Die Reaktion der Rechtsgemeinschaft auf ein Verbrechen. Strafe ist die Auferlegung eines Übels als Antwort auf eine schuldhafte Verletzung der sittlichen und rechtlichen Ordnung.

Strafe und Würde

Aus personalontologischer Sicht steht jede Theorie der Strafe unter dem Anspruch der Personalistischen Norm: Auch der Bestrafte bleibt Person mit unverlierbarer Würde. Eine Strafe, die den Menschen zum bloßen Mittel der Abschreckung oder der gesellschaftlichen Nützlichkeit macht, ist eine Instrumentalisierung — sie verletzt genau die Norm, deren Verletzung sie ahnden soll.

Thomas von Aquin versteht die gerechte Strafe als Wiederherstellung der gestörten Ordnung der Gerechtigkeit: Wer durch sein Verbrechen die Rechte einer anderen Person verletzt hat, schuldet der Gerechtigkeit eine Antwort. Diese Antwort muss verhältnismäßig sein und die Würde aller Beteiligten — des Opfers und des Täters — achten.

Strafe, Sühne und Wiedergutmachung

Strafe, Sühne und Wiedergutmachung betreffen verschiedene Dimensionen:

  • Strafe ist die äußere, rechtliche Antwort der Gemeinschaft auf das Verbrechen.
  • Wiedergutmachung ist die materielle Behebung des Schadens durch den Täter.
  • Sühne ist der innere, sittlich-geistige Akt, durch den die schuldige Person die gestörte Ordnung in sich selbst wiederherzustellen sucht.

Strafe ohne die Möglichkeit zur Sühne verfehlt ihren tiefsten Sinn: Sie soll nicht nur die Gemeinschaft schützen, sondern auch dem Täter den Weg zur sittlichen Umkehr eröffnen — eine Aufgabe, die in der Dritten Dimension des Personseins liegt.

Strafe und Macht

Macht über die Bestrafung birgt die Gefahr der Personvergessenheit: Wo Strafe nicht der Gerechtigkeit, sondern der Rache, der politischen Kontrolle oder der Abschreckung dient, wird die Person des Bestraften zum Mittel. Das Gewissen der Richtenden muss wach bleiben für die Würde dessen, über den sie urteilen.

Verbrechen

Eine Handlung, die sowohl die sittliche Ordnung (Personalistische Norm) als auch die rechtliche Ordnung (Gesetz) verletzt. Ein Verbrechen ist eine schuldhafte Handlung von besonderer Schwere. Thomas von Aquin (I-II, q. 72–73): Das Verbrechen (crimen) verletzt nicht nur die Rechte des Opfers, sondern die Ordnung der Gerechtigkeit selbst.

Verbrechen und Schuld

Ein Verbrechen setzt Schuld voraus: die Person hat wissentlich und willentlich gegen die sittliche Ordnung gehandelt. Schuld setzt Freiheit und Selbstbewusstsein voraus — nur eine Person kann schuldig werden, weil nur sie frei handeln und die sittliche Qualität ihrer Handlung im Gewissen erkennen kann. Schuld ist real und objektiv — sie besteht unabhängig davon, ob die Person sie empfindet.

Verbrechen und Würde

Auch der Verbrecher bleibt Person mit unverlierbarer Würde. Die Personalistische Norm gilt ausnahmslos — auch für den, der sie selbst verletzt hat. Die sittliche Bewertung betrifft die Handlung, nicht die Person als solche. Dies hat Konsequenzen für die Strafe: Eine gerechte Strafe muss die Würde des Bestraften achten und darf ihn nicht zum bloßen Mittel der Abschreckung oder Vergeltung machen.

Unterformen

Die Ontologie kennt als besonders schwere Verbrechen u.a. Mord — Handlungen, die die Person des Opfers in ihrer leiblichen und geistigen Integrität auf radikale Weise verletzen.

Ontologische Einordnung:

Quellenangaben: Bexten 2017, S. 279–283, 298–301 (Strafe, Sühne und Wiedergutmachung).

Weitere Quellen:

  • Thomas von Aquin, Summa Theologiae I-II, q. 87, a. 1–4 (Strafe als Wiederherstellung der Gerechtigkeitsordnung); II-II, q. 72–73 (Verbrechen und Schuld)

Ontologische Einordnung:

Siehe auch: