Unterklasse von: Instrumentalisierung
- ist Unterklasse von: In-sich-schlechte Handlung
- hat Unterklasse: Traditionale Leihmutterschaft
Altruistische Leihmutterschaft
Altruistische Leihmutterschaft ist Leihmutterschaft ohne Entgelt, oft innerhalb der Familie oder im Freundeskreis. Das Motiv des Mitgefühls kann das subjektive Verschulden mindern. Doch die objektiven Einwände bleiben bestehen: die Aufspaltung der Mutterschaft, die vertragliche Abgabe des Kindes und die Instrumentalisierung der Leiblichkeit der austragenden Frau. Die altruistische Motivation ändert nicht das Objekt der Handlung (fontes moralitatis) und macht sie daher nicht sittlich gut (vgl. Bexten 2017, S. 200 ff.).
Die Ontologie ordnet die altruistische Leihmutterschaft als Unterklasse der Leihmutterschaft ein und markiert sie als disjunkt mit der kommerziellen Leihmutterschaft — es handelt sich um verschiedene Formen derselben in sich schlechten Handlung.
Ontologische Einordnung:
- Oberbegriff: Leihmutterschaft
- disjunkt mit: Kommerzielle Leihmutterschaft
Gestationelle Leihmutterschaft
Form der Leihmutterschaft, bei der die Leihmutter das Kind austrägt, ohne genetisch mit ihm verwandt zu sein. Die Eizelle stammt von der Wunschmutter oder einer Spenderin. Damit wird die austragende Mutterschaft von der genetischen Mutterschaft getrennt — eine Aufspaltung, die der personalen Einheit der Eltern-Kind-Beziehung widerspricht.
Kommerzielle Leihmutterschaft
Kommerzielle Leihmutterschaft ist Leihmutterschaft gegen Entgelt. Neben den grundsätzlichen Einwänden gegen jede Leihmutterschaft kommt hier die explizite Kommerzialisierung des menschlichen Leibes und des Kindes hinzu. Die Leihmutter wird zur bezahlten Dienstleisterin. Das Kind wird zur bestellten Ware. Besonders in Ländern mit großer Armut führt dies zur Ausbeutung wirtschaftlich benachteiligter Frauen — eine Verschärfung der Instrumentalisierung.
Die Ontologie schlussfolgert: Die kommerzielle Leihmutterschaft macht den Verstoß gegen die Personalistische Norm zum Geschäftsmodell. Sie ist disjunkt mit der altruistischen Leihmutterschaft, da das kommerzielle Motiv die Handlung qualitativ verändert. Im Ergebnis der sittlichen Bewertung fällt sie jedoch in beiden Fällen negativ aus.
Ontologische Einordnung:
- Oberbegriff: Leihmutterschaft
- disjunkt mit: Altruistische Leihmutterschaft
Leihmutterschaftsvertrag
Der Leihmutterschaftsvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung, durch die eine Frau sich verpflichtet, ein Kind auszutragen und nach der Geburt an die Auftraggeber zu übergeben (vgl. Bexten 2017, S. 298 ff.).
Aus personontologischer Sicht stellt dieser Vertrag eine schwerwiegende Form der Instrumentalisierung dar. Das Kind wird zum Gegenstand eines Vertrages — es wird gleichsam bestellt, übergeben und empfangen wie eine Sache. Dies widerspricht fundamental der Würde der Person, denn die Person ist kein Objekt, über das vertraglich verfügt werden darf.
Ebenso wird die Leihmutter instrumentalisiert. Ihre leibliche Mutterschaft — eine zutiefst personale Wirklichkeit — wird auf eine vertragliche Dienstleistung reduziert. Die personalistische Norm verbietet es, eine Person jemals bloß als Mittel zu gebrauchen. Der Leihmutterschaftsvertrag verstößt gegen diese Norm in doppelter Hinsicht.
Traditionale Leihmutterschaft
Traditionale Leihmutterschaft ist jene Form der Leihmutterschaft, bei der die Leihmutter zugleich die genetische Mutter des Kindes ist — ihre eigene Eizelle wird verwendet. Hier fällt die Aufspaltung der Mutterschaft besonders gravierend aus: Die Frau, die zugleich genetische und austragende Mutter ist, gibt ihr eigenes Kind vertraglich ab.
Die Ontologie markiert die traditionale Leihmutterschaft als disjunkt mit der gestationellen Leihmutterschaft, bei der die Leihmutter keine genetische Beziehung zum Kind hat. In beiden Fällen wird die personale Einheit der Mutterschaft durch einen Vertrag aufgespalten — ein Verstoß gegen die Personalistische Norm.
Ontologische Einordnung:
- Oberbegriff: Leihmutterschaft
- disjunkt mit: Gestationelle Leihmutterschaft
Quellenangaben: Bexten 2017, S. 200 ff. (Fontes moralitatis und in sich schlechte Handlungen), S. 298 ff. (Leihmutterschaftsvertrag und Instrumentalisierung der Person).
Weitere Quellen:
- Kant, Immanuel (1785): Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Akademie-Ausgabe Bd. IV, S. 429 (Selbstzweckformel: die Person nie bloß als Mittel gebrauchen).
- Thomas von Aquin: Summa Theologiae I-II, q. 18, a. 1–4 (fontes moralitatis: Gegenstand, Umstände und Ziel der Handlung).
- Katechismus der Katholischen Kirche (1997), Nr. 2376 (Leihmutterschaft als Verstoß gegen die Würde des Kindes und der Ehe).
Siehe auch: