Akt (griech. ἐνέργεια / ἐντελέχεια, lat. actus) bezeichnet die Verwirklichung, das Wirklichsein eines Seienden. Er ist der Gegenpol zur Potenz (δύναμις, potentia), die das Möglichsein, das Noch-nicht-Verwirklichte meint. Zusammen bilden Akt und Potenz die Grundprinzipien der Wirklichkeit alles Seienden.

Die Unterscheidung geht auf Aristoteles zurück (Metaphysik IX) und wird von Thomas von Aquin systematisch entfaltet. Der Akt hat ontologischen Vorrang vor der Potenz: Möglichkeit setzt Wirklichkeit voraus, nicht umgekehrt. Ein Samenkorn hat die Potenz zur Eiche, aber diese Potenz ist nur wirklich, weil es den Akt des Samenkorns gibt.

Für das Verständnis der Person ist die Akt-Potenz-Unterscheidung von entscheidender Bedeutung. Die Personseinsontologie unterscheidet zwei Ebenen:

  • Prote Energeia (Erste Wirklichkeit): Das substantielle Personsein selbst — der Akt, durch den die Person überhaupt existiert. Dieses Sein ist unverlierbar und an keine Bedingung geknüpft.
  • Deutera Energeia (Zweite Wirklichkeit): Die aktualen Vollzüge der Person — Denken, Wollen, Lieben. Diese können ausbleiben (im Schlaf, im Koma), ohne dass das Personsein erlischt.

Der empirisch-funktionalistische Personbegriff verwechselt die zweite Wirklichkeit mit der ersten: Er hält nur den für eine Person, der aktuell Bewusstseinsakte vollzieht. Die Substanzontologie zeigt, dass diese Verwechslung das Sein der Person verfehlt.

Quellenangaben: Bexten 2017, Kap. 4, Abschn. 4.4.1 (Akt und Potenz im Kontext des Personseins).

Weitere Quellen:

  • Aristoteles: Metaphysik, Buch IX (Θ). Übers. H. Bonitz, neu bearb. v. H. Seidl. Hamburg: Meiner (PhB 307/308), 3. Aufl. 1991.
  • Thomas von Aquin: Summa theologiae, I, q. 3, a. 1 (Utrum Deus sit corpus) und I, q. 77, a. 1 (De potentiis animae).
  • Thomas von Aquin: De potentia, q. 1 (De potentia Dei).

Siehe auch